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EP Plenary - Statement by the President of the Commission Debate on the State of the Union 2018

Kommission schlägt letzte Elemente für einen Kompromiss über die Reform von Migrationspolitik und Grenzmanagement vor

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am 12. September anlässlich seiner Rede zur Lage der Union erklärt: „Wir können nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten. Ad-hoc-Lösungen reichen nicht aus. Wir brauchen mehr Gegenwarts- und Zukunftssolidarität – Solidarität muss von Dauer sein.“

In seiner Rede zur Lage der Union 2018 präsentierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker drei ehrgeizige neue Vorschläge, die uneingeschränkte EU-Solidarität in der Migrationspolitik und einen besseren Schutz der Außengrenzen Europas gewährleisten sollen. Die neuen Initiativen werden eine Woche vor dem informellen Treffen in Salzburg vorgestellt. Sie sind ein konkreter Beitrag zu den anstehenden Gesprächen der EU-Staats- und Regierungschefs über Migrationsfragen. und sollen helfen, einen Gesamtkompromiss über die laufende Reform des Asylsystems der EU zu finden. Mit den heutigen Vorschlägen werden die Ansprüche an die Europäische Grenz- und Küstenwache und die Asylagentur der EU auf ein neues Niveau gehoben. Beide Einrichtungen werden so gestärkt, dass die Mitgliedstaaten sich jederzeit auf volle operative Unterstützung durch die EU verlassen können. Ferner schlägt die Kommission wirksamere Rückführungsverfahren vor, aktualisiert die bestehenden Rückführungsvorschriften der EU und legt die nächsten Schritte für eine legale Migration und damit einen wesentlichen Bestandteil einer ausgewogenen Migrationspolitik dar.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte hierzu: „Der neue operative Arm der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit seinen 10 000 EU-Bediensteten und die gestärkte EU-Asylagentur werden dafür sorgen, dass die EU vor Ort echte Solidarität zeigt – wann immer und wo immer dies nötig ist. Wir stellen den Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente zur Verfügung, damit sie bei der allgemeinen Reform des EU-Asylsystems gut vorankommen und ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung finden können. Es ist höchste Zeit, gemachte Zusagen zu erfüllen.“ 

Der Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, äußerte sich wie folgt: „Wir bieten mehr Europa, wo mehr Europa benötigt wird, und bauen zu diesem Zweck die EU-Unterstützung für Grenzmanagement und Migrationssteuerung aus. Die Europäische Grenz- und Küstenwache und die künftige Asylagentur der EU werden von nun an sicherstellen, dass die EU zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation Solidarität zeigt, ohne dabei Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten anzutasten. Gleichzeitig verschärfen wir die Vorschriften für die Rückführung, um in der gesamten EU ein einheitlicheres und wirksameres System für die Rückführung zu gewährleisten. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, sowohl aus humanitären als auch aus wirtschaftlichen Gründen glaubwürdige und konkrete Möglichkeiten für legale Wege nach Europa zu schaffen.“

Enorme Fortschritte sind bereits bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der Union erzielt worden. Dank der intensiven Bemühungen der letzten beiden Jahre stehen fünf der sieben Vorschläge, die die Kommission im Jahr 2016 vorgelegt hat, kurz vor dem Abschluss. Die heute präsentierten zusätzlichen Elemente sollen dazu beitragen, dass ein Gesamtkompromiss über alle Vorschläge erzielt werden kann. Die Kommission reagiert damit auf die Aufforderung der Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2018 und bereitet den Weg für rasche Fortschritte bei allen Asylreformen.

