|
|||||||||
Die Abgeordneten haben den von den EU-Ländern abgeschwächten Entwurf für ein Bienenschutzgesetz abgelehnt. Die Kommission soll nun einen neuen, ehrgeizigeren Vorschlag vorlegen. | |||||||||
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der EU-Kommission sollte die 2013 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Reduzierung des Einsatzes von Bienen-schädlichen Pestiziden in EU-Recht umsetzen. In den Leitlinien wird definiert, wie Pestizide getestet werden müssen, um die Bienen sowohl vor akuter als auch vor chronischer Belastung zu schützen. Den EFSA-Vorschlägen gemäß wären Pestizide nur weiterhin verkäuflich gewesen, wenn sie diese neuen Tests bestanden hätten.
Die meisten EU-Mitgliedstaaten lehnten dieses Vorgehen jedoch ab und zwangen die Kommission zu einem abgeschwächten Gesetzesvorschlag, der nur Bestimmungen zum Schutz vor akuter Pestizidbelastung enthielt. Es ist „nicht hinnehmbar, dass sich Mitgliedstaaten gegen die vollständige Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien von 2013 aussprechen“, heißt es in einer am Mittwoch angenommenen Entschließung des Parlaments. Der Kommissionsentwurf enthält „nur in den EFSA-Bienenleitlinien von 2013 aufgeführte Änderungen in Bezug auf akute Toxizität für Honigbienen. Chronische Toxizität für Honigbienen sowie Toxizität für Hummeln und Solitärbienen blieben jedoch unerwähnt. Darüber hinaus stelle der Text der Kommission „nicht den neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse“ dar, „womit sich nach einer Folgenabschätzung der Pestizidindustrie das Schutzniveau nicht ändern würde“. Die Abgeordneten kritisierten, die Europäische Kommission hätte nicht nachgeben dürfen und ihre Befugnisse in vollem Umfang nutzen sollen. Die 16 Mitgliedstaaten, die schärfere Schutzkriterien verhindern wollen, seien nicht ausreichend für eine qualifizierte Mehrheit im Rat. In der Entschließung wird die Kommission daher aufgefordert, einen neuen Gesetzesentwurf auf Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse vorzulegen. Zitat „Indem wir uns gegen viel zu niedrige Bewertungskriterien für die Gefahr von Pestiziden für Bienen wandten, wollten wir eine einfache Frage stellen: Meinen wir es ernst mit dem Schutz der Umwelt? Meinen wir es ernst mit dem Schutz lebender Organismen? Wollen wir ernsthaft einen Green Deal?“, sagte der Vorsitzende des Umweltausschusses, Pascal Canfin (Renew, FR). „Das Ergebnis ist eindeutig: Dank unserer Mobilisierung hat eine sehr große Mehrheit des Europäischen Parlaments gegen verwässerte Gesetzgebung zum Schutz der Bienen gestimmt. Wir bitten die Kommission nun, ihren Vorschlag zu überprüfen und uns Rechtsvorschriften vorzulegen, die die gefährlichsten Pestizide für Bestäuber ausschließen.“ Nächste Schritte Das Parlament blockierte den Vorschlag der Kommission, indem es die Entschließung mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder mit 533 zu 67 Stimmen bei 100 Enthaltungen annahm. Die Europäische Kommission muss nun einen neuen Vorschlag vorlegen. Hintergrund Die Mitglieder betonen, dass nach Ansicht der Kommission „ein dramatischer Rückgang des Auftretens und der Vielfalt aller Arten von europäischen wilden Bestäuberinsekten, einschließlich Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlingen und Motten“ zu verzeichnen ist. „Zahlreiche Bestäuberarten sind ausgestorben oder vom Aussterben bedroht“. Allein in der EU sind rund 84 % der Kulturpflanzenarten und 78 % der Wildblumenarten zumindest teilweise von der Bestäubung durch Tiere abhängig. Bis zu 15 Mrd. EUR der jährlichen landwirtschaftlichen Produktion der EU werden direkt auf Insektenbestäuber zurückgeführt. |
Siehe auch
Schutz der Biodiversität weltweit: Parlament fordert verbindliche Ziele
• Mindestens 10% des EU-Haushalts zur Verbesserung der biologischen Vielfalt • 30% des EU-Gebiets soll …