Startseite / ÖKO/ENVIRO / Bekämpfung der illegalen Fischerei: Kommission verwarnt Taiwan und die Komoren mit gelben Karten und lobt Reformen in Ghana und Papua-Neuguinea

Bekämpfung der illegalen Fischerei: Kommission verwarnt Taiwan und die Komoren mit gelben Karten und lobt Reformen in Ghana und Papua-Neuguinea

Die Kommission verwarnt Taiwan und die Komoren mit einer gelben Karte, da sie Gefahr laufen, als bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei nichtkooperierende Länder eingestuft zu werden. Ghana und Papua-Neuguinea sind dabei, ihre Fischereipolitik zu reformieren, und werden von der Liste gestrichen.

Die Kommission bekräftigte heute ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber illegaler Fischerei weltweit und warnte die Komoren und Taiwan, dass sie als Länder eingestuft werden könnten, die bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) nicht kooperieren. Gleichzeitig nimmt die Kommission die gelben Karten gegenüber Ghana und Papua-Neuguinea zurück, da diese Länder ihre Fischereipolitik erheblich reformiert haben. Zudem verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über die wichtigsten Errungenschaften der IUU-Verordnung in den ersten fünf Jahren ihrer Anwendung.

Illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) stellt eine große Bedrohung für die weltweiten Meeresressourcen dar, da durch Überfischung die Lebensgrundlage vieler Gemeinschaften zerstört wird, die von der Fischerei abhängig sind. Jährlich werden schätzungsweise zwischen 11 und 26 Mio. Tonnen Fisch illegal gefangen; das entspricht mindestens 15 % der weltweiten Fangmengen und einem Gesamtwert von bis zu 10 Mrd. EUR pro Jahr.

Als weltweit größter Importeur von Fischereierzeugnissen geht die EU entschlossen gegen illegale Fischerei weltweit vor. Fischereierzeugnisse dürfen nur auf den EU-Markt gebracht werden, wenn bescheinigt wird, dass sie rechtmäßig gefangen wurden. Entsprechende Handelssanktionen gelten derzeit für Erzeugnisse aus Kambodscha, Guinea und Sri Lanka, denen die Kommission die rote Karte gezeigt hat.

Der Europäische Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Karmenu Vella, sagte dazu: „Die heutigen Beschlüsse zeigen die Entschlossenheit der Europäischen Union, bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei wichtige Akteure an Bord zu holen. Sowohl Ghana als auch Papua-Neuguinea haben Verantwortung übernommen und Reformen ihrer Fischereipolitik umgesetzt, so dass sie nun über stabile rechtliche und politische Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei verfügen. Ich rufe die Behörden der Komoren und Taiwans auf, diesem Beispiel zu folgen und gemeinsam mit der Europäischen Union legale und nachhaltige Fischerei weltweit zu fördern.“

Gründe für den Beschluss, Taiwan die gelbe Karte zu zeigen, sind gravierende Mängel des Rechtsrahmens für die Fischerei, ein Sanktionssystem ohne abschreckende Wirkung und das Fehlen einer wirksamen Überwachung und Kontrolle der Langstreckenflotte. Darüber hinaus hält sich Taiwan nicht immer an die Vorschriften regionaler Fischereiorganisationen (RFO).

Die Komoren haben die Verwaltung ihres Flottenregisters teilweise an ein Privatunternehmen im Ausland vergeben. Die komorische Fischereiflotte verstößt gegen die geltenden Rechtsvorschriften des Landes und wird von den komorischen Behörden nicht überwacht. Auch der Rechtsrahmen des Landes, das Sanktionssystem, die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen sowie die Überwachung und Kontrolle weisen Mängel auf.

Die Kommission hat einen maßgeschneiderten Aktionsplan vorgeschlagen und den Komoren und Taiwan sechs Monate zur Behebung der festgestellten Mängel eingeräumt. Werden die Mängel nicht innerhalb von sechs Monaten abgestellt, kann die EU Einfuhren von Fischereierzeugnissen mit Handelssanktionen belegen. Taiwan führt jährlich Fischereierzeugnisse im Wert von 13 Mio. EUR in die EU aus.

