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Europäische Kommission – Fragen und Antworten zum Aktionsplan für den Aufbau einer Kapitalmarktunion

Wofür steht der Begriff „Kapitalmarktunion“?

Oberste Priorität der Kommission ist es, die Wirtschaft Europas zu stärken und Investitionen anzukurbeln, damit Arbeitsplätze entstehen. Die 315 Mrd. EUR schwere Investitionsoffensive, die von der amtierenden Kommission in weniger als einem Jahr nach ihrem Amtsantritt auf die Beine gestellt wurde, wird diesen Prozess anschieben helfen. Um die Investitionstätigkeit langfristig zu festigen, brauchen wir leistungsfähigere Kapitalmärkte. Sie würden den Unternehmen neue Finanzierungsquellen erschließen, die Anlageoptionen für Sparer erweitern und die Wirtschaft widerstandsfähiger machen. Deswegen hat Präsident Juncker die Schaffung eines echten Binnenmarkts, eine Kapitalmarktunion für alle 28 Mitgliedstaaten, zu einer seiner wichtigsten Prioritäten erklärt.

Der freie Kapitalverkehr ist seit Anbeginn ein Ziel der Europäischen Union – eine Grundfreiheit, die zentraler Bestandteil des Binnenmarktes ist. Trotz der bisherigen Fortschritte sind die europäischen Kapitalmärkte weiterhin durch nationale Grenzen voneinander abgeschottet, und die Finanzierung der Wirtschaft ist in Europa immer noch weitgehend von den Banken abhängig. Deshalb ist sie anfälliger, wenn die Kreditvergabetätigkeit der Banken zurückgeht, wie in der Finanzkrise geschehen.

In dem heute veröffentlichten Aktionsplan sind die vorrangigen Maßnahmen dargelegt, um bis 2019 die Eckpfeiler für die Kapitalmarktunion aufzustellen, indem Hemmnisse für eine grenzübergreifende Investitionstätigkeit beseitigt und Finanzierungskosten gesenkt werden. Als Teil der dritten Säule der Investitionsoffensive soll die Kapitalmarktunion den Unternehmen Zugang zu einer größeren Vielfalt von Finanzierungsquellen aus der gesamten EU verschaffen, die Effizienz der Märkte steigern und Anlegern und Sparern zusätzliche Möglichkeiten für ihre Geldanlage bieten, damit es zu mehr Wachstum und Arbeitsplätzen kommt.

Welchen Nutzen hat die Kapitalmarktunion?

Die Kapitalmarktunion soll die starke Tradition der Bankendarlehen in Europa ergänzen und Folgendes bewirken:

  • mehr Investitionen aus der EU und der übrigen Welt freisetzen: Die Kapitalmarktunion sollte zur Mobilisierung von Kapital in Europa beitragen und es in die Unternehmen (einschließlich KMU) und in Infrastrukturvorhaben lenken, die auf dieses Kapital angewiesen sind, um zu expandieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Sie soll den Haushalten mehr Möglichkeiten zur Altersvorsorge eröffnen.
  • Finanzquellen und Investitionsvorhaben EU-weit wirksamer miteinander verknüpfen: Die Kapitalmarktunion ist ein klassisches Binnenmarktprojekt zum Nutzen aller 28 Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten mit den kleinsten Märkten und hohem Wachstumspotenzial können erheblich profitieren, wenn ihre Investitionsvorhaben besseren Zugang zu Kapital und Anlegern erhalten. Entwickeltere Marktwirtschaften werden ebenfalls von mehr grenzübergreifenden Investitionen und besseren Einsparmöglichkeiten profitieren.
  • Das Finanzsystem stabiler machen: Durch Erschließung einer breiten Palette von Finanzierungsquellen und mehr langfristige Investitionen werden Bürger und Unternehmen bei Erschütterungen des Bankensektors wie in der Finanzkrise besser geschützt.
  • Vertiefung der Integration der Finanzmärkte und Belebung des Wettbewerbs: Mehr grenzübergreifende Risikoteilung, vertiefte und liquidere Märkte sowie diversifizierte Finanzierungsquellen dürften zu einem stärkeren Zusammenwachsen der Finanzmärkte und niedrigeren Kosten führen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessern.

Plant die Kommission Gesetzgebungsvorschläge?

Zu den Sofortmaßnahmen der Kommission zählen drei Gesetzgebungsvorschläge. Weitere könnten sich mittelfristig als erforderlich erweisen. Im Einklang mit ihren Grundätzen für eine bessere Rechtsetzung schlägt die Kommission nur dann einen Rechtsakt vor, wenn sie ihn für notwendig hält und ihn als das zweckmäßigste Mittel betrachtet. In manchen Bereichen sind gesetzgeberische Schritte nicht immer der sinnvollste Weg. Dann liegt es an den Märkten, Lösungen herbeizuführen. In anderen Bereichen werden nichtlegislative Schritte und die wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und der Binnenmarktvorschriften am ehesten zu Fortschritten führen. Die Kommission wird erfolgversprechende Lösungen der Märkte unterstützen und Regeländerungen nur dort befürworten, wo sie notwendig sind.