Eine voll ausgerüstete Europäische Grenz- und Küstenwache

Nach zweijähriger Arbeit schlägt die Kommission heute vor, die Europäische Grenz- und Küstenwache weiter zu stärken und ihr ehrgeizige Ziele zu setzen, die den Herausforderungen, die Europa hinsichtlich Migration und Grenzmanagement bewältigen muss, angemessen sind. Zwar wird das Mandat der Europäischen Grenz- und Küstenwache erweitert, doch geschieht dies im Interesse einer besseren Unterstützung der Mitgliedstaaten, deren Zuständigkeiten im Hinblick auf den Schutz der Außengrenzen und Rückführungsentscheidungen unangetastet bleiben. Der heutige Vorschlag umfasst:

  • Eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften ab 2020: Um sicherzustellen, dass berechenbare und angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen, wird die Agentur auf eigenes Personal und eigene Ausrüstung wie Schiffe, Flugzeuge und Fahrzeuge zählen können.
  • Exekutivbefugnisse: Um volle operative Wirksamkeit zu ermöglichen, werden Mitglieder der ständigen Reserve der EU-Grenz- und Küstenwache unter Aufsicht und Kontrolle der Mitgliedstaaten, für die sie abgestellt werden, zur Wahrnehmung von Aufgaben befugt sein, die Exekutivbefugnisse erfordern; dies können z. B. Identitätskontrollen, die Genehmigung oder Ablehnung der Einreise an den Außengrenzen oder das Abfangen von Menschen an der Grenze sein.
  • Mehr Unterstützung für die Rückführung: Neben der Organisation und Finanzierung gemeinsamer Rückführungsaktionen wird die Agentur nun auch Rückführungsverfahren in Mitgliedstaaten unterstützen können, indem sie beispielsweise Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis ermittelt, Reisedokumente beschafft und Rückführungsentscheidungen der nationalen Behörden vorbereitet, die weiterhin die letzte Zuständigkeit für die Entscheidungen behalten.
  • Engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten: Die Agentur kann – vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des betreffenden Landes – gemeinsame Operationen einleiten und Personal auch über Nachbarländer hinaus zu Aktionen in Drittstaaten entsenden.
  • Mehr finanzielle Mittel: Die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Modernisierung der Europäischen Grenz- und Küstenwache belaufen sich für den Zeitraum 2019-2020 auf 1,3 Mrd. EUR.* Für den nächsten EU-Haushaltszeitraum 2021-2027 werden insgesamt 11,3 Mrd. EUR vorgeschlagen.

Eine gestärkte Asylagentur

Mit dem heutigen Vorschlag erhält die künftige EU-Asylagentur das erforderliche Mandat und wird mit den Instrumenten und finanziellen Mitteln ausgestattet, die sie benötigt, um Mitgliedstaaten während des gesamten Asylverfahrens rasche und volle Unterstützung zu leisten. Der heutige Vorschlag umfasst:

  • Volle operative Unterstützung in Asylverfahren: Die Unterstützungsteams der Asylagentur stehen für die gesamte Bandbreite von Unterstützungsmaßnahmen bereit, einschließlich der Durchführung der gesamten administrativen Phase des Asylverfahrens.
  • Gemeinsame EU-Teams für das Migrationsmanagement werden die Mitgliedstaaten bei Bedarf und auf Anfrage unterstützen, auch in Hotspots und kontrollierten Zentren. Die Teams, die sich aus Experten der Europäischen Grenz- und Küstenwache, der EU-Asylagentur und Europols zusammensetzen, werden von der Kommission koordiniert. Unter der Verantwortung des Aufnahmemitgliedstaats können sie alle Aufgaben wahrnehmen, die erforderlich sind, um Neuankömmlinge aufzunehmen, schutzbedürftige Personen von anderen zu unterscheiden sowie Asyl- und Rückführungsverfahren durchzuführen.
  • Mehr finanzielle Mittel: Um sicherzustellen, dass die Agentur ihre erweiterten Aufgaben erfüllen kann, schlägt die Kommission ein Budget von 321 Mio. EUR für den Zeitraum 2019-2020 und von 1,25 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 vor.

Eine konsequentere und wirksamere europäische Rückführungspolitik

Eine gezielte Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie wird dazu beitragen, Rückführungsverfahren zu beschleunigen, irreguläre Sekundärmigration und ein Untertauchen rückzuführender Personen wirksamer zu verhindern und die Rückführungsquote unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte zu erhöhen.