Doch es gibt auch gute Nachrichten: Sowohl Ghana als auch Papua-Neuguinea haben die Mängel in ihrer Fischereipolitik erfolgreich abgestellt, nachdem sie im November 2013 bzw. im Juni 2014 von der Kommission verwarnt worden waren. Sie haben ihre Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der IUU-Fischerei geändert, ihre Sanktionssysteme verstärkt und die Überwachung und Kontrolle ihrer Flotten verbessert, so dass die beiden Länder nun das Völkerrecht beachten.

Ghana und Papua-Neuguinea gehören damit zu der wachsenden Gruppe von Ländern (Korea, die Philippinen, Fidschi, Belize, Panama, Togo und Vanuatu), die infolge einer Verwarnung durch die EU ihre Systeme reformiert haben. Nun freut sich die Kommission darauf, bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei mit diesen internationalen Partnern zusammenzuarbeiten.

Die Bekämpfung der illegalen Fischerei ist Teil der Bemühungen der EU um eine nachhaltige Nutzung der Meere und ihrer Ressourcen. Dies steht im Einklang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU sowie einem verantwortungsbewussteren Umgang mit den Weltmeeren und entspricht auch den Verpflichtungen im Rahmen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung.

Aus einer heute angenommenen Mitteilung über die wichtigsten Errungenschaften der IUU-Verordnung seit ihrer Einführung im Jahr 2010 geht hervor, dass die Fischerei weltweit durch die Führungsrolle der EU erheblich verändert, illegale Tätigkeiten vermindert und die Bedingungen für von der Fischerei abhängige Küstengemeinden verbessert wurden.

Zudem werden in der Mitteilung die nächsten Schritte bei der Umsetzung der IUU-Vorschriften dargelegt: So wird die Kommission beispielsweise weiterhin an einfacheren, moderneren und kosteneffizienteren Systemen arbeiten. In ihren Außenbeziehungen wird die Kommission weiterhin im Rahmen der bilateralen Kooperation und des Dialogs sowie des förmlichen Verfahrens zur Vorabeinstufung, Einstufung und Aufnahme in die Liste der nichtkooperierenden Drittländer mit Drittländern zusammenarbeiten, um die festgestellten Probleme im Bereich der IUU-Fischerei zu beheben.

Hintergrund

Die heutigen Beschlüsse wurden auf der Grundlage der 2010 in Kraft getretenen „IUU-Verordnung“ der EU gefasst. Mit diesem entscheidenden Instrument zur Bekämpfung der illegalen Fischerei wird sichergestellt, dass nur Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt gelangen können, deren Rechtmäßigkeit bescheinigt wurde.

Die Kommission ist seit November 2012 mit mehreren Drittländern in einen förmlichen Dialog eingetreten (Vorabeinstufung bzw. „gelbe Karte“) und hat diese Länder ermahnt, entschlossen gegen IUU-Fischerei vorzugehen. Werden deutliche Fortschritte festgestellt, kann die Kommission den Dialog beenden (Aufhebung der Vorabeinstufung bzw. „grüne Karte“). Dies war im Oktober 2014 bei Fidschi, Panama, Togo und Vanuatu und im April 2015 bei Korea und den Philippinen der Fall.

Derzeit laufen förmliche Dialoge mit Curaçao (seit November 2013), den Salomonen, Tuvalu, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen (seit Dezember 2014) und Thailand (seit April 2015).

Einige Länder haben nicht mit der erforderlichen Entschlossenheit Reformen durchgeführt. Folglich dürfen Fischereierzeugnisse von Schiffen aus Sri Lanka (seit Oktober 2014) sowie aus Guinea und Kambodscha (seit November 2013) nicht mehr in die EU eingeführt werden (Einstufung und Listung als nichtkooperierend bzw. „rote Karte“).

Belize wurde im Dezember 2014 wieder von dieser Liste gestrichen, nachdem es dauerhafte Maßnahmen zur Behebung der Mängel im Fischereisystem ergriffen hatte.

über dubi

Siehe auch

Schutz der Biodiversität weltweit: Parlament fordert verbindliche Ziele

• Mindestens 10% des EU-Haushalts zur Verbesserung der biologischen Vielfalt • 30% des EU-Gebiets soll …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.