Wie sieht der Zeitrahmen für die Durchführung des Aktionsplans aus?

Im Aktionsplan werden die Maßnahmen aufgelistet, die in den kommenden Jahren ergriffen werden sollen, um bis 2019 die Grundlagen für die Kapitalmarktunion zu legen.

Sofortmaßnahmen und kurzfristige Vorhaben

Heute veröffentlicht die Kommission ihren Aktionsplan. Gemeinsam mit diesem Plan legt sie zwei Vorschläge vor, einen Vorschlag für eine hochwertige Verbriefung und einen zur besseren Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Ferner leitet sie drei neue Konsultationen in die Wege – eine zu Wagniskapitalfonds, eine zu gedeckten Schuldverschreibungen und eine Sondierung zu den kumulativen Auswirkungen der Finanzdienstleistungs-Gesetzgebung.

Heute veröffentlicht die Kommission:

Gesetzgebungsvorschläge für einen Rechtsrahmen für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen und neue aufsichtsrechtliche Vorgaben für Geldinstitute in der Eigenmittelverordnung,

  • ferner eine Anpassung der Solvabilität II-Richtlinie, mit der Versicherungsunternehmen die Investition in Europäische Langfristige Investmentfonds (ELTIF) erleichtert werden soll,
  • eine Konsultation zum Aufbau eines europaweiten Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen,
  • eine Sondierung zu den kumulativen Auswirkungen der Finanzsektorreform, um die Wechselwirkungen zwischen den Vorschriften und die kumulative Auswirkung der Finanzsektorreform auf das Investitionsumfeld zu bewerten,
  • eine Konsultation zum Wagniskapitalsektor, um zu prüfen, ob gezielte Veränderungen des Rechtsrahmens die Investitionstätigkeit dieser Form von Anlagefonds beleben würden.

Bis Jahresende wird die Kommission zudem

  • die Prospektrichtlinie überprüfen, um Hindernisse für die Notierung von Kleinunternehmen an den Aktien- und Anleihemärkten zu reduzieren,
  • und ein Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Verbraucher verfassen mit dem Ziel, Wahlfreiheit und Wettbewerb bei grenzüberschreitenden Finanz- und Versicherungsdienstleistungen für Verbraucher anzukurbeln.

Längerfristige Maßnahmen:

Vorhaben der Kommission für die Zeit ab 2016:

Förderung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten

  • Unterstützung von Risikokapital- und Beteiligungsfinanzierungen,
  • Überwindung von Informationsbarrieren für Investitionen in KMU,
  • Förderung innovativer Formen der Unternehmensfinanzierung,
  • Verbesserung des Zugangs zu den öffentlichen Märkten,
  • Förderung von Beteiligungsfinanzierungen,
  • Förderung von Infrastrukturinvestitionen.

Steigerung der Investitionen

  • Mehr Auswahl und Wettbewerb für Kleinanleger,
  • Förderung der privaten Altersvorsorge,
  • Ausweitung der Möglichkeiten für Vermögensverwalter.

Beseitigung von Hindernissen für grenzübergreifende Investitionen:

  • Beseitigung nationaler Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen
  • Verbesserung der Marktinfrastruktur für grenzübergreifende Investitionen
  • Annäherung der Insolvenzverfahren,
  • Beseitigung steuerlicher Hindernisse für grenzübergreifende Anlagen,
  • mehr aufsichtliche Konvergenz,
  • Stärkung der Kapazität zur Wahrung der Finanzstabilität.

Nähere Einzelheiten sowie Zeitpläne enthält der Aktionsplan.

1. Neue Verbriefungsregeln

Unter Verbriefungen versteht man Geschäfte, bei denen ein Kreditgeber – in der Regel eine Bank – eine Reihe von Darlehen oder Vermögenswerten (z. B. Hypotheken, Autoleasing, Verbraucherkredite, Kreditkarten, Außenhandelsfinanzierung) refinanziert, indem er sie in Wertpapiere umwandelt. Der Kreditgeber bündelt ausgewählte Teile seines Darlehensportfolios zu Wertpapieren, die auf das Risikoanlageprofil unterschiedlicher Anleger zugeschnitten werden. Die Renditen für die Anleger ergeben sich aus den Zahlungsflüssen der zugrunde liegenden Kredite.

Im Falle einer gesunden Struktur können Verbriefungen erheblich zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen und zu einer breiteren Risikostreuung beitragen, da sie es den Banken ermöglichen, das mit einigen Risikopositionen verbundene Risiko auf externe Akteure (z. B. nicht zur Bankenbranche gehörige Finanzdienstleister wie Versicherungsunternehmen und Anlageverwalter) zu übertragen. Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag enthält Kriterien, um einfache, transparente und standardisierte Produkte (STS-Produkte) besser abzugrenzen, um das Vertrauen der Anleger zu stärken und den Aufwand im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht zu verringern. Auf den Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) aufbauend schlägt die Kommission außerdem angemessenere Aufsichtsvorschriften für Investitionen von Banken und Versicherungen in STS-Produkte vor. Die Maßnahmen dürften dazu beitragen, die Bilanzen der Banken zu entlasten, bislang zur Risikodeckung gebundenes Kapital freizusetzen und den Banken eine umfangreichere Darlehensvergabe an die Realwirtschaft und insbesondere den Mittelstand zu ermöglichen.

