Entsprechend der Schlussabstimmung über das Europäische Solidaritätskorps vom Dienstag können junge Menschen fortan (ehrenamtlich) für unionsweite Solidaritätsprojekte tätig werden.
Kommissionspräsident Juncker hatte die Einführung eines solchen Korps in seiner Rede zur Lage der Union im September 2016 angekündigt. Im Dezember 2016 wurde das Korps förmlich auf den Weg gebracht. Nun hat es einen entsprechenden Rechtsrahmen erhalten und ermöglicht jungen Menschen die Teilnahme an einer breiten Palette von Solidaritätsprojekten, u. a. in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Umwelt- und Katastrophenschutz, Bereitstellung von Lebensmitteln und Sachleistungen, Aufnahme und Integration von Migranten und Asylsuchenden.
375,6 Mio. Euro zur Unterstützung der Solidarität und des ehrenamtlichen Engagements in Europa
Das Budget in Höhe von 375,6 Mio. Euro für den Zeitraum 2018–2020 wurde bereits bewilligt. 90 % davon entfallen auf die Freiwilligen-, 10 % auf die Beschäftigungsprojekte innerhalb des Programms. Für die nächste Haushaltsperiode (2021–2027) schlug die Europäische Kommission ein Budget in Höhe von 1,26 Mrd. Euro vor.
Registrierung als Voraussetzung
Im Rahmen des Programms können Einzelpersonen an Projekten teilnehmen, die von registrierten Organisationen durchgeführt werden. Einzelpersonen und Organisationen können sich auf einem mehrsprachigen und interaktiven Internetportal registrieren, auf dem ehrenamtliche Tätigkeiten, Praktika oder Stellen ausgeschrieben bzw. gesucht werden können.
Seit der Einführung des Korps im Jahr 2016 haben sich mehr als 70 000 Menschen registriert, und nahezu 7 000 Teilnehmer sind bereits ehrenamtlich in Bereichen wie der sozialen Eingliederung, der Integration von Migranten, der Unterstützung von Gemeinschaften vor Ort, dem Kulturerbe oder der Bildung tätig.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmten dafür, jungen Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten den Zugang zu dem Programm zu erleichtern. Dazu gehören z. B. Menschen mit Behinderungen, Menschen aus isolierten Gemeinschaften und Angehörige benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie junge Menschen mit Lernschwierigkeiten oder gesundheitlichen Problemen. Ihnen müssen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten spezielle Maßnahmen sowie eigens auf sie zugeschnittene Hilfestellungen und Betätigungsmöglichkeiten innerhalb des Korps bieten.
Junge Menschen können sich zwar bereits ab ihrem 17. Geburtstag registrieren, müssen jedoch vor Aufnahme ihrer ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit das 18. Lebensjahr vollendet haben (bzw. das 30. noch nicht abgeschlossen haben).
Gegen die Ausbeutung junger Menschen
Die Abgeordneten stimmten für eine klare Trennung von ehrenamtlichen und beruflichen Tätigkeiten, um zu verhindern, dass teilnehmende Organisationen junge Menschen unbezahlte Tätigkeiten verrichten lassen, die eigentlich von qualifizierten Arbeitskräften wahrgenommen werden müssten. Freiwilligentätigkeiten sind auf 12 Monate beschränkt, Praktika auf einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten. Darüber hinaus hat das Parlament eine Mindestlaufzeit von drei Monaten für Arbeitsverträge festgelegt.
Für die Teilnahme an dem Programm benötigen Organisationen ein „Qualitätssiegel“, das sie als Träger hochwertiger Solidaritätsprojekte auszeichnet. Dieses Siegel wird regelmäßig überprüft und kann den Organisationen auch entzogen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Organisationen nur aufgrund dieses Siegels automatisch finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Bericht wurde mit 519 Stimmen angenommen, bei 132 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen.
Zitat
Die Berichterstatterin Helga Trüpel (Grüne/EFA, DE) zu dem Programm:
„Mit dem Europäischen Solidaritätskorps bringen wir ein reformiertes, umfangreicheres Freiwilligenprogramm für junge Menschen in Europa auf den Weg. Es soll die Solidarität in Europa stärken, jungen Menschen neue Entwicklungsperspektiven eröffnen und Communities innerhalb und außerhalb der EU Unterstützung zukommen lassen. Ich freue mich, dass wir diesen großen Schritt für die Jugend und für die Solidarität gemacht haben.“