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Das Parlament fordert die Vereinbarung rechtsverbindlicher Ziele auf der bevorstehenden UN-Biodiversitätskonferenz COP 15, so wie bei der Pariser Vereinbarung zum Klimawandel geschehen. | |||||||
Das Parlament hat seine Position im Hinblick auf die bevorstehende 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt in Kunming, China, angenommen. Um den voranschreitenden Verlust der Artenvielfalt zu bremsen, muss die Konferenz die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Ziele, eines detaillierten zeitlichen Ablaufs, eindeutiger Leistungsindikatoren, und von Mechanismen für Berichterstattung auf der Grundlage gemeinsamer Vorgaben „tatkräftig voranbringen“, so die Entschließung. EU muss mit gutem Beispiel vorangehen Das Parlament möchte, dass die geplante Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für 2030 gewährleistet, dass die EU ein Vorbild abgibt, – indem sichergestellt wird, dass mindestens 30% des EU-Gebiets aus Naturgebieten bestehen; – durch die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme bis 2030; – durch Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in allen EU-Politikbereichen und – indem mindestens 10% des langfristigen EU-Haushalts (2021-2027) für die durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt vorgesehen werden. Die Abgeordneten unterstreichen auch die Notwendigkeit von Nachhaltigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich eines EU-weit verbindlichen Reduktionsziels für die Verwendung von Pestiziden. Zitat „Für das Parlament ist entscheidend, dass europäische und weltweite Ziele für die biologische Vielfalt festgelegt werden, zu denen ein besserer Schutz der natürlichen Ökosysteme, die Verringerung des Pestizideinsatzes in Europa und die nachhaltige Gestaltung der Landwirtschaft und des Fischereisektors gehören sollten. 2020 wird ein Schlüsseljahr für die biologische Vielfalt sein, mit der Weltnaturschutzunion IUCN im Juni in Marseille und der COP15 im Oktober in China“, sagte Pascal Canfin (RE, FR), Vorsitzender des Umweltausschusses. Hintergrundinformationen Für das Parlament hatte die Artenvielfalt stets Vorrang, und es hat wiederholt vor deren voranschreitendem Verlust gewarnt. Das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist am 29. Dezember 1993 in Kraft getreten. Eine Delegation des Europäischen Parlaments wird vom 19. Oktober bis zum 1. November 2020 an der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt in Kunming, China, teilnehmen. Die COP 15 wird voraussichtlich einen globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 verabschieden, in dem die Weichen für die biologische Vielfalt weltweit für die nächsten zehn Jahre und darüber hinaus gestellt werden. |
Siehe auch
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