2. Den Versicherungsunternehmen langfristige Investitionen erleichtern (Solvabilität II)

Infrastrukturinvestitionen tragen entscheidend zur Stützung der Wirtschaftstätigkeit und des Wachstums in Europa bei. Infrastrukturvorhaben sind auf eine umfangreiche, langfristige Finanzierung angewiesen. Die Versicherungsbranche verfügt über die Mittel für langfristige Investitionen in Form von Beteiligungskapital und Darlehen für Infrastrukturprojekte. Die Kommission will daher Anreize für die Versicherungswirtschaft schaffen, ihr Potenzial zur Finanzierung europäischer Infrastrukturvorhaben voll auszuschöpfen. Sie hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gebeten, die Schaffung einer eigenen Anlageklasse für Infrastrukturinvestitionen auf der Grundlage der Solvabilität II-Richtlinie (dem Rechtsrahmen der EU für die Versicherungsaufsicht) zu prüfen.

Die geplanten Änderungen der Delegierten Verordnung zur Ergänzung der Solvabilität II-Richtlinie schaffen die richtigen Anreize für Versicherer zur Investition in Infrastrukturvorhaben. Insbesondere soll der Eigenkapitalbehalt gesenkt werden.

3. Konsultation der Öffentlichkeit zu Wagniskapital

Mittelständische, nicht börsennotierte Unternehmen erhalten oft nur schwer Darlehen von Kreditinstituten und haben keinen Zugang zu Kapital über die Aktien- und Anleihemärkte. Mit den Verordnungen über Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum wurden zwei neue Fonds für gemeinsame Anlagen geschaffen, um Investitionen in nicht börsennotierte KMU für Sparer leichter und attraktiver zu machen. Die neuen Fonds sollen wohnsitzunabhängig Anlegern offenstehen, die einen Betrag von mindestens 100.000 EUR einsetzen können. In einer Konsultation zum Wagniskapitalsektor soll geprüft werden, ob gezielte Veränderungen des Rechtsrahmens die Investitionstätigkeit dieser Form von Anlagefonds ankurbeln würden. Dort geht es um eher technische Fragen wie eine Einschränkung der Berechtigung zur Fondsverwaltung, die Höhe des derzeit bei 100.000 EUR liegenden Mindest-Anlagebetrags und die Möglichkeit, auch nicht in der EU ansässigen Fondsverwaltern den Vertrieb dieser Fonds zu erlauben. Die Konsultation läuft bis 6. Januar 2016.

4. Konsultation der Öffentlichkeit zu gedeckten Schuldverschreibungen

Gedeckte Schuldverschreibung bilden in vielen EU-Mitgliedstaaten eine Säule langfristiger Finanzierungen und ein wichtiges Instrument zur kostengünstigen Finanzierung auf den Immobilienmärkten und im öffentlichen Sektor. Gedeckte Schuldverschreibungen sind Schuldtitel, die von Kreditinstituten begeben werden und ihren Inhabern eine doppelte Absicherung bieten. Bei Emittentenausfall können die Inhaber dieser Papiere unmittelbar als bevorrechtigte Gläubiger auf einen gesonderten Pool an Vermögenswerten zugreifen; gegenüber den übrigen Vermögenswerten des Emittenten gelten ihre Forderungen als gleichberechtigt. Das Volumen ausstehender Schuldverschreibungen betrug 2014 in der EU 2,5 Billionen EUR; damit sind die europäischen Kreditinstitute Weltmarktführer. Auch wenn sich die Emissionen von Schuldverschreibungen in der Krise als wetterfest erwiesen haben, sind die Märkte innerhalb der EU weiterhin entlang nationaler Grenzen fragmentiert und funktionieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Die heute eingeleitete Konsultation, die bis 6. Januar läuft, soll Wege zur Schaffung eines europaweiten Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen ausloten, der auf gut funktionierenden nationalen Regelungen aufbaut, ohne diese zu beeinträchtigen, und in dem hochwertige Standards und bewährte Verfahren der Märkte zugrunde gelegt werden.

5. Kumulative Auswirkungen der Finanzmarktgesetzgebung

Mit der heutigen Sondierung befragt die Kommission Verbraucher, Mitgliedstaaten, die Finanzbranche und sonstige Akteure zu den Wechselwirkungen zwischen den Vorschriften und ihrer kumulativen Auswirkung. Von dieser Konsultation verspricht sich die Kommission Hinweise auf Überschneidungen, Unebenheiten, etwaige Lücken sowie überflüssige Verwaltungslasten und sonstige Faktoren, die die langfristige Investitionstätigkeit und das Wachstum beeinträchtigen.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Kapitalmarktunion und der Investitionsoffensive?

