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Europäische Kommission – Fragen und Antworten: zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise

Letzte Woche hat die Kommission die Bereitstellung weiterer 801 Mio. EUR für die Flüchtlingskrise angekündigt. Warum steht dieser Betrag nicht im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans?

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ist das Instrument, mit dem die Kommission Änderungen an bereits beschlossenen Haushaltsplänen, in diesem Fall am Haushaltsplan für 2015, vorschlägt. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dann den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Diese Änderungen spiegeln die neuen politischen Herausforderungen wider und gewährleisten, dass der Haushalt sehr schnell und flexibel auf die aktuellen politischen Prioritäten der Europäischen Union reagieren kann.

In den heute angekündigten Berichtigungen („Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2015“) ist ein Gesamtbetrag von 401,3 Mio. EUR zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgesehen, wovon 330,7 Mio. EUR auf zusätzlich zu bindende Mittel entfallen und 70,6 Mio. EUR auf Mittel, die aus anderen Haushaltsprogrammen umgeschichtet werden. Das bedeutet, dass Gelder, die ursprünglich für andere Zwecke vorgesehen waren, nun zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verwendet werden.

Dass für die übrigen 400 Mio. EUR von den insgesamt 801,3 Mio. EUR keine Änderung des Haushaltsplans erforderlich ist, liegt daran, dass diese Mittel ursprünglich als Reserve oder für Maßnahmen in ähnlichen Tätigkeitsbereichen vorgesehen waren und nun speziell zur Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt werden.

 

Wie lassen sich die Maßnahmen im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7 aufschlüsseln?

Der heute vorgeschlagene Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans sieht Folgendes vor:

  • 100 Mio. EUR für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für im Jahr 2015 zu leistende Soforthilfe für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten;
  • 1,3 Mio. EUR zur Aufstockung der Mittel für 2015 für die drei einschlägigen EU-Agenturen, mit denen 60 zusätzliche Stellen für Frontex, 30 zusätzliche Stellen für das EASO und 30 zusätzliche Stellen für Europol finanziert werden;
  • 300 Mio. EUR zur Stärkung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI), um den regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise aufzustocken und Drittländer, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen, im Jahr 2015 unterstützen zu können.

 

Woher kommen diese „neuen“ 401,3 Mio. EUR?

Von diesen 401,3 Mio. EUR stammen 70,6 Mio. EUR aus Umschichtungen aus anderen Programmen und Maßnahmen:

  • 7,4 Mio. EUR aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums,
  • 2 Mio. EUR aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds,
  • 15,5 Mio. EUR aus den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei,
  • 12 Mio. EUR aus dem Programm Lebens- und Futtermittel,
  • 33,7 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union.

Bei den übrigen 330,7 Mio. EUR handelt es sich um zusätzlich bereitzustellende Mittel, die im Jahr 2015 gebunden, aber hauptsächlich im Jahr 2016 ausgezahlt werden.

Diese Mittel werden daher im Haushaltsplan für 2016 enthalten sein. Selbst mit diesen zusätzlichen Mitteln bleiben die Haushaltsmittel für außenpolitische Maßnahmen unter den Höchstbeträgen (Obergrenzen) für das Jahr 2015.

 

Was ist mit den übrigen 400 Mio. EUR?

Zusätzlich zu der im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2015 vorgesehenen Aufstockung in Höhe von 401,3 Mio. EUR werden weitere 400 Mio. EUR innerhalb der bereits für 2015 beschlossenen Haushaltsmittel für außenpolitische Maßnahmen umgeschichtet. Diese Mittel werden nun für die direkte Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt und wie folgt zugewiesen:

  • 200 Mio. EUR werden unmittelbar bereitgestellt, um den Bedarf des UNHCR, des Welternährungsprogramms und anderer einschlägiger Organisationen zu decken. Auf diese Weise erhalten Flüchtlinge unmittelbare Unterstützung. Diese Mittel waren bereits für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz eingeplant und werden nun gezielt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt. Ein Teil der Mittel ist in einer Reserve für Soforthilfen (EAR) veranschlagt, und die Kommission hat beantragt, dass 175 Mio. EUR aus dieser Reserve zur Verstärkung der humanitären Hilfsmaßnahmen verwendet werden.
  • 200 Mio. EUR werden eingesetzt, um den regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise nochmals aufzustocken. Zusammen mit den 300 Mio. EUR im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans werden die Mittel für den Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise dank dieser Neuzuweisung auf insgesamt mehr als 500 Mio. EUR aufgestockt. Diese 200 Mio. EUR werden hauptsächlich aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) umgeschichtet.

