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Erklärung zum Rücktritt von Kommissar Lord Hill als Kommissar der Europäischen Kommission und zur Übertragung des Finanzdienstleistungsressorts an Vizepräsident Valdis Dombrovskis

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Lord Hill hat den Präsidenten der Europäischen Kommission Juncker über seine Entscheidungunterrichtet, von seinem Posten als Mitglied der Europäischen Kommission zurückzutreten.

Präsident Jean-Claude Juncker erklärte: „Mit großem Bedauern habe ich Lord Hills Entscheidung akzeptiert, als Kommissar der Europäischen Kommission zurückzutreten. Lord Hill ist ein erfahrener Politiker, für den ich großen Respekt empfinde. Ich möchte ihm aufrichtig danken für seine loyale und professionelle Arbeit als Mitglied meines Teams.
Zu Beginn des Mandats dieser Kommission wollte ich, dass der britische Kommissar den Bereich der Finanzdienstleistungen übernimmt. Dies sollte ein Zeichen meines Vertrauens in den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union sein. Zu meinem großen Bedauern ändert sich diese Situation nun gerade. Ich habe versucht, Lord Hill davon zu überzeugen, als Kommissar im Amt zu bleiben. Ich betrachte ihn als einen wahren Europäer und nicht einfach als den britischen Kommissar. Ich verstehe jedoch seine Entscheidung und respektiere sie.
Die Arbeit der Europäischen Kommission muss weitergehen. Nach einem Gespräch mit Martin Schulz, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, habe ich Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, gebeten, das Ressort Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zu übernehmen. In seiner Rolle als Vizepräsident koordiniert Valdis Dombrovskis bereits viele zentrale Dossiers in diesem Ressort. So arbeitet er bei mehreren wichtigen Legislativvorschlägen wie dem europäischen Einlagensicherungssystem eng mit anderen Kommissaren, dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammen. Mit seiner Erfahrung, seinem Fachwissen und seiner guten Vernetzung mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, den Finanzministern und den Premierministern ist Vizepräsident Dombrovskis die ideale Besetzung, um für Kontinuität im Ressort Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zu sorgen.“

Im Einklang mit der interinstitutionellen Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission hat Präsident Juncker den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, über den Rücktritt Lord Hills informiert und ihm seine Absicht mitgeteilt, das betreffende Portfolio auf Vizepräsident Dombrovskis zu übertragen, damit die parlamentarische Konsultation stattfinden kann. Der Rücktritt Lord Hills wird am 15. Juli (Mitternacht) wirksam, während die Entscheidung Präsident Junckers zur Übertragung des Portfolios am 16. Juli rechtswirksam wird. Dieses Vorgehen ermöglicht einen geordneten Übergang dieses bedeutenden Aufgabenportfolios.

Gemäß den EU-Verträgen sollte jeder Mitgliedsstaat einen Kommissar haben. Präsident Juncker hält sich bereit, mit dem britischen Premierminister potenzielle Kandidaten für einen Kommissar mit der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs sowie die Zuweisung eines möglichen Portfolios zu erörtern.

Gemäß Artikel 17 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union werden die Mitglieder der Kommission aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa unter Persönlichkeiten ausgewählt, die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten. Nach den Verfahrensregeln erfordert die Ernennung eines neuen Kommissars mit der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs eine Einigung zwischen dem Präsidenten der Kommission und dem Ministerrat nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Darüber hinaus ist nach der interinstitutionellen Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vorgeschrieben, dass der Präsident der Kommission das Ergebnis der Konsultation des Parlaments „sorgfältig prüft“, bevor er die Zustimmung zum Beschluss des Rates gibt.

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