Die Kapitalmarktunion flankiert und ergänzt die Investitionsoffensive für Europa. Einige Initiativen wie die Förderung von Infrastrukturinvestitionen der Versicherungsbranche mittels einer Änderung von Solvabilität II und die Maßnahmen zur Förderung von Wagniskapital sowie der Abbau von Hindernissen mittels der Prospektrichtlinie kommen unmittelbar der Investitionsoffensive zugute.

Wie ist das Grünbuch zur Kapitalmarktunion in den Aktionsplan eingeflossen?

Auf ihre Konsultationen zur Kapitalmarktunion sowie zur Prospektrichtlinie und zu Verbriefungen hat die Kommission ein umfangreiches und positives Echo erhalten.

Insgesamt gingen über 700 Stellungnahmen von Unternehmen, Regulierungsbehörden, Anlegern, Aufsichtsbehörden, Regierungen, Banken, Fonds, Versicherern und Bürgern ein.

Dabei wurden sowohl der Aufbau einer Kapitalmarktunion als auch das von der Kommission im Grünbuch vorgeschlagene pragmatische, schrittweise Vorgehen insgesamt befürwortet. Aus dem Echo ging auch hervor, dass die Kommission im Grünbuch die richtigen Themen angeschnitten hatte. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich ebenfalls für eine Kapitalmarktunion ausgesprochen.

Was waren die wichtigsten Rückmeldungen zum Grünbuch?

Als wichtigste Priorität wurde von den Teilnehmern an der Konsultation zur Kapitalmarktunion die Beseitigung von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der europäischen „Finanzierungsleiter“ genannt. Dabei geht es um die Frage, wie ein Finanzsystem gestaltet werden soll, in dem der Finanzierungsbedarf aller Unternehmen – vom kleinsten Mikrounternehmen bis zu den größten börsennotierten Unternehmen – in den verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung besser gedeckt wird.

Die zweite Priorität ist die Schaffung von Anlagemöglichkeiten. Kleinanleger und institutionelle Anleger, etwa Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen, sind der Motor der Kapitalmarktunion. Die EU-Kapitalmärkte müssen diesen Anlegern attraktive Renditen und eine gute Wertentwicklung bieten.

Drittens wurden im Rahmen der Konsultation einige seit langem bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen aufgezeigt, die von Aspekten der Besteuerung, Insolvenz und des Sicherheitenmanagements über Wertpapierrecht bis hin zur Infrastruktur des Nachhandelsmarkts reichen und einer besseren grenzüberschreitenden Kapitalallokation entgegenstehen.

Gab es bei den Rückmeldungen länderspezifische Unterschiede?

In allen Mitgliedstaaten gelten Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln nach wie vor als ein großes Hindernis für die Unternehmensentwicklung und als Wachstumsbremse. Aus einer vor kurzem veröffentlichten Studie von Ernst and Young geht hervor, dass die größten EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs – zu denjenigen G20-Ländern gehören, die beim Zugang zu Finanzmitteln am schlechtesten abschneiden. Die Kapitalmarktunion wird als wesentlicher Bestandteil der Lösung dieses Problems betrachtet, vor allem in jenen Mitgliedstaaten, in denen das Bankensystem noch eine weitere Umgestaltung erfährt.

Wer wird von einer gut regulierten und integrierten Kapitalmarktunion profitieren?

Eine integrierte und gut regulierte Kapitalmarktunion soll Investitionen in der EU fördern, indem Finanzmittel für europäische Unternehmen, u. a. für KMU und Start-up-Unternehmen, freigesetzt werden.

Durch die Kapitalmarktunion sollen Anleger und Sparer zusätzliche Investitionsmöglichkeiten erhalten. Haushalte (Kleinanleger) und institutionelle Anleger (Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Investmentfonds) dürften von einer größeren Auswahl an Anlagemöglichkeiten, einschließlich grenzüberschreitenden Anlagemöglichkeiten, profitieren, die zu geringeren Kosten zugänglich sind und einen wirksamen Anlegerschutz bieten.

Finanzinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzintermediäre dürften von größeren und tieferen EU-Kapitalmärkten profitieren, die sich durch mehr Wettbewerb, bessere Regulierung und stärkere Integration auszeichnen.

Da die Verwirklichung der Kapitalmarktunion mit mehr Wirtschaftswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen einhergehen soll, dürften schließlich auch die EU-Bürger davon profitieren.

Inwiefern wird die Kapitalmarktunion Privatanlegern und Bürgern zugute kommen?

Die Kapitalmarktunion soll das Anlegervertrauen stärken und Anlegern und Sparern zusätzliche Möglichkeiten bieten, um langfristig Ersparnisse aufzubauen. Kleinanleger werden nur dann in Kapitalmärkte investieren, wenn sie Vertrauen in diese Märkte und die dort tätigen Finanzintermediäre haben und davon ausgehen, dass sie für ihre Ersparnisse eine bessere Rendite sicher erzielen können.

Die Kleinanleger sollen von einer größeren Auswahl an Anlagemöglichkeiten, höheren potenziellen Renditen, einer stärkeren Risikodiversifizierung und geringeren Kosten profitieren. Die Kapitalmarktunion soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Kapitalmärkte wiederherzustellen, und die europäischen Haushalte dazu ermutigen und in die Lage versetzen, eine wirksamere Altersvorsorge aufzubauen.