 

Ist für diese weiteren 400 Mio. EUR ein weiterer Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans erforderlich?

Nein, da keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Die 400 Mio. EUR stammen aus der Umwidmung von im verabschiedeten Haushaltsplan für 2015 bereits vorgesehenen Programmen oder aus Reserven (die Reserve für Soforthilfen). Um diese Mittel zu mobilisieren, übermittelt die Kommission dem Parlament und dem Rat gleichzeitig mit dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans 7 einen Antrag auf eine Mittelübertragung. Mit diesem Dokument werden die beiden Organe gebeten, die Verwendung der Mittel aus der Reserve für Soforthilfen speziell zu diesem Zweck zu genehmigen.

 

Werden die Mitgliedstaaten im Jahr 2015 mehr zahlen müssen?

Die Mitgliedstaaten werden nicht aufgefordert werden, einen höheren Beitrag zum Haushaltsplan 2015 zu leisten als bereits vorgesehen. Werden die Mitgliedstaaten im Jahr 2016 mehr zahlen müssen?

Die Gesamtausgaben des Haushaltsplans 2016 werden im weiteren Verlauf dieses Jahres in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission festgelegt werden.

 

Wann wird das Geld zur Verfügung gestellt werden?

Ohne vorherige Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates kann die Kommission den Haushaltsplan nicht ändern und daher auch die Mittel den verschiedenen Begünstigten nicht zur Verfügung stellen.

Für die Soforthilfe bedeutet dies, dass das Geld den potenziellen Antragstellern zugänglich gemacht werden kann, sobald der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen wurde.

Die Kommission vertraut darauf, dass die Haushaltsbehörde (das Europäische Parlament und der Rat) diese Maßnahmen – wie vergangene Woche angekündigt – im Wege des beschleunigten Verfahrens annimmt.

Die nicht im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans enthaltenen 400 Mio. EUR werden ebenfalls noch vor Jahresende für die betreffenden Empfänger gebunden werden.

 

Wann werden die übrigen, in der vergangenen Woche angekündigten 900 Mio. EUR verfügbar sein?

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat im Oktober 2015 vorschlagen, diesen Betrag in den Haushaltsplan für 2016 aufzunehmen. Falls die beiden Organe rechtzeitig ihre Zustimmung erteilen, könnten die Gelder ab Anfang 2016, wenn die gesamten Haushaltsmittel für 2016 verfügbar werden, zur Verfügung stehen.

 

Wie lassen sich die 801,3 Mio. EUR, die die Kommission heute vorgeschlagen hat, aufschlüsseln? Woher stammen diese Mittel?

Maßnahme Beträge

(Mittel für Ver-pflichtungen)

Herkunft veranschlagt in Verfügbarkeit
Sofortmaßnahmen (AMIF, ISF) 100 Mio. EUR Umschichtungen im aktuellen Haushalts-plan 2015 in Höhe von 71 Mio. EUR

 

331,3 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln (zu binden im Jahr 2015, Auszahlung im Jahr 2016)

 

 

EBH Nr. 7 (Haushaltsplan 2015)

 

 

nach Annahme des EBH durch das Europäische Parlament und den Rat

personelle Aufstockung der Agenturen (60 neue Stellen für Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol) 1,3 Mio. EUR
Aufstockung des Europäischen Nach-barschaftsinstruments für den Treuhand-fonds für Syrien 300 Mio. EUR
Mittelumschichtung zugunsten des Treuhandfonds für Syrien 200 Mio. EUR Mittelumschichtung innerhalb des laufenden Programms aktueller Haushaltsplan 2015 sofort
Verstärkung der humanitären Hilfe für Flüchtlinge 200 Mio. EUR 175 Mio. EUR (Reserve für Soforthilfen)

15 Mio. EUR (Mittelübertragung unterliegt der Zustimmung von Rat und Parlament)

10 Mio. EUR (aus der operativen Reserve

aktueller Haushaltsplan 2015 für Mittel für Ver-pflichtungen

 

nach Billigung der Mittelüber-tragung durch Rat und Parlament
INSGESAMT 801,3 Mio. EUR      
AMIF/ISF, personelle Aufstockung der Agenturen 600 Mio. EUR zusätzliche Mittel

 

Berichtigungs-schreiben Nr. 2 zum Entwurf des Haushalts-plans 2016 (voraussichtli-che Annahme: Mitte Oktober) nach Annahme des Haushalts-plans 2016
humanitäre Hilfe für Flüchtlinge 300 Mio. EUR
INSGESAMT 900 Mio. EUR      
GESAMTBETRAG 1,7 Mrd. EUR      

über dubi

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