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Bewältigung der Flüchtlingskrise: Budgetäre Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Wenige Tage, nachdem das Kollegium der Kommissionsmitglieder eine Reihe vorrangiger Maßnahmen vorgelegt hat, mit denen innerhalb der nächsten sechs Monate die Flüchtlingskrise bewältigt werden soll, hat die Europäische Kommission heute erste konkrete Vorschläge für die Bereitstellung von EU-Mitteln in Höhe von 1,7 Mrd. EUR für die Jahre 2015 und 2016 vorgelegt, um die Flüchtlingskrise anzugehen. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten hatten vergangene Woche zugesagt, einen Finanzbeitrag in gleicher Höhe zu leisten. Die Mittel dienen der Finanzierung der Soforthilfe für die am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten, der Aufstockung des Personals der unmittelbar betroffenen EU-Agenturen sowie der Unterstützung und humanitären Hilfe in Drittländern. Die Kommission zählt nun darauf, dass Parlament und Rat als Haushaltsbehörde ihre vergangene Woche gegebene Zusage einlösen und diese Maßnahmen im beschleunigten Verfahren verabschieden.

Die heutigen Vorschläge sehen die Bereitstellung von 801,3 Mio. EUR für 2015 vor, die zum Teil durch die Veranschlagung zusätzlicher Mittel in einem Berichtigungshaushaltsplan für 2015 finanziert werden sollen. Für diesen Teil der Finanzierung schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten zusätzlich 330,7 Mio. EUR bereitstellen. Ferner schlägt die Kommission vor, Mittel aus anderen Bereichen umzuschichten und so 70,6 Mio. EUR aus anderen Programmen und Maßnahmen zu finanzieren und 400 Mio. EUR, die ursprünglich für humanitäre Hilfe und die Finanzierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorgesehen waren, bereitzustellen.

Das vergangene Woche angekündigte zweite Vorschlagspaket zur Bereitstellung der übrigen 900 Mio. EUR für 2016 wird Gegenstand eines für Oktober 2015 geplanten Berichtigungsschreibens zum Entwurf des Haushaltsplans 2016 sein.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte: Die Europäische Kommission hat sich beharrlich für eine abgestimmte europäische Lösung der Flüchtlings- und Migrationsproblematik eingesetzt. Wir haben in kurzer Zeit viel erreicht. Und wir werden weiter mit Hochdruck daran arbeiten, gemeinsame europäische Lösungen herbeizuführen.

Kristalina Georgieva, Vizepräsidentin für Haushalt und Personal, sagte: „Europa ist derzeit mit den Folgen einer der größten Krisen seiner jüngeren Geschichte konfrontiert. Wir haben zügig gehandelt, um die für die Prioritäten erforderlichen Mittel zu mobilisieren, und die EU-Finanzierung zur Unterstützung der Flüchtlinge und der diese aufnehmenden Gemeinschaften auf das Doppelte aufgestockt. Wir nutzen den EU-Haushalt schnell und flexibel, um diese Krise zu bewältigen.“   

In der vergangenen Woche hat sich die Europäische Kommission verpflichtet, mehr Unterstützung zur Bewältigung der Krise bereitzustellen. In einem ersten Schritt mobilisiert die Kommission für den Rest des Jahres 2015 insgesamt 801,3 Mio. EUR, um die folgenden vorrangigen Maßnahmen zu finanzieren:

  • 100 Mio. EUR zur Aufstockung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für Soforthilfe für die am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Dieser Betrag ergänzt die bereits ausgeschöpften 73 Mio. EUR;
  • 1,3 Mio. EUR zur Aufstockung der Mittel für 2015 für die drei einschlägigen EU-Agenturen, mit denen 60 Stellen für Frontex, 30 Stellen für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und 30 Stellen für Europol finanziert werden;
  • 300 Mio. EUR zur Stärkung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI), um den regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Krise in Syrien aufstocken und Drittländer, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen, unterstützen zu können. Zusammen mit weiteren 200 Mio. EUR, die aus Umschichtungen bereitgestellt werden, wird die Mittelausstattung des Treuhandfonds für Syrien mehr als 500 Mio. EUR betragen. Die Mitgliedstaaten haben einen Beitrag in gleicher Höhe zugesagt, so dass sich die Mittelausstattung des Fonds insgesamt auf mindestens 1 Mrd. EUR belaufen wird;
  • 200 Mio. EUR werden unmittelbar bereitgestellt, um den Bedarf des UNHCR, des Welternährungsprogramms und anderer einschlägiger Organisationen zu decken. Diese Mittel waren bereits für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz eingeplant und werden nun gezielt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt. Die Mitgliedstaaten haben einen Beitrag in gleicher Höhe zugesagt.

