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Europäische Kommission – Fragen und Antworten zum ersten jährlichen EU-Grundrechtekolloquium: Prävention und Bekämpfung von antisemitisch und antimuslimisch motiviertem Hass in Europa

Am 1. und 2. Oktober veranstaltet die Europäische Kommission das erste jährliche Grundrechtekolloquium in Brüssel.

Das diesjährige Thema lautet: „Toleranz und Respekt: Prävention und Bekämpfung von antisemitisch und antimuslimisch motiviertem Hass in Europa.“

Was ist die Zielsetzung des Kolloquiums?

Insgesamt soll das Kolloquium für bessere Zusammenarbeit und mehr politisches Engagement bei der Förderung und dem Schutz der Grundrechte in Europa sorgen. Der Dialog zwischen der EU und internationalen Institutionen, Politikverantwortlichen, akademischen Kreisen und der Zivilgesellschaft soll intensiviert und ein vertieftes Verständnis für die praktischen Herausforderungen im Bereich der Grundrecht erreicht werden. Ein wesentliches Ziel ist die Entwicklung konkreter Ideen und Initiativen, um Grundrechtsfragen besser behandeln zu können.

Aufbauend auf der im April und Mai 2015 durchgeführten öffentlichen Konsultation werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach konkreten Wegen suchen, wie antisemitisch und antimuslimisch motivierter Hass bekämpft werden kann. Sie werden sich auf Projekte, politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften gegen antisemitisch und antimuslimisch motivierten Hass konzentrieren mit einem speziellen Schwerpunkt auf Hassdelikten, Hassreden und Diskriminierung.

Das Kolloquium bietet Institutionen, den Mitgliedsstaaten, lokalen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Führungspersönlichkeiten von religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften, internationalen Organisationen, akademischen Kreisen, den Medien und Philosophinnen und Philosophen die Möglichkeit zum Dialog. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gemeinsam die Gründe für den Anstieg antisemitisch und antimuslimisch motivierter Vorfälle in Europa sowie deren Auswirkungen auf das Leben der Menschen reflektieren.

Welche Dimension erreichen Hassdelikte und Intoleranz in Europa? Warum braucht es ein Kolloquium zu diesem Thema?

Der Kampf gegen antisemitisch und antimuslimisch motivierten Hass ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden prüfen, wie eine Kultur inklusiver Toleranz und des Respekts in der EU gefördert werden kann. In den letzten Jahren verzeichnete die EU einen besorgniserregenden Anstieg bei antisemitisch und antimuslimisch motivierten Hassdelikten und Intoleranz.

Drei Viertel der Befragten (76 %), die 2013 auf eine Umfrage der Grundrechteagentur zu Diskriminierung und Hassdelikten gegen Juden antworteten, waren der Meinung, dass Antisemitismus in ihrem Land in den letzten fünf Jahren zugenommen habe. Fast drei Viertel der Befragten (73 %) erklärten, dass Antisemitismus im Internet in den letzten fünf Jahren schlimmer geworden sei. Die Terroranschläge in mehreren EU-Ländern haben bei der jüdischen Bevölkerung die Angst um ihre Sicherheit noch verstärkt. Eine Umfrage der EU-Grundrechteagentur ergab, dass rund 75 % der jüdischen Bevölkerung antisemitisch motivierte Belästigung nicht bei der Polizei melden.

Auch der antimuslimisch motivierte Hass nimmt zu – wobei verbale und physische Gewalt besorgniserregend angestiegen sind. Laut den am 1. Oktober veröffentlichten Ergebnissen der Eurobarometer-Umfrage ist die soziale Akzeptanz gegenüber religiösen Gruppen für Musliminnen und Muslime am niedrigsten; nur 61 % geben an, dass sie sich mit einem muslimischen Arbeitskollegen oder einer muslimischen Arbeitskollegin völlig wohlfühlen würden, und lediglich 43 % wären absolut damit einverstanden, wenn ihr erwachsenes Kind eine Beziehung mit einer Person muslimischen Glaubens einginge.

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingskrise gibt es wieder zahlreiche negative Äußerungen und Hassreden gegen die Neuankömmlinge, und extrem rechte Bewegungen sowie populistische Diskurse nutzen diese Situation für ihre Zwecke. In mehreren Ländern sind beunruhigende verbale und physische Angriffe gegen Asylsuchende und Flüchtlinge, darunter Hassreden im Internet zu verzeichnen. Das deutsche Bundesministerium des Innern verzeichnete allein in der ersten Jahreshälfte 2015 bereits 202 Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte. Die Zahl fremdenfeindlicher Kommentare in den sozialen Medien ist ebenfalls stark angestiegen.

