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Kartellrecht: Kommission bittet um Stellungnahmen zu Transgaz-Verpflichtungsangeboten zur Gewährleistung freier Erdgasexporte aus Rumänien

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Verpflichtungsangeboten, die Transgaz vorgelegt hat, um die von der Kommission geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken bezüglich des freien Erdgastransports aus Rumänien auszuräumen. Die Verpflichtungen sollen gewährleisten, dass Erdgas ungehindert aus Rumänien in andere Mitgliedstaaten, insbesondere Ungarn und Bulgarien, befördert werden kann.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Die Erdgasverbraucher in der gesamten Europäischen Union sollten von den Vorteilen eines integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Energiebinnenmarktes profitieren können. Die Kommission prüft zurzeit, ob die Verpflichtungsangebote von Transgaz gewährleisten, dass Erdgas auf den Märkten in Südosteuropa zu wettbewerbsfähigen Preisen frei befördert werden kann. Dies soll insbesondere durch die direkte Anbindung von Rumänien an seine Nachbarländer Ungarn und Bulgarien erreicht werden. Bevor wir unseren Beschluss erlassen, wollen wir die Standpunkte der Beteiligten einholen.“

Nachdem die Kommission im Juni 2017 ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet hatte, hat sie gegenwärtig Bedenken, dass Transgaz, der staatlich kontrollierte Betreiber der Erdgastransportinfrastruktur in Rumänien, durch eine Beschränkung der Erdgasexporte aus Rumänien gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnte.

Transgaz könnte insbesondere den Bau von für Gasexporte benötigter Infrastruktur verzögert und durch überhöhte Entgelte für die Nutzung von Verbindungsleitungen Gasexporte unrentabel gemacht haben. Auf diese Weise könnte das Unternehmen versucht haben, Hindernisse für den grenzüberschreitenden Erdgasfluss von Rumänien in andere Mitgliedstaaten zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten, was der Verwirklichung des mit der Energieunion verbundenen Ziels eines europäischen Erdgasbinnenmarkts zuwiderliefe. Sollte sich dies bestätigen, so läge ein Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften vor, wonach der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Transgaz Verpflichtungen angeboten, die gewährleisten sollen, dass in Rumänien erstmals Exportkapazitäten in wirtschaftlich nutzbarem Umfang bereitgestellt werden. Im Einzelnen hat Transgaz zugesagt,

  •          die Exportkapazitäten an den Kopplungspunkten zu Ungarn und Bulgarien von 0,1 auf 4 Mrd. Kubikmeter pro Jahr zu erhöhen und diese als feste, unterbrechungsfreie Mindestkapazitäten zu garantieren,
  •          dafür zu sorgen, dass seine der nationalen Energieregulierungsbehörde Rumäniens (ANRE) vorgeschlagene Entgeltordnung keine Unterschiede zwischen Inlands- und Exportentgelten vorsehen wird und
  •          keine sonstigen Maßnahmen zur Behinderung der Exporte zu ergreifen.

Diese Verpflichtungen sollen bis Ende 2025 gelten, und ihre Einhaltung durch Transgaz soll von einem Treuhänder überwacht werden.

Die Kommission fordert alle Beteiligten auf, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Verpflichtungsangebote im Amtsblatt der EU dazu Stellung zu nehmen. Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission dann abschließend feststellen, ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die Verpflichtungszusagen ausgeräumt wurden.

Ist dies der Fall, so kann die Kommission die Verpflichtungen per Beschluss für Transgaz für bindend erklären (Artikel 9 der EU-Kartellverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003).

Ein solcher Beschluss bedeutet nicht, dass ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vorliegt; er dient lediglich dazu, die angebotenen Verpflichtungen für Transgaz für bindend zu erklären.

Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen derartige Verpflichtungen kann die Kommission gegen das betreffende Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften nachweisen zu müssen. 

Hintergrund

Rumänien ist der drittgrößte Erdgasproduzent in der EU (nach den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich) und verfügt, u. a. aufgrund der jüngsten Entdeckungen im Schwarzen Meer, über beträchtliche Gasreserven. Gegenwärtig werden den Marktteilnehmern nur sehr geringe Exportkapazitäten zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen Societatea Națională de Transport Gaze Naturale Transgaz S.A. (Transgaz) ist der alleinige Verwalter und Betreiber des Erdgas-Fernleitungsnetzes in Rumänien, das auch alle Verbindungsleitungen zu den Nachbarländern umfasst.

Die Kommission hat im Juni 2017 ein förmliches Prüfverfahren zu dem Verhalten von Transgaz eingeleitet und dem Unternehmen im September 2018 ihre vorläufigen Bedenken mitgeteilt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens erfolgte im Anschluss an unangekündigte Nachprüfungen, die im Juni 2016 in Rumänien durchgeführt worden waren.

Nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des EWR-Abkommens ist der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, durch den der Handel beeinträchtigt und der Wettbewerb verhindert oder eingeschränkt werden kann, verboten.

Nach Artikel 9 Absatz 1 der Kartellverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003) haben Unternehmen, die von einer Untersuchung der Kommission betroffen sind, die Möglichkeit, Verpflichtungen anzubieten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen.

Dieser Fall ist Teil der Bemühungen der Kommission, auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten einen freien Gastransport zu wettbewerbsfähigen Preisen zu ermöglichen. Das Vorgehen der Kommission steht auch insofern mit den energiepolitischen Zielen der EU im Einklang, als wettbewerbsbasierte Energiemärkte die Versorgungssicherheit erhöhen. Zu diesem Zweck hat die Kommission bereits im Mai 2018 per Beschluss Verpflichtungen für Gazprom für bindend erklärt. Wenn Übertragungsnetzbetreiber die Exportkapazitäten beschränken, untergräbt dies die Bemühungen der Kommission, in der EU für integrierte und wettbewerbsbasierte Energiemärkte zu sorgen. Auch auf den Strommärkten geht die Kommission derzeit gegen solche Verhaltensweisen vor. So untersucht sie beispielsweise gegenwärtig mögliche Beschränkungen der Kapazität der Stromverbindung zwischen Westdänemark und Deutschland.

Eine Zusammenfassung der von Transgas vorgelegten Verpflichtungsangebote wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission über das öffentlich zugängliche Register unter der Nummer 40335 eingesehen werden.

über red

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