- EU-Länder sollten sicherstellen, dass humanitäre Hilfe für Migranten nicht als Straftat behandelt wird
- EU-Kommission soll klären, welche Art von Hilfe für Migranten straffrei sein sollte
Die EU sollte gewährleisten, dass Hilfe für Migranten aus humanitären Gründen nicht unter Strafe gestellt wird, forderte das Parlament am Donnerstag.
In einer nichtlegislativen Entschließung äußern die Abgeordneten Bedenken über EU-Rechtsvorschriften über die Unterstützung irregulärer Migranten. Sie befürchten, dass diese „unbeabsichtigte Folgen“ für Bürger haben, die humanitäre Hilfe für Migranten leisten. Der Text wurde per Handzeichen angenommen.
Nach der „Beihilfe“-Richtlinie von 2002 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Gesetze einzuführen, die strafrechtliche Sanktionen für jeden vorsehen, der die illegale Einreise, Durchreise oder den illegalen Aufenthalt von Migranten erleichtert
Jedoch betont die Entschließung, dass die EU-Gesetzgebung den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit gibt, „humanitäre“ Handlungen von der Liste der Straftaten auszunehmen. Die Abgeordneten bedauern, dass nur wenige Mitgliedstaaten eine Ausnahmeregelung für „humanitäre Hilfe“ in ihre nationalen Gesetze aufgenommen haben.
Nichtregierungsorganisationen helfen Migranten auf See und an Land
Das Parlament weist darauf hin, dass Akteure im Bereich der humanitären Hilfe, deren Handlungen Maßnahmen unterstützen und ergänzen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Rettung von Leben unternommen werden, ausschließlich im Rahmen der Definition von humanitärer Hilfe gemäß der Beihilfe-Richtlinie tätig sein dürfen, und dass ihre Handlungen unter der Aufsicht der Mitgliedstaaten erfolgen müssen.
Das Parlament fordert EU-Länder auf, die Ausnahmeregelung für „humanitäre Hilfe“ in ihre Gesetzgebung aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die Migranten aus humanitären Gründen unterstützen, dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Wann ist „Beihilfe“ kein Verbrechen?
Schließlich fordern die Abgeordneten in der Entschließung die EU-Kommission auf, Leitlinien zu erarbeiten, die festlegen, welche Formen der „Beihilfe“ von den Mitgliedstaaten nicht kriminalisiert werden dürfen, um eine klarere und einheitlichere Anwendung des Rechts zu gewährleisten.
Zitat
Claude Moraes (S&D, UK), der die Entschließung im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres verfasst hat, sagte: „Wir brauchen klare Leitlinien für die humanitäre Hilfe. Dies ist entscheidend vor dem Hintergrund, dass Einzelpersonen und NRO sehr hart daran arbeiten, Menschen auf See zu retten und ihnen an Land zu helfen. Auf meiner Reise mit einer Delegation des Europäischen Parlaments nach Libyen haben die NRO immer wieder erklärt, dass dies unerlässlich für die Fortsetzung ihrer Arbeit ist.“
Hintergrundinformationen
Die Rolle der humanitären Helfer und NRO steht zunehmend im Mittelpunkt einer breiteren politischen Diskussion über den möglichen Umgang mit ankommenden Migranten und Asylsuchenden in der EU. Dabei werden sie von einigen beschuldigt, den Menschenhandel zu fördern und außerhalb der rechtlichen Grenzen zu handeln.