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Plenary session, Strasbourg. Source: European Union.

Mehr Steuergerechtigkeit in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft

Die EU soll sich an den internationalen Bemühungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu beteiligen. Ohne internationale Einigung bis Ende 2020 soll auf EU-Ebene gehandelt werden.

Da die internationalen Gespräche auf OECD-Ebene über die Steuersysteme für die digitale Wirtschaft im Oktober in eine neue Phase getreten sind, haben die Abgeordneten die Kommission am Montag zu ihrer Strategie befragt und am Mittwoch eine Entschließung mit 479 Stimmen bei 141 Gegenstimmen und 69 Enthaltungen angenommen.

Scheitern die internationalen Verhandlungen, sollte die EU im Alleingang handeln

In der Entschließung bedauern die Abgeordneten, dass es auf EU-Ebene im Hinblick auf die derzeit laufenden internationalen Verhandlungen keinen gemeinsamen Ansatz gibt. Sie fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für die Verhandlungen im Rahmen der OECD auf eine gemeinsame, ehrgeizige Position der EU zu einigen und dabei ihre eigenen Positionen öffentlich zu machen. Das Parlament unterstützt die Zusage der Präsidentin der Kommission, eine Lösung auf EU-Ebene vorzuschlagen, sollte bis spätestens Ende 2020 keine internationale Einigung zustande gekommen sein.

Die Abgeordneten unterstreichen, dass die EU auf internationaler Ebene eine Position verteidigen sollte, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet, insbesondere durch die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Arten von Unternehmen. Sie fordern, dass dafür gesorgt wird, dass Unternehmen dort, wo ihre eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit und Wertschöpfung tatsächlich stattfinden, einen fairen Steueranteil zahlen, und dass die Steuereinnahmen gerecht auf alle Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.

Hintergrundinformationen

Nach der Finanzkrise von 2008/2009 haben sich die G20-Länder im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) mit Steuerhinterziehung, aggressiver Steuerplanung, Steuervermeidung und Geldwäsche befasst, was zur Erstellung des BEPS-Aktionsplans führte. Dieser Aktionsplan befasste sich jedoch nicht mit den durch die Digitalisierung der Wirtschaft verursachten steuerlichen Herausforderungen, was zur Veröffentlichung eines gesonderten BEPS-Abschlussberichts über Aktion 1 im Jahr 2015 führte. Im Oktober und November 2019 leitete die OECD zwei getrennte öffentliche Konsultationen zu diesem Thema ein, mit dem Ziel, einen Konsens über ein weiteres Vorgehen zu finden.

Im Jahr 2018/2019 war die EU kurz davor, ihre eigenen Regeln zu verabschieden (Rechtsvorschriften für eine Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen und Rechtsvorschriften bezüglich der Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz), doch durch die Einstimmigkeitsregel im Rat konnten einige Mitgliedstaaten verhindern, dass eine Einigung erzielt wurde.

über red

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