Der Schwerpunkt des Kolloquiums liegt sowohl auf antisemitisch als auch auf antimuslimisch motiviertem Hass. Obwohl diese beiden Phänomene unterschiedlichen Ursprungs sind, sich ihre historische Entwicklung und ihre Manifestationen unterscheiden, kennzeichnet beide ein besorgniserregender Anstieg der Zahl hassmotivierter Vorfälle in den letzten Jahren. Die Zahl der Hassdelikte hat in Europa besorgniserregende Ausmaße angenommen und die im Rahmen des Kolloquiums gewonnene Erfahrung könnte genutzt werden, um andere Formen von Hass und Intoleranz zu bekämpfen.

Wie fügt sich das Kolloquium in den Kampf der Kommission gegen Hassreden und Hassdelikte ein?

Die Förderung von Toleranz, Diversität und sozialem Zusammenhalt, der Kampf gegen jede Form der Diskriminierung sowie gegen rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Delikte sind zentrale Aspekte verschiedener EU-Politikbereiche, in denen synergetisch gearbeitet werden muss.

Als Reaktion auf die Anschläge in Paris und Kopenhagen präsentierte die EU die Europäische Sicherheitsagenda, mit der der Radikalisierung, darunter hassmotivierten Vorfällen gegen Juden und Muslime, sowohl online als auch offline Einhalt geboten werden soll.

Die Kommission prüft derzeit die Umsetzung und Durchführung des EU-Rahmenbeschlusses zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, in dem die strafrechtliche Verfolgung der Leugnung des Holocausts in der gesamten EU verlangt wird. Bisher haben nur 13 Mitgliedsstaaten diese Bestimmung des Rahmenbeschlusses zur Gänze umgesetzt.

Die Kommission wird den Dialog zum Thema, wie Hassdelikte und Diskriminierung in Europa bekämpft werden können, mit den Interessenträgern weiterführen. Wir müssen Rassismus in der EU an der Wurzel bekämpfen, u. a. im Rahmen der Bildung und der Förderung einer Kultur der Toleranz und des Respekts.

Eine 2015 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeigt breite Unterstützung für Maßnahmen zur Förderung von Diversität am Arbeitsplatz. Eine klare Mehrheit der Befragten stimmte auch zu, dass Bildung wichtig sei, darunter Informationen über Diversität in den Bereichen Religion oder Weltanschauung (80 %) sowie ethnische Herkunft (81 %).

Im Nachgang zum Kolloquium wird die Kommission unter Einbindung der Zivilgesellschaft und anderer Schlüsselakteure die Möglichkeit neuer Maßnahmen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene prüfen, wie zum Beispiel folgender:

  • Durchsetzung des EU-Rechts im Bereich Hassdelikte, Opferrechte und Nichtdiskriminierung
  • Schulungen für Richter/innen, Ankläger/innen, Polizeikräfte und lokale Behörden
  • Förderung von Diversität und Stärkung der Nichtdiskriminierungsregeln

Im Rahmen des Kolloquiums soll auch geprüft werden, wie die Anzeige von Diskriminierungsfällen und Hassdelikten verbessert, Hassreden im Internet durch die Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen gezielter bekämpft sowie von der Zivilgesellschaft, von Akteurinnen und Akteuren im Bildungs- und Medienbereich initiierte Projekte zur Förderung von Toleranz und Respekt stärker gefördert werden können.

Was ist die Rechtsgrundlage für EU-Maßnahmen zu den Grundrechten?

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union lautet:Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ Weiter heißt es: „Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, darunter aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, ist ebenfalls fest in den Verträgen (Artikel 19 AEUV) und in Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta verankert.

  • Der EU-Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Mit dem Rahmenbeschluss werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Hassreden – d. h. den öffentlichen Aufruf zu Gewalt und Hass aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Religion, der Abstammung oder der nationalen oder ethnischen Herkunft – sowie Hassdelikte, die rassistisch oder fremdenfeindlich motiviert sind, strafrechtlich zu verfolgen. Im Hinblick auf Hassreden gilt der Rahmenbeschluss für alle Äußerungen, ob online oder offline.

  • Die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse

Die im Jahr 2000 verabschiedete Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse ist die zentrale EU-Rechtsvorschrift gegen Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Die Richtlinie 2000/43/EG gibt einen Rahmen für den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft vor, und zwar in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung, Bildung und dem Zugang zu Waren und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.

  • Die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf werden durch die gleichnamige Richtlinie gewährleistet, die es verbietet, Menschen am Arbeitsplatz und im Beruf aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Die im Jahr 2000 verabschiedete Richtlinie ergänzt die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und weitet deren Anwendungsbereich auf den Schutz vor Diskriminierung im Bereich der Beschäftigung aus.

  • Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Laut Artikel 6 dieser Richtlinie sorgen die Mitgliedsstaaten mit angemessenen Mitteln dafür, dass die audiovisuellen Mediendienste, die von den ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt werden, nicht zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Staatsangehörigkeit aufstacheln. Die Richtlinie betrifft auch Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, die in die EU übertragen werden.