Zu den zentralen Maßnahmen zur Unterstützung von Kleinanlegern gehören:

  • eine Prüfung der Möglichkeiten zur Entwicklung eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines erfolgreichen europäischen Markts für einfache und wettbewerbsfähige private Altersvorsorgeprodukte, die die auf nationaler Ebene bestehenden Möglichkeiten zur Altersvorsorge ergänzen sollen, und die Klärung der Frage, ob diesem Markt Rechtsvorschriften der EU zugrunde gelegt werden sollten; und
  • eine Untersuchung im Rahmen der bis Ende 2015 einzuleitenden Konsultation zu Retail-Finanzdienstleistungen und Versicherungen, wie der Wettbewerb und das grenzübergreifende Angebot an Retail-Finanzprodukten sowie der Zugang dazu vermehrt werden können; und
  • eine umfassende Bewertung der europäischen Märkte für Retail-Anlageprodukte, einschließlich der Vertriebskanäle und Anlageberatung, um auszuloten, wie die Vermittlungskanäle verbessert werden können, damit Kleinanleger Zugang zu geeigneten Produkten zu kostengünstigen und fairen Bedingungen erhalten. Im Rahmen dieser Bewertung wird außerdem untersucht, wie die Vorschriften verändert werden sollten, um von den neuen Möglichkeiten zu profitieren, die aus Onlinediensten erwachsen.

Inwiefern wird die Kapitalmarktunion Start-up-Unternehmen zugute kommen?

Innovation und Unternehmergeist sind der Schlüssel zur Erschließung des Wachstumspotenzials Europas. Die Entwicklung von Crowdfunding kommt voran, ist aber nach wie vor auf die lokale Ebene begrenzt. Die Investitionen von Business Angels sind immer noch gering (knapp 357 Mio. EUR im Jahr 2013) und konzentrieren sich auf einige wenige Mitgliedstaaten.Business Angels sind Privatanleger, oft erfahrene Unternehmer oder Geschäftsleute, die vor allem in der Seed- oder Start-up-Phase eigene Mittel in Unternehmen investieren und in der Regel den Unternehmern, in deren Unternehmen sie investieren, strategische Unterstützung bieten.

Start-up-Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, aber nur begrenztem Betriebskapital, können sich in kritischen Phasen ihrer Expansion mit Finanzierungslücken konfrontiert sehen. Risikokapital, durch das normalerweise langfristige Beteiligungsfinanzierungen ermöglicht werden, spielt bei der Förderung des Unternehmenserfolgs eine wesentliche Rolle. In der EU entfallen auf Risikokapital lediglich 1 % der ausstehenden KMU-Finanzierungen, wohingegen der Anteil in den USA bei über 8 % liegt.

Zu den zentralen Maßnahmen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und expandierenden Unternehmen gehören:

  • die Einführung eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Förderung der Risikokapital- und Beteiligungsfinanzierung, das unter anderem die Katalysierung privater Investitionen durch Einsatz von EU-Mitteln über europaweite Dachfonds, eine Überprüfung der Vorschriften über europäische Risikokapitalfonds und die Förderung bewährter Verfahren im Bereich der Steueranreize umfasst; und
  • die Förderung innovativer Formen der Unternehmensfinanzierung wie Crowdfunding, Privatplatzierungen und Kreditfonds unter gleichzeitiger Wahrung des Anlegerschutzes und der Finanzstabilität.

Inwiefern wird die Kapitalmarktunion kleinen Unternehmen zugute kommen?

Viele europäische KMU haben Schwierigkeiten, Finanzmittel zu erhalten, insbesondere in den Ländern, die am stärksten von der Krise betroffen sind. Im Jahr 2013 haben 35 % der KMU im Euro-Währungsgebiet nicht die gesamten Finanzierungsmittel von ihren Banken erhalten, die sie beantragt hatten. Die Kapitalmarktunion soll dazu beitragen, dass kleine Unternehmen zu vertretbaren Kosten einen besseren Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln erhalten, indem Informationsineffizienzen verringert werden. Darüber hinaus sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, vielfältigere Finanzierungsquellen von Anlegern in der EU und dem Rest der Welt zu erschließen.

Zu den zentralen Maßnahme zur besonderen Unterstützung kleiner Unternehmen gehören:

