Die Abgeordneten lehnten die vorgeschlagenen Änderungen zum „Mobilitätspaket“ für die Reform des Güterkraftverkehrs ab. Der Verkehrsausschuss muss diese nun erneut prüfen.
In einer Abstimmung am Mittwoch hat das Plenum die Beschlüsse des Verkehrsausschusses zur Aktualisierung der Vorschriften für die Ruhezeiten von Fernfahrern, die Kabotage und die Entsendung von Fahrern abgelehnt und im Einklang mit Artikel 59 (4) der Geschäftsordnung des Parlaments zur weiteren Prüfung an den Ausschuss verwiesen.
Die Vorschläge über die Entsendung von Kraftfahrern, deren Ruhezeiten und zum Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zum Markt des Güterkraftverkehrs sind Teil des „Mobilitätspakets“ vorgelegt, das von der Europäischen Kommission im Mai 2017.
Die Vorschläge zur Entsendung von Kraftfahrern, Ruhezeiten und Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers sowie zum Güterkraftverkehrsmarkt in der vom Parlament geänderten Fassung sind Teil des von der EU-Kommission im Mai 2017 vorgelegten „Mobilitätspakets“.