Startseite / MENSCHEN / EU startet innovativen neuen Unterstützungsmechanismus für Menschenrechtsverteidiger

EU startet innovativen neuen Unterstützungsmechanismus für Menschenrechtsverteidiger

EU-Kommissar Neven Mimica kündigte am Vortag des Tags der Menschenrechte einen völlig neuartigen, umfassenden EU-Unterstützungsmechanismus für gefährdete Menschenrechtsverteidiger an, der kurz-, mittel- und langfristige Unterstützung umfasst.

Der EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, kündigte am Vortag des Tags der Menschenrechte (10. Dezember) einen völlig neuartigen, umfassenden EU-Unterstützungsmechanismus für Menschenrechtsverteidiger an. Die bis 2018 laufende Initiative soll ein wichtiges europäisches Unterstützungsinstrument für besonders gefährdete Menschenrechtsverteidiger werden und auch in abgelegenen Gebieten der Welt zum Einsatz kommen.

EU-Kommissar Mimica erklärte hierzu: „Die Menschenrechte gehören zu den Grundwerten der EU. Daher müssen diejenigen, die ihr Leben riskieren, um sie zu verteidigen, fest auf unsere Unterstützung zählen können. Mit diesem Mechanismus – dem ersten seiner Art – können wir Menschenrechtsverteidigern dringend benötige Hilfe leisten, von der raschen Unterbringung an sicheren Orten bis hin zum Rechtsbeistand“.

Für den Mechanismus stehen bis 2018 EU-Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der kontinuierlichen Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger bereitgestellt, die die EU bereits im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) leistet. Seit 2007 erhielten Menschenrechtsverteidiger in aller Welt im Rahmen des EIDHR insgesamt 142 Mio. EUR an Hilfe.

Der neue Mechanismus sieht verschiedene Formen von EU-Unterstützung für gefährdete Menschenrechtsverteidiger vor:

  • Kurzfristige Unterstützung: u. a. physischer Schutz, rechtliche und medizinische Hilfe, Betreuung bei Gerichtsverfahren und während Inhaftierungen, Interessenvertretung in Notfällen, Unterbringung an sicheren Orten usw.
  • Mittelfristige Unterstützung: u. a. Monitoring der Lage von Menschenrechtsverteidigern, Frühwarnung bei Risiken, Ausbildung im Bereich Risikoprävention und Sicherheit (auch zur digitalen Sicherheit) sowie internationale, regionale und länderspezifische Interessenvertretung.
  • Langfristige Unterstützung: u. a. Unterstützung nationaler Netzwerke, Interessenvertretung, Lobbying sowie Entwicklung von Strategien, mit denen gegen Menschenrechtsverteidigern auferlegte staatliche Beschränkungen und Sanktionen vorgegangen wird.

Verwaltet wird der Mechanismus von einem Konsortium aus 12 unabhängigen internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO), die über praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern verfügen. Der Mechanismus soll weltweit zum Einsatz kommen, mit speziellem Fokus auf abgelegenen Gebieten. Welche konkreten Initiativen gefördert werden, entscheidet das NRO-Konsortium anhand verschiedener Kriterien (Identität der gefährdeten Person, deren Situation, spezifischer Bedarf usw.).

Da sich die Menschenrechtslage weltweit aufgrund verschiedener Entwicklungen verschlechtert, dürfte auch die Zahl der Menschenrechtsaktivisten und lokalen Organisationen, die über diesen Mechanismus Hilfe erhalten, weiter ansteigen.

Der Mechanismus ist eine wichtige Innovation der EU und bedeutet einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der von der internationalen Gemeinschaft im September in New York vereinbarten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung.

Gemäß dem Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019) setzen sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich für die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ein und sind entschlossen, den demokratischen Handlungsspielraum von Organisationen der Zivilgesellschaft und ihrer Unterstützer weltweit zu verteidigen. Die Einrichtung und Umsetzung des ersten EU-Unterstützungsmechanismus für Menschenrechtsverteidiger im Rahmen des EIDHR ist ein wichtiger, innovativer Schritt, um diese Ziele zu erreichen.

Die Mittel zur Finanzierung des Mechanismus stammen aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Ziel Nummer 1 der EIDHR-Verordnung für den Zeitraum 2014-2020 ist die Unterstützung der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger in Situationen, in denen sie am stärksten gefährdet sind. Laut Planung sollen in dem Siebenjahreszeitraum 20-25 % der Gesamtmittelausstattung (d. h. 200 bis 250 Mio. EUR) für die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern eingesetzt werden, die sich in einer derartigen Situation befinden.

Die Ankündigung der neuen Unterstützung erfolgt während des Monats, der Menschenrechten und Governance im Rahmen des Europäischen Jahres für Entwicklung gewidmet ist.

über dieter

Siehe auch

Coronakrise: Plattformen entfernen nach Aufforderung der Kommission Millionen irreführende Werbeanzeigen

Die Europäische Kommission hat sich dazu verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zu schützen, …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.