  • die Modernisierung der Prospektrichtlinie, damit die öffentliche Kapitalbeschaffung für Unternehmen billiger wird, und die Prüfung regulatorischer Hindernisse für die Notierung von Kleinunternehmen an den Aktien- und Anleihemärkten;
  • die Entwicklung der Kapazitäten Europas, kapitalhungrige Unternehmen mit potenziellen Anlegern zusammenzubringen, u. a. durch die mögliche Entwicklung eines europaweiten Informationssystems, das durch die Vernetzung der nationalen Systeme die Interaktion von kapitalsuchenden KMU und Kapitalgebern erleichtert, und die Zusammenarbeit mit europäischen Banken- und Wirtschaftsverbänden bei der Erarbeitung einer Struktur für das Feedback von Banken bei Ablehnung von KMU-Kreditanträgen;
  • die Förderung der Beratungskapazitäten in allen Mitgliedstaaten, um KMU zu unterstützen, die von alternativen Finanzierungsquellen profitieren könnten;
  • die Entwicklung einer Strategie für die Erbringung von Unterstützungsleistungen auf Ersuchen von Mitgliedstaaten mit kleineren Märkten, um die Kapazität der lokalen Kapitalmärkte zu stärken, indem z. B. ein Mitgliedstaat beim Aufbau eines lokalen Risikokapitalmarkts unterstützt wird;
  • eine enge Zusammenarbeit mit den ersten KMU-Wachstumsmärkten – einer im Rahmen der MiFID II geschaffenen neuen Unterkategorie von Märkten, die ab Januar 2017 Anwendung finden soll und darauf abzielt, den Zugang zu Kapital für KMU zu erleichtern –, damit sichergestellt wird, dass das Regulierungsumfeld dieser Inkubatorenmärkte die gewünschten Ergebnisse zeitigt.

Inwiefern wird die Kapitalmarktunion mittleren und großen Unternehmen zugute kommen?

Die Kapitalmarktunion wird Anleger unterstützen, die größere Beträge in Kapitalmarktinstrumenten anlegen wollen. Auf diese Weise sollen mehr Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Finanzierungsquellen für alle Unternehmen, auch für Großunternehmen, entstehen. Tiefere und besser integrierte Kapitalmärkte bedeuten auch mehr Wettbewerb und niedrigere Kosten für die Unternehmensfinanzierung.

Zu den zentralen Maßnahmen zur Unterstützung von mittleren und großen Unternehmen gehören:

  • die Förderung von Privatplatzierungen (d. h. des Verkaufs von Wertpapieren an eine begrenzte Anzahl von Anlegern), bei denen Unternehmen Schuldinstrumente für institutionelle oder sonstige erfahrene Anleger in der EU begeben, aufbauend auf den diesbezüglich erfolgreichen Erfahrungen in Deutschland und durch die Unterstützung marktgeführter Initiativen wie der Initiative der International Capital Market Association (ICMA) zur Förderung der Verwendung standardisierter Unterlagen;
  • eine Überprüfung der Prospektrichtlinie zur Kostensenkung und Vereinfachung der Erstellung eines Prospekts (siehe unten);
  • eine Überprüfung der Funktionsweise der EU-Märkte für Unternehmensanleihen mit Schwerpunkt auf den Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktliquidität, den potenziellen Auswirkungen von Regulierungsreformen, den Marktentwicklungen und der freiwilligen Standardisierung von Angebotsunterlagen;
  • eine Sondierung zusammen mit dem International Accounting Standards Board (IASB), ob es möglich ist, eine freiwillige maßgeschneiderte Rechnungslegungslösung zu entwickeln, die für die zum Handel auf KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen Unternehmen genutzt werden könnte; und
  • die Beseitigung der Steueranreize für Fremdfinanzierung durch die Arbeit an der konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.

Warum wird die Prospektrichtlinie überprüft?

Prospekte sind rechtliche Dokumente, die von Unternehmen verwendet werden müssen, wenn sie Wertpapiere ausgeben oder auf einem geregelten Markt zugelassen werden möchten. Die Prospektrichtliniebietet eine EU-weite Regelung für Prospekte, so dass in der gesamten EU ein vergleichbar hohes Maß an Anlegerschutz besteht und die Anleger Anlagechancen in der gesamten EU miteinander vergleichen können.

Die Erstellung von Prospekten, die oftmals hunderte von Seiten ausführlicher Informationen enthalten, ist für die Unternehmen mit einem hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand verbunden. Für Anleger kann es sich außerdem als komplexe Aufgabe erweisen, sich durch diese allzu umfangreichen Informationen zu arbeiten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass trotz der Bemühungen zur Schaffung verhältnismäßiger Angabepflichten im Rahmen der Überprüfung der Prospektrichtlinie im Jahr 2010 bestimmte Anforderungen unnötige Verwaltungslasten für Unternehmen (insbesondere für KMU) darstellen können, die einen Prospekt erstellen. Der Umfang der mit der Erstellung von Prospekten verbundenen administrativen, personellen und finanziellen Ressourcen macht es für KMU und Start-up-Unternehmen sehr schwierig, das umfangreiche Paket zu erstellen, das erforderlich ist, um die für ihr Wachstum benötigten Investitionen anzuziehen.

Angesichts der Notwendigkeit, für Unternehmen (insbesondere KMU) in einer Zeit, in der die Banken ihren Fremdkapitalanteil verringern wollen, einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln an den Kapitalmärkten zu schaffen, ist eine Überprüfung dieser Richtlinie von großer Bedeutung.

Im Rahmen dieser Überprüfung soll untersucht werden, in welchen Fällen ein Prospekt erforderlich ist, wie das Genehmigungsverfahren gestrafft werden kann und welche Möglichkeiten es für eine Vereinfachung der in den Prospekten enthaltenen Informationen gibt.

Was sind die nächsten Schritte bei der Überarbeitung der Prospektrichtlinie?