  • Ein neues Verfahren an der Grenze: Für Personen, deren Asylanträge während der Grenzabfertigungsverfahren abgelehnt wurden, gelten vereinfachte Rückführungsverfahren ohne Frist für die freiwillige Ausreise und mit kürzeren Fristen für Rechtsbehelfe. Dadurch wird gewährleistet, dass Rückführungsentscheidungen rasch angenommen und an der Grenze und in kontrollierten Zentren wirksam durchgesetzt werden können.
  • Klare Verfahren und Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch: Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen Rückführungsentscheidungen zeitgleich mit der Entscheidung über die Beendigung eines legalen Aufenthalts oder unmittelbar danach ergehen. Für abgelehnte Asylbewerber gelten gemeinsame Fristen von höchstens fünf Tagen, innerhalb derer sie Rechtsmittel gegen eine Rückführungsentscheidung einlegen können; zudem werden Personen, die einem Rückführungsverfahren unterworfen sind, zur Mitwirkung verpflichtet, und zwar auch in Bezug auf die Identitätsüberprüfung und die Erlangung von Reisedokumenten.
  • Wirksame Unterstützung der freiwilligen Rückkehr: Zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur Verbesserung der finanziellen und praktischen Unterstützung müssen die Mitgliedstaaten Programme für die freiwillige Rückkehr einrichten. Gleichzeitig können sie die Frist für die freiwillige Rückkehr verkürzen, um beispielsweise ein Untertauchen zu verhindern.
  • Klare Vorschriften für die Inhaftnahme: Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung der Fluchtgefahr, die einer der ausschlaggebenden Faktoren zur Rechtfertigung einer Inhaftnahme ist, werden dazu beitragen, die Möglichkeit der Inhaftnahme während des Rückkehrverfahrens unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte besser zu nutzen. Um dem Zeitraum, der für eine erfolgreiche Rückführung erforderlich ist, besser Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten – unter der Voraussetzung, dass die Kriterien für die Notwendigkeit einer Inhaftnahme erfüllt sind, – eine anfängliche Haftdauer von mindestens drei Monaten vorsehen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten nun auch Personen in Gewahrsam nehmen, die einem Rückführungsverfahren unterworfen sind und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen.

Schaffung legaler Wege nach Europa

Die Schaffung von geordneten legalen Wegen für schutzbedürftige Personen und von attraktiven Kanälen für die bedarfsorientierte Arbeitsmigration ist ein unverzichtbares Element einer ausgewogenen und umfassenden Migrationspolitik. Die Kommission hat bereits eine Reihe von Initiativen und Vorschlägen zur Stärkung der sicheren, legalen Migration vorgelegt, die von den Mitgliedstaaten nun zügig umgesetzt werden sollten:

  • Neue Blaue Karte EU: Der Rat sollte eine Einigung zu dem neuen System der Blauen Karte EU finden, das die Kommission bereits 2016 vorgeschlagen hat, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte für die EU zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern.
  • Neuansiedlung: Die Mitgliedstaaten müssen ihrer Zusage, bis Oktober 2019 50 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln, besser Folge leisten. Um langfristig koordinierte Anstrengungen zu gewährleisten, sollte eine Einigung über den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2016 erzielt werden, in dem diese die Schaffung eines Unionsrahmens für die Neuansiedlung angeregt hat.
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten‚ indem u. a. durch Pilotprojekte für die legale Migration, die bis Ende 2018 mit wichtigen afrikanischen Ländern angestoßen werden und dazu beitragen können, die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen Migrationssteuerung zu verbessern.

Hintergrund

Seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission – von den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zu seiner jüngsten Rede zur Lage der Union vom 12. September 2018 – sind Grenzmanagement und Migration eine politische Priorität.

Beträchtliche Fortschritte wurden im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda 2015 erzielt, die darauf abzielte, der EU Instrumente an die Hand zu geben, die eine bessere mittel- und langfristige Steuerung der irregulären Migration, des Grenzmanagements, der Asylpolitik und der legalen Migration ermöglichen.

Die Kommission schließt heute ihre Arbeit im Rahmen der Migrationsagenda mit drei neuen Vorschlägen ab, mit denen ein vollständig europäischer Ansatz für die Steuerung der Migration im Geiste der Solidarität und der Verantwortung gewährleistet werden soll, und leistet damit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni Folge.

über red

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

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