 

Dies ergänzt die beträchtlichen Beträge (über 300 Mio. EUR), die im Jahr 2015 als Vorfinanzierung aus den im mehrjährigen Finanzrahmen für die Bereiche Migration und Grenzen vorgesehenen Mitteln (etwa 7 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020) freigegeben wurden.

Der Vorschlag steht im Einklang mit dem jeweils für sieben Jahre vereinbarten mehrjährigen Finanzrahmen der EU. Für die 801,3 Mio. EUR sind keine zusätzlichen Zahlungen seitens der Mitgliedstaaten im Jahr 2015 erforderlich.

Auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 begrüßten die Mitgliedstaaten der EU die Vorschläge der Kommission zur Mobilisierung des EU-Haushalts und verpflichteten sich, eigene Mittel in gleicher Höhe bereitzustellen. Dies gilt auch für die Mittel, die die EU derzeit bereits mobilisiert, um ihre Nachbarländer bei der Bewältigung der Herausforderungen der Flüchtlingskrise zu unterstützen (1 Mrd. EUR für die Türkei und 17 Mio. EUR für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien). Der mit einem Anfangskapital von 1,8 Mrd. EUR an EU-Finanzmitteln ausgestattete Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika muss ebenfalls um Beiträge der Mitgliedstaaten in gleicher Höhe aufgestockt werden.

 

Nächste Schritte

In Ergänzung zu diesen Maßnahmen wird die Kommission im Oktober dieses Jahres vorschlagen, den Entwurf des Haushaltsplans für 2016 um weitere 900 Mio. EUR aufzustocken, um im Jahr 2016 die folgenden vorrangigen Maßnahmen zu unterstützen:

  • 600 Mio. EUR werden für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) sowie für den zusätzlichen Personalbedarf von Frontex, EASO und Europol veranschlagt. Diese Mittel kämen zu den 780 Mio. EUR hinzu, die für Notfall-Umverteilungsmaßnahmen vorgesehen sind;
  • 300 Mio. EUR werden für humanitäre Hilfe für Flüchtlinge veranschlagt, die in den Nachbarländern Syriens und anderen Drittländern aufgenommen wurden. Die Mitgliedstaaten haben einen Beitrag in gleicher Höhe zugesagt.

 

Hintergrund

Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker in Malta im Rahmen seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission einen Fünf-Punkte-Plan zur Einwanderungspolitik vor, in dem er mehr Solidarität in der Migrationspolitik der EU forderte.

Bei Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Juncker einem Kommissar die Verantwortung für den Bereich Migration und beauftragte ihn mit der Ausarbeitung einer neuen Migrationspolitik, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört, auf deren Grundlage die Kommission vom Europäischen Parlament gewählt wurde.

Am 13. Mai 2015 legte die Europäische Kommission ihre Europäische Migrationsagenda vor, die eine umfassende Strategie für eine bessere, alle Aspekte abdeckende Steuerung der Migration enthält.

Bereits am 27. Mai 2015 folgte ein erstes Paket mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda, darunter Umverteilungs- und Neuansiedlungsvorschläge und ein EU-Aktionsplan gegen Schleuser.

Am 25./26. Juni 2015 verständigte sich der Europäische Rat darauf, die Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen der Migrationsagenda mit Schwerpunkt auf Umverteilung und Neuansiedlung, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern voranzubringen.

Am 20. Juli 2015 vereinbarte der Rat Justiz und Inneres, die in der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und in einem ersten Schritt 32 256 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in den nächsten zwei Jahren aus Italien und Griechenland umzuverteilen. Darüber hinaus sollen 22 504 Vertriebene, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Regionen außerhalb der EU in der Union neu angesiedelt werden.

Am 9. September 2015 schlug die Kommission ein neues Maßnahmenpaket vor, das unter anderem einen Notfallmechanismus für die Umverteilung von 120 000 Flüchtlingen sowie konkrete Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Asylanträgen, der Rückführung von Wirtschaftsmigranten und der Bekämpfung der wahren Ursachen der Flüchtlingskrise vorsieht.

Am 14. September 2015 nahmen die Mitgliedstaaten einen Beschluss an, wonach 40 000 Flüchtlinge, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland umverteilt werden sollen.

Am 23. September 2015 beschlossen die Mitgliedstaaten, 120 000 Flüchtlinge, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien, Griechenland und anderen von der Flüchtlingskrise direkt betroffenen Mitgliedstaaten umzuverteilen.

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Siehe auch

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