Die Kommission wird bis Ende des Jahres einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie vorlegen.

Wie wird die Kapitalmarktunion den Banken zugutekommen?

In ihrer Rolle als Mittler zwischen Anlegern und Unternehmen dürften die Banken von einem besseren Funktionieren der Märkte und einem stärkeren Zusammenwachsen des Kapitalbinnenmarkts profitieren, da die Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen abgebaut werden und es sowohl innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten als auch EU-weit zu mehr Transaktionen und zu einem Anstieg des Transaktionsvolumens kommen wird.

Zu den zentralen Maßnahmen zur Förderung der Kreditvergabe durch Banken gehören:

  • Schaffung eines Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen samt neuen aufsichtsrechtlichen Kalibrierungen für Banken im Rahmen der Eigenkapitalverordnung, um den Banken zu helfen, Risiken auf sichere Weise aus ihren Bilanzen auszulagern und auf langfristigere Anleger zu übertragen;
  • Konsultation zur Schaffung eines europaweiten Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen, der auf gut funktionierenden nationalen Regelungen aufbaut, ohne diese zu beeinträchtigen, und dem hochwertige Standards und bewährte Marktpraktiken zugrunde gelegt werden;
  • Prüfung der Möglichkeit für alle Mitgliedstaaten, Kreditgenossenschaften zuzulassen, die außerhalb der Eigenkapitalvorschriften für Banken tätig sind.

Wie wird die Kapitalmarktunion die Finanzierung von Infrastrukturprojekten unterstützen?

Nach Schätzungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) könnte der kumulierte Bedarf an Infrastrukturinvestitionen in der EU im Zeitraum bis 2020 bei bis zu 2 Bio. EUR liegen. Eine gute Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Im Energiesektor müssen die Netze auf den neuesten technischen Stand aufgerüstet, die Verwendung erneuerbarer Energieträger ausgebaut und die Versorgungsquellen diversifiziert werden. Im Verkehrswesen müssen die Infrastruktur modernisiert, die Überbelastung der Verkehrswege verringert und die Handelsverbindungen ausgebaut werden. Im Umweltbereich müssen die Abfallentsorgungs-, Recycling- und Wasseraufbereitungsanlagen verbessert werden. Europa braucht ein weitverzweigtes und schnelleres Breitbandnetz sowie „smartere“ Datenzentren.

Die Aufsichtsvorschriften fördern über die Eigenkapitalanforderungen das Interesse institutioneller Anleger an bestimmten Vermögenswerten. Durch eine Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Versicherungsunternehmen, die in Infrastrukturprojekte investieren, im Rahmen von Solvabilität II dürfte die Kapitalmarktunion zusätzliches privates Kapital von institutionellen Anlegern für die Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte mobilisieren. Mit Hilfe dieser Überprüfung soll erreicht werden, dass die Bestimmungen für Versicherer, die in Infrastrukturprojekte investieren, das tatsächliche Risiko von Infrastrukturinvestitionen besser widerspiegeln, ganz gleich, ob die Investitionen von den Versicherern selbst oder über einen europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) getätigt werden.

Ferner wird die Kommission die Prüfung der Auswirkungen der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) auf die Finanzierung der Wirtschaft durch Banken abschließen und gegebenenfalls Änderungen in der Eigenkapitalverordnung vornehmen, soweit Infrastrukturinvestitionen betroffen sind. Die diesbezügliche Konsultation, die im Juni 2015 eingeleitet wurde, umfasst eine Prüfung der Auswirkungen der neuen Eigenkapitalanforderungen auf die Verfügbarkeit von Finanzmitteln für Infrastruktur- und andere Investitionen, die langfristiges Wachstum fördern.

Wie wird die Kapitalmarktunion institutionellen Anlegern wie Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Investmentfonds zugutekommen?

Institutionelle Anleger sind für die Kapitalmärkte von großer Bedeutung, da sie über die erforderlichen Kapazitäten verfügen, um über lange Zeiträume hinweg zu investieren. Diese Kapazität wird derzeit nicht voll ausgeschöpft, wie aus dem nur geringen Engagement institutioneller Anleger in Aktien ersichtlich ist. In der EU halten Versicherungsunternehmen Vermögenswerte im Wert von rund 8,5 Mrd. EUR, bei den Pensionsfonds beläuft sich dieser Wert auf etwa 3,5 Mrd. EUR. Die Kapitalmarktunion dürfte institutionellen Anlegern die Möglichkeit bieten, verstärkt in Unternehmensaktien und -schuldtitel zu investieren, um ein besseres Verhältnis zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erzielen.

