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Fusionskontrolle: Kommission leitet eingehende Untersuchung zur geplanten Übernahme des Ölfeld-Serviceunternehmens Baker Hughes durch Halliburton ein

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante Übernahme des Ölfeld-Serviceunternehmens Baker Hughes durch seinen Wettbewerber Halliburton wirksamen Wettbewerb behindern und somit gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen würde.

Beide Unternehmen sind in den USA ansässig.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Die Kommission muss die geplante Übernahme genau prüfen, um zu verhindern, dass sie zu einer geringeren Auswahl oder höheren Preisen bei Öl- und Gasexplorations- und Förderdienstleistungen in der EU führt. Die effiziente Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas in der EU ist mit Blick auf die Versorgungssicherheit ein wichtiges Element unserer Strategie für die Energieunion.“

Die Übernahme würde zu einem Zusammenschluss der weltweit zweit- und drittgrößten Ölfeld-Serviceunternehmen führen, wodurch einer der drei derzeit wichtigsten Wettbewerber (Halliburton, Baker Hughes und Marktführer Schlumberger) wegfallen würde. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung lässt keine Schlüsse auf deren Ergebnis zu. Die Kommission hat nun 90 Arbeitstage (d. h. bis zum 26. Mai 2016) Zeit, um einen abschließenden Beschluss zu erlassen.

Halliburton und Baker Hughes bieten eine breite Palette von Ausrüstungen und Dienstleistungen für das Bohren und die Auswertung sowie für die Komplettierung und den Betrieb von Erdöl- und Erdgasbohrlöchern an. In beiden Bereichen verfügen die Unternehmen über ein breites Spektrum spezieller Dienstleistungs- und Produktlinien, nämlich:

  • Bohren und Exploration: Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bohren des Bohrlochs und der Auswertung der Formation. Diese Gruppe umfasst mindestens acht einzelne Dienstleistungs- und Produktlinien.
  • Komplettierung und Betrieb: Produkte und Dienstleistungen, die Bohrlöcher für den Betrieb vorbereiten, anschließend die Fördermenge maximieren und die Bohrlochintegrität während des gesamten Lebenszyklus aufrechterhalten. Diese Gruppe umfasst mindestens zwanzig Dienstleistungs- und Produktlinien.

Der Markt für Ölfelddienstleistungen ist durch hohe technologische und finanzielle Zutrittsschranken gekennzeichnet. Aus diesem Grund sind auf dem Markt nur vier weltweit agierende Wettbewerber mit umfangreichen Portfolios tätig: Halliburton, Baker Hughes, Schlumberger und in geringerem Maße Weatherford.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission hatte ernsthafte wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf mehr als 30 Dienstleistungs- und Produktlinien, sowohl im Offshore- als auch im Onshore-Bereich, aufgeworfen. Bei der Untersuchung stellte sich insbesondere heraus, dass Halliburton und Baker Hughes sowohl bei Ausschreibungen als auch im Bereich Innovation enge Wettbewerber zu sein scheinen.

Wettbewerb bei Ausschreibungen

In Ausschreibungsverfahren ist der Wettbewerbsdruck vonseiten kleinerer Anbieter angesichts der Bedeutung von Qualität und Ansehen, insbesondere bei Offshore-Projekten, geringer. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission liegen bei Ausschreibungen für Offshore-Projekte andere Wettbewerbsbedingungen vor als bei Ausschreibungen für Onshore-Projekte, da Offshore-Projekte in der Regel komplexer sind, unter schwierigeren Bedingungen durchgeführt werden und höhere Betriebskosten aufweisen.

Die Untersuchung ergab ferner, dass nur drei Anbieter – Halliburton, Baker Hughes und Schlumberger – derzeit in der Lage sind, integrierte Dienstleistungen anzubieten, die zahlreiche Dienstleistungs- und Produktlinien umfassen. Die Möglichkeit, integrierte Dienstleistungen anzubieten, stellt vor allem aus Gründen der Kosteneinsparung einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar. Daher würde sich durch den Zusammenschluss die Zahl der Anbieter integrierter Dienstleistungen von drei auf zwei verringern, was zu weniger Auswahl und möglicherweise zu höheren Preisen für die Kunden führen könnte. Die Marktzutrittsschranken sind bei den integrierten Dienstleistungen besonders hoch, da sich neue Anbieter zunächst in zahlreichen Dienstleistungs- und Produktlinien etablieren bzw. ihr Angebot entsprechend ausweiten müssten, um sich bei Ausschreibungen gegenüber ihren Wettbewerbern behaupten zu können.

Wettbewerb im Bereich Innovation

Die Kommission befürchtet, dass eine Verringerung der Zahl der Wettbewerber die Innovationsanreize verringern könnte, insbesondere da Halliburton und Baker Hughes derzeit stark miteinander im Hinblick auf die Entwicklung neuer Produkte konkurrieren.

Die Kommission wird die geplante Übernahme nun eingehend untersuchen, um festzustellen, ob sich ihre ersten Bedenken bestätigen.

Aufgrund der weltweiten Tätigkeiten der Unternehmen arbeitet die Kommission eng mit einer Reihe von Wettbewerbsbehörden, unter anderem mit dem US-amerikanischen Justizministerium, zusammen.

Der Zusammenschluss wurde am 30. November 2015 bei der Kommission angemeldet.

 

Unternehmen und Produkte

Halliburton und Baker Hughes sind US-amerikanische börsennotierte Unternehmen, die beide ihren Sitz in Houston haben.

 

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt, und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben dem hier beschriebenen laufen derzeit fünf weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II):

  • die geplante Übernahme des britischen Getränkedosenherstellers Rexam durch die US‑amerikanische Ball Corporation (Frist für den Beschluss: 22. Januar 2016)
  • die geplante Übernahme des Bürobedarfshändlers Office Depot durch dessen Wettbewerber Staples (Frist für den Beschluss: 9. März 2016)
  • die geplante Übernahme von BASE Belgium durch Liberty Global (Frist für den Beschluss: 17. März 2016)
  • die geplante Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison 3G UK (Frist für den Beschluss: 22. April 2016)
  • die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR

über helmut

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