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Parlament billigt Modernisierung des EU-Wahlrechts

  • Beteiligung der Bürger an der Europawahl soll erhöht werden
  • Sperrklausel für die Zuteilung von EP-Sitzen in Wahlkreisen mit mehr als 35 Sitzen
  • Doppelte Stimmabgabe muss mit abschreckenden Sanktionen geahndet werden

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch neue Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Wahlrechts gebilligt.

Ziel des aktualisierten Wahlrechts ist es, die Beteiligung der EU-Bürger an den Europawahlen zu erhöhen und die europäische Bedeutung des Verfahrens starker hervorzuheben. Der entsprechende Bericht wurde mit 397 Stimmen angenommen, bei 207 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen.

Zu den neuen Bestimmungen gehört auch die Einführung einer Sperrklausel für Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen. Die entsprechende Schwelle darf nicht geringer als 2% und nicht höher als 5% der Stimmen sein. Diese Regel würde auch für Mitgliedstaaten mit nur einem Wahlkreis gelten.

Von den EU-Ländern mit mehr als 35 Sitzen haben alle außer Spanien und Deutschland eine Sperrklausel für die Europawahl. Diese beiden Länder müssen nun der neuen Verpflichtung nachkommen und spätestens bis zu den Europawahlen im Jahr 2024 eine solche Schwelle einführen.

Sanktionen zur Vermeidung doppelter Stimmabgabe

Zum neuen Wahlrecht gehört weiterhin die Verpflichtung der EU-Länder, wirksame und abschreckende Sanktionen einzuführen und durchzusetzen, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern (für den Fall, dass ein EU-Bürger in zwei oder mehr Ländern seine Stimme abgibt). Die Mitgliedstaaten müssen zudem Kontaktstellen für den Austausch von Daten über Bürgerinnen und Bürger benennen, die ihr aktives oder passives Wahlrecht in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ausüben wollen. Dieser Informationsaustausch muss mindestens sechs Wochen vor der Europawahl beginnen.

Mit den neuen Vorschriften wird auch das Recht der Mitgliedstaaten anerkannt, verschiedene Formen der Stimmabgabe einschließlich der Stimmabgabe über das Internet zuzulassen, sofern bestimmte Rahmenbedingungen (Wahlgeheimnis, Schutz personenbezogener Daten) eingehalten werden, und die Anbringung des Namens oder des Logos europäischer politischer Parteien auf dem Stimmzettel zu genehmigen.

Gemäß ihren nationalen Gesetzen steht es den EU-Ländern auch frei, ihren in Nicht-EU-Ländern lebenden Bürgern die Teilnahme an der Europawahl zu gestatten und eine Frist für die Einreichung politischer Kandidaten festzulegen. Diese Frist muss laut dem Text mindestens drei Wochen vor der Wahl liegen.

Eine Pressekonferenz mit den Ko-Berichterstattern des Parlaments, Danuta Hübner und Jo Leinen, ist für Mittwoch, den 4. Juli um 14.00 Uhr geplant. Die Abgeordneten werden sich am Donnerstagmorgen um 9.00 Uhr in einer gesonderten Debatte mit der Frage der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den Europawahlen befassen.

Zitate

 

Berichterstatterin Danuta Hübner (EVP, PL): „Die Reform des europäischen Wahlgesetzes ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament. Sie wird die Wahlen für Millionen von Bürgern zugänglicher machen und ihre Vorbereitung und Durchführung transparenter machen. Ferner werden Maßnahmen gegen die doppelte Stimmabgabe und eine Mindestfrist für die Erstellung von Wahllisten eingeführt. Diese Maßnahmen werden die Transparenz und das Vertrauen in die Wahlen stärken.“

Berichterstatter Jo Leinen (S&D, DE): „Diese Reform ist ein weiterer Schritt, die Europawahlen nach gleichen Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten durchzuführen und den europäischen Charakter dieser Wahlen zu verdeutlichen. Nach dem Statut für Europäische Parteien und der Aufstellung von Spitzenkandidaten durch europäische Parteienfamilien fehlt jetzt noch das Bindeglied durch europäische Wahllisten. Nach der Europawahl 2019 muss das nächste Europaparlament dazu einen neuen Anlauf machen.“

Die nächsten Schritte

Die angenommenen Bestimmungen müssen von allen EU-Ländern gebilligt werden, anhand der jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen, bevor sie in Kraft treten können.

über red

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