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Gemeinsame Erklärung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November 2015)

Des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen fordern wir mit vereinter Stimme die Beendigung der Gewalt an Frauen und Mädchen.

Franz Timmermans, Erste Vizepräsident der Kommission, Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Neven Mimica, Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Unionsbürgerschaft, Christos Stylianides, Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement und Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, haben folgende Erklärung abgegeben:

Im Vorfeld des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen fordern wir mit vereinter Stimme die Beendigung der Gewalt an Frauen und Mädchen. Diese Gewalt stellt nicht nur eine eklatante Verletzung der Menschenrechte, sondern auch eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar, die ein Schandfleck für alle Länder in Europa und in der Welt ist.

Wir verurteilen mit Nachdruck jegliche Form von Gewalt an Frauen und Mädchen.

Die Zahlen sind alarmierend: Eine von drei Frauen in der EU hat in ihrem Leben bereits eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt erfahren. Zu viele Mädchen werden während ihrer Kindheit verheiratet oder verstümmelt, und zwar innerhalb und außerhalb unserer Grenzen. In vielen Ländern wurde mehr als die Hälfte der ermordeten Frauen von ihrem Lebenspartner, einem Verwandten oder einem Familienmitglied in ihrer eigenen Wohnung getötet. Frauen und Mädchen sind außerdem sehr anfällig für alle Formen von Gewalt in Konfliktgebieten und bei humanitären Krisen.

In diesem Jahr sollten wir unser besonderes Augenmerk auf die steigende Zahl von Frauen richten, die in der EU um Schutz oder Asyl nachsuchen. Einige wurden auf der Flucht vergewaltigt, geschlagen oder sexuell ausgebeutet; andere versuchen, der geschlechtsbezogenen Gewalt in ihren Heimatländern zu entfliehen. Sie kommen in Europa an und benötigen Unterstützung in Form von geschlechtsspezifischen Angebote. Diese Unterstützung dürfen wir ihnen nicht versagen.

Die Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU ist nach wie vor eine Hauptpriorität der Kommission. Die EU-Opferschutzrichtlinie, die die besonderen Bedürfnisse der Opfer geschlechtsbezogener Gewalt anerkennt, ist am 16. November in Kraft getreten. Wir unterstützen den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als weiterer Schritt zur wirksamen Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf nationaler und europäischer Ebene.

Eine weitere Form der Gewalt, unter der insbesondere Frauen und Mädchen leiden, ist die sexuelle Gewalt in Konflikten. Anlässlich des 15. Jahrestags der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Nr. 1325 betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit müssen die EU und die internationale Gemeinschaft ihre Anstrengungen intensivieren, um diese Formen der Gewalt zu bekämpfen und die Täter vor Gericht zu bringen.

Nach unserer Auffassung kann es keine nachhaltige Entwicklung ohne die Stärkung der Position der Frauen geben, was nur erreicht werden kann, wenn alle Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen beseitigt werden. Aus diesem Grund hat die EU große Anstrengungen unternommen, um die Rechte der Frau in den Mittelpunkt der neuen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu stellen, zu denen auch spezifische Ziele im Zusammenhang mit der Beseitigung der geschlechtsspezifischen Gewalt und von Praktiken, die der Gesundheit von Frauen und Mädchen schaden, gehören.

Ab Januar 2016 wird ein neuer vom Rat gebilligter Aktionsplan für die Gleichstellung 2016-2020 in Bezug auf die Außenbeziehungen der EU angewandt werden. Die Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen gehört zu unseren vorrangigen Zielen. In dem Bemühen, das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen, hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) kürzlich diplomatische Anstrengungen unternommen, deren Schwerpunkt auf allen Formen von Gewalt an Kindern und Frauen liegt und die insbesondere gegen die Abschaffung von Kindes-, Früh- und Zwangsehen sowie die weibliche Genitalverstümmelung gerichtet sind.

In diesem Jahr hat die Europäische Kommission rund 8 Mio. EUR für die Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt an Frauen und Mädchen in der EU und 20 Mio. EUR zur Bekämpfung schädlicher Praktiken im Ausland bereit gestellt. Humanitäre Projekte, mit denen auf geschlechtsspezifische Gewalt in Notfällen und Krisen reagiert werden kann, werden auch weiterhin von der EU gefördert.

Als Zeichen der Unterstützung der „16 Aktionstage gegen geschlechtsspezifische Gewalt“, zu denen der Generalsekretär der Vereinten Nationen aufgerufen hat, erstrahlt das Berlaymont-Gebäude heute in Orange.

Die EU ist fest entschlossen, ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit das Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt bald der Vergangenheit angehört.

über helmut

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