  • Die Opferschutzrichtlinie

Die Opferschutzrichtlinie wurde 2012 verabschiedet, um den EU-Rechtsrahmen im Bereich des Schutzes und der Unterstützung von Opfern zu verbessern. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen. Aufgrund dieser Richtlinie haben Verbrechensopfer identische Verfahrensrechte, wobei Opfern von Hassdelikten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

  • Vorschlag der Kommission: Die Gleichbehandlungsrichtlinie

Die Europäische Kommission legte 2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Gleichbehandlung vor, die die Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion oder der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung in den Bereichen Sozialschutz, Bildung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen untersagt. Die Gleichbehandlungsrichtlinie soll die Lücken im bestehenden EU-Nichtdiskriminierungsrecht schließen und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung auf den Bereich außerhalb des Arbeitsmarktes ausweiten. Derzeit berät der Ministerrat über diese Gleichbehandlungsrichtlinie.

Wie stellt die Kommission die Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften sicher?

Im Jänner 2014 verabschiedete die Kommission einen Umsetzungsbericht zum Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, in dem aufgezeigt wurde, dass es in den Mitgliedsstaaten nach wie vor einige Rechtslücken gibt. Die Kommission hat mit allen Mitgliedsstaaten bilaterale Gespräche aufgenommen, um die korrekte Umsetzung und die vollständige Durchführung dieses Rechtsinstruments zu gewährleisten. Diese Gespräche sollen bis Dezember 2015 abgeschlossen sein.

Seit 1. Dezember 2014 ist die Kommission in Übereinstimmung mit dem Protokoll der Verträge befugt, Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung des Rahmenbeschlusses gegen Mitgliedsstaaten einzuleiten.

Die nationalen Gerichte sind dafür zuständig, im Einzelfall je nach Umständen und Kontext zu entscheiden, ob der Aufruf zu rassistisch oder fremdenfeindlich motivierter Gewalt oder zu rassistisch und fremdenfeindlich motiviertem Hass nachgewiesen werden kann. Die Kommission ersetzt weder die Strafgerichte auf nationaler Ebene noch die Strafverfolgungsbehörden, die dafür zuständig sind, Hassdelikte zu erfassen, den Opfern die Anzeige dieser Vorfälle zu erleichtern und in derartigen Fällen proaktiv zu ermitteln.

Derzeit führt die Kommission im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt eine breit angelegte Studie zum aktuellen rechtlichen und praktischen Stand im Hinblick auf illegale und schädliche Inhalte im Internet (z. B. Hassreden) durch. Eine öffentliche Konsultation zur Rolle von Internetplattformen, u. a. im Kampf gegen illegale Inhalte, wurde am 24. September gestartet.

Wie viele EU-Mittel sind für den Kampf gegen antisemitisch und antimuslimisch motivierten Hass bestimmt?

Das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ ist für den Zeitraum 2014-2020 mit 439 Mio. EUR dotiert. Damit soll insbesondere Folgendes unterstützt werden: Entwicklung effizienter Mechanismen für das Monitoring und die Anzeige rassistisch und fremdenfeindlich motivierter Hassreden im Internet sowie von Hassdelikten; Austausch bewährter Verfahren, um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz vorzubeugen sowie diese zu bekämpfen; der Schwerpunkt liegt auf strafrechtlichen Instrumenten. Im Jahr 2015 werden 4 017 826 EUR für die Kofinanzierung von Projekten in diesen Bereichen ausgegeben.

Mit Hilfe des Programms „Justiz“ (378 Mio. EUR) sollen im Zeitraum 2014-2020 die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen gefördert sowie Richter/innen, Ankläger/innen und Angehörige anderer Rechtsberufe entsprechend geschult werden. Eine der Prioritäten für 2014 besteht darin, die wirksame und einheitliche Durchführung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mittels justizieller Schulungen zu unterstützen.

Was unternimmt die Europäische Kommission gegen Hassreden im Internet?

Gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass unter ihre Rechtshoheit fallende audiovisuelle Mediendienste nicht zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Staatsangehörigkeit aufrufen. Laut der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sind als Mittler auftretende Internet-Dienstanbieter verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, wenn illegale Inhalte festgestellt werden. Die Entfernung illegaler Inhalte kann lange dauern und kompliziert sein und es kann passieren, dass dabei irrtümlich auch legale Inhalte gelöscht werden. Daher führt die Kommission nun eine Konsultation zur Aktualisierung dieses Rahmens durch.

Zurzeit prüft die Kommission auch, ob der von der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste insgesamt gebotene Schutz im Hinblick auf verschiedene Themen, darunter das Verbot von Hassreden, nach wie vor relevant, wirksam und fair ist. Es soll verstärkt darauf geachtet werden, dass die geltenden Rechtsvorschriften korrekt um- und durchgesetzt werden. Damit sollte der Kampf gegen Hassreden gestärkt und deren wirksame strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung ermöglicht werden.

über dubi

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

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