Zu den zentralen Maßnahmen zur Unterstützung institutioneller Anleger gehören:

  • Zusammentragen von Fakten über die wichtigsten Hemmnisse für den grenzübergreifenden Vertrieb von Investmentfonds wie unverhältnismäßige Vertriebsanforderungen, Gebühren und sonstige Verwaltungsvorschriften der Aufnahmeländer sowie steuerliche Rahmenbedingungen. Auf der Grundlage der zusammengetragenen Fakten wird die Kommission versuchen, die wichtigsten Hindernisse, erforderlichenfalls durch Gesetzgebung, zu beseitigen.
  • Bewertung der Zweckmäßigkeit eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines erfolgreichen europäischen Markts für einfache und wettbewerbsfähige private Altersvorsorgeprodukte, um institutionellen Anlegern (Versicherern, Vermögensverwaltern und Pensionsfonds) die Kapitalbeschaffung zu erleichtern.
  • Prüfung der Frage, ob Anpassungen gerechtfertigt sind, nachdem den Rückmeldungen auf die Konsultation zu entnehmen war, dass die aufsichtsrechtliche Behandlung von privatem Beteiligungskapital und privat platzierten Schuldverschreibungen im Rahmen von Solvabilität II ein Hindernis für Investitionen in diese Anlageformen darstellt. Mögliche Änderungen könnten im Rahmen der für 2017 anberaumten Überarbeitung der Solvabilität II-Richtlinie vorgelegt werden.

Wie wird die Kapitalmarktunion Ländern zugutekommen, deren Kapitalmärkte noch in der Entwicklung begriffen oder kleiner sind?

Für die Mitgliedstaaten, deren Kapitalmärkte noch in der Entwicklung begriffen sind, dürfte die Kapitalmarktunion folgende Vorteile bringen:

  • ein breiteres Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und vielversprechenden geschäftlichen Aussichten, unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind. Unternehmern, deren Unternehmen über vielversprechende geschäftliche Aussichten verfügen, dürften beispielsweise die verstärkten Investitionen von Business Angels, Risikokapitalfonds und Kredite vergebenden Fonds zugutekommen;
  • eine verbesserte Fähigkeit zur Anziehung von Investitionen durch die Beseitigung von Hindernissen, die eine bessere Kapitalallokation über die Grenzen hinweg verhindern (Verringerung steuerlicher Negativanreize, effizientere Insolvenz- sowie Clearing- und Abwicklungsverfahren);
  • eine größere Auswahl und höhere potenzielle Renditen für Anleger durch Arbeiten zur Verbesserung des Angebots an Kleinanlegerprodukten sowie durch mehr Effizienz und höhere Dienstleistungsqualität in der Vermittlungskette;
  • die Möglichkeit, eine maßgeschneiderte Unterstützung seitens der Kommission in Anspruch zu nehmen, um unter Zugrundelegung der Merkmale des jeweiligen nationalen Marktes die Kapazitäten der lokalen Kapitalmärkte auszubauen.

Bei der Kapitalmarktunion geht es darum, wachsende, innovative Unternehmen und Finanzierungsquellen zusammenzubringen – unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind.

Wie wird die Kapitalmarktunion grenzübergreifende Investitionen fördern?

Zu den zentralen Maßnahmen zur Förderung grenzübergreifender Investitionen gehören:

  • Beseitigung der noch verbleibenden Hindernisse im Nachhandelsumfeld (Clearing und Abwicklung);
  • Steigerung der Effizienz der nationalen Insolvenzordnungen und der Fähigkeit der Investoren zur Bewertung der mit grenzübergreifenden Investitionen verbundenen Risiken. Dazu wird die Kommission bis Ende 2016 auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Empfehlung der Kommission von 2014 für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen Rechtsvorschriften über Unternehmensinsolvenzen und frühe Umstrukturierungen vorschlagen;
  • Erhöhung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Forderungsübertragungen auf Dritte (wenn der ursprüngliche Kreditgeber eine Forderung auf eine andere Person überträgt);
  • Verbesserung der Aufsichtsqualität durch Konvergenz der Aufsichtsergebnisse.

Wird die Entwicklung bankfremder Finanzierungsmöglichkeiten zu neuen Risiken für die Finanzstabilität führen?

Durch die Förderung breiter gefächerter Finanzierungskanäle und die Verringerung der Abhängigkeit Europas von den Banken dürfte die Kapitalmarktunion dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu erhöhen. Dennoch müssen wir im Hinblick auf Risiken für die Finanzstabilität wachsam sein, die sich aus den Bemühungen zur Weiterentwicklung der Kapitalmärkte der EU ergeben können. So wurden beispielsweise mit der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR), der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIFMD), der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTR) eine Reihe von Reformen auf den Weg gebracht, um die Kapitalmärkte transparenter, besser reguliert und widerstandsfähiger zu machen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde wird auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen Umsetzung und Anwendung dieser Rechtsvorschriften spielen.

Im Zuge der Entwicklung der Märkte wird es wichtig sein, sicherzustellen, dass Risiken überwacht und gemindert werden. Derzeit wird innerhalb der EU und auf internationaler Ebene daran gearbeitet, Systemrisiken besser zu verstehen und zu überwachen. Die Kommission wird im Zuge der Überprüfung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) Mitte 2016 erforderlichenfalls Änderungen am makroprudenziellen Rahmen vornehmen, um wirksame Maßnahmen zur Eindämmung und Minderung der sich aus der marktbasierten Finanzierung ergebenden Risiken zu ermöglichen.

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Ein Kommentar

  1. Here, give me leave deep memory, every beautiful moment it is worth remembering, cherish everything in sight.

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