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Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg für Mindestrechte bei Anstellungen auf Abruf, auf Grundlage von Gutscheinen oder bei Online-Plattformen wie Uber oder Deliveroo. |
Das bereits mit den EU-Ministern informell vereinbarte Gesetz gewährt eine Reihe von Mindestrechten für Arbeitende in Gelegenheits- oder Kurzzeitjobs, für Anstellungen auf Abruf oder auf Basis von Gutscheinen, für Zeitarbeitskräfte sowie bei Tätigkeiten, die über Online-Plattformen vermittelt werden. Auch bezahlte Praktikanten und Auszubildende sind eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass im Durchschnitt mindestens drei Stunden pro Woche und 12 Stunden innerhalb von vier Wochen gearbeitet wird. Selbständige werden von den neuen Vorschriften ausgenommen. Erhöhte Transparenz Alle Arbeitenden müssen vom ersten Tag an, in Ausnahmefällen spätestens am siebten Tag, über die wesentlichen Aspekte ihres Arbeitsvertrags informiert werden. Dazu gehören eine Beschreibung der Aufgaben, das Startdatum und die Dauer des Vertrags, die Vergütung, die Länge des Standardarbeitstages oder ein Referenzrahmen für Aufgaben mit unvorhersehbaren Arbeitszeiten. Besserer Schutz für neue Beschäftigungsformen Zu den spezifischen Rechten zur Regulierung neuer Beschäftigungsformen gehören:
Neue Regeln für Probezeit und Ausbildung Berichterstatter Enrique Calvet Chambon (ALDE, ES): „Diese Richtlinie ist der erste große Schritt zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, die alle EU-Arbeitnehmer betrifft. Allen Arbeitnehmern, deren rechtliche Situation bisher unklar war, werden dank dieser Richtlinie und der Urteile des Europäischen Gerichtshofs nun Mindestrechte eingeräumt, denn von nun an wird kein Arbeitgeber mehr in der Lage sein, die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu missbrauchen“. |
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