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Ostseeplan: Erster langfristiger Bewirtschaftungsplan der neuen Fischereipolitik

Der Mehrjahresplan für die Fischereien in der Ostsee für Kabeljau, Sprotte und Hering wurde am Donnerstag angenommen. Es ist der erste Bewirtschaftungsplan der Gemeinsamen Fischereipolitik, der die Interaktionen der genannten Arten berücksichtigt. Der Plan soll die Nachhaltigkeit der Fischereien gewährleisten und langfristig bessere wirtschaftliche Bedingungen für die Fischer schaffen. Parlament und Rat hatten sich im März informell über den Plan geeinigt.

Die Mehrarten-Bewirtschaftung der Bestände ist effizienter, als sich nur auf eine Art zu beschränken, da sie die Interaktionen der Arten, beispielsweise den Einfluss der Dorsch- auf die Herings- und Sprottenbestände und umgekehrt, berücksichtigt. Mit diesem Plan – angenommen mit 480 Stimmen bei 68 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen – sollen eine ausgewogene und nachhaltige Bewirtschaftung dieser Bestände sowie konstante Fangmöglichkeiten – und somit eine konstante Lebensgrundlage für die Fischer – gewährleistet werden.

„Nach zehnmonatigen schwierigen Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission haben wir jetzt einen Plan, der die Ziele der Grundverordnung der Gemeinsamen Fischereipolitik respektiert. Der Ostseeplan wird garantieren, dass die Fischerei dort nachhaltig und rentabel ist“, sagte der Berichterstatter Jarosław Wałęsa (EVP, PL). „Das Europäische Parlament hat bewiesen, dass es sich für nachhaltige Fischerei einsetzt sowie für die Zukunft der Fischer, und ich fordere Rat und Kommission dazu auf, es dem Parlament gleich zu tun“, fügte er hinzu.

Zielspannen und Garantien für nachhaltige Befischung
Der wichtigste Aspekt dieses Mehrarten-Plans sind die Zielspannen innerhalb derer der Rat die zulässige Gesamtfangmenge und Quoten festlegen kann. Diese Zielwerte sind so ausgelegt, dass eine nachhaltige Befischung gewährleistet wird. Der Plan bleibt dabei flexibel genug, um von Jahr zu Jahr auf alle Fragen bzw. Probleme der Fischereibranche einzugehen.

Das Verhandlungsteam des Parlaments konnte durchsetzen, dass der Plan strenge Schutzmaßnahmen enthält, um die Bestände nachhaltig zu befischen. Geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Biomasse des Laicherbestands eines der betroffenen Bestände unter dem in der Verordnung festgelegten Mindestreferenzpunkt liegt, so werden alle geeigneten Abhilfemaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der betroffene Bestand schnell wieder Werte erreicht, die oberhalb des Niveaus liegen, das mit dem Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) vereinbar ist.

Anlandeverpflichtung, technische Maßnahmen und Regionalisierung
Der Plan enthält zudem Bestimmungen zur Durchsetzung von Schlüsselelementen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), sowie die Anlandeverpflichtung und regionales Management der Fischereien. Diese Maßnahmen gründen auf gemeinsamen Empfehlungen der Mitgliedstaaten. Die jeweiligen Regionalbeiräte werden dabei angehört.

Regelmäßige Berichterstattung
Drei Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens des Ostseeplans und danach alle fünf Jahre erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Ergebnisse und die Auswirkungen des Plans auf die betroffenen Bestände und auf die Fischereien, die diese Bestände befischen.
Die Verordnung tritt fünf Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Hintergrundinformationen
Ein Mehrjahres-Bewirtschaftungsplan ist ein Instrument, um Bestände und Fischereien in einem bestimmten Meeresgebiet zu regulieren. Die fischereiliche Sterblichkeit ist ein wesentlicher Teil davon. Sie bildet die Grundlage für die Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge und von Quoten.
Einen Bewirtschaftungsplan für Dorschbestände in der Ostsee gibt es seit 2008, hingegen war ein Plan für Heringe und Sprotten noch ausständig. Der vorliegende Plan ersetzt den bestehenden. Die betroffenen Bestände stehen in einer Wechselbeziehung zueinander.
Mit mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen sollen die Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen erhalten werden. Die Pläne sehen Höchstfangmengen und eine Reihe technischer Maßnahmen vor, die an den Besonderheiten der einzelnen Bestände und Fischereien, die sie befischen (Zielarten, verwendetes Fanggerät, Zustand der jeweiligen Bestände), sowie den wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen auf die betreffenden Fischereien ausgerichtet sind.

über helmut

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