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Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

  • Endgültige Abstimmung über die Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie
  • Die Vergütungsregeln des Gastlandes sollen für alle entsandten Arbeitnehmer gelten
  • Eine Entsendung kann bis zu 12 Monate dauern, mit einer möglichen Verlängerung von 6 Monaten.
  • Entsandte Arbeitnehmer sollen besser vor Betrug und Ausbeutung geschützt werden.

 

Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, müssen für gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten. Das hat das Parlament am Dienstag beschlossen.

 

Die überarbeiteten Vorschriften, die mit 456 Stimmen bei 147 Gegenstimmen und 49 Enthaltungen angenommen wurden, sollen einen besseren Schutz der entsandten Arbeitnehmer und einen fairen Wettbewerb für die Unternehmen gewährleisten.

 

Bezahlung gerechter machen

 

Der vereinbarte Kompromiss sieht vor, dass die Regeln eines Gastlandes für die Bezahlung von Arbeitnehmern auch für alle entsandten Arbeitnehmer gelten. Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen können die Mitgliedstaaten umfassende, repräsentative regionale oder Branchentarifverträge anwenden. Dies geschah bisher nur im Bausektor.

 

Arbeitsbedingungen verbessern 

 

Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sollten vom Arbeitgeber getragen und nicht vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen werden. Die Arbeitgeber müssen außerdem sicherstellen, dass die Unterbringungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer angemessen und im Einklang mit den nationalen Vorschriften sind.

 

Dauer der Entsendung 

 

Die Dauer der Entsendung wurde auf höchstens 12 Monate festgelegt, mit einer möglichen Verlängerung von 6 Monaten. Nach dieser Frist dürfen die Arbeitnehmer weiterhin im Gastland bleiben, allerdings gelten für sie nun alle arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gastlandes.

 

Schutz vor Betrug

 

Im Falle einer betrügerischen Entsendung, z.B. durch ein Briefkastenunternehmen, sollten die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass entsandte Arbeitnehmer zumindest durch die Vorschriften der Entsenderichtlinie geschützt sind.

 

Internationaler Fernverkehr

 

Die neuen Elemente der überarbeiteten Richtlinie werden auch für den Verkehrssektor gelten, sobald die im Mobilitätspaket enthaltenen sektorspezifischen Rechtsvorschriften in Kraft getreten sind.  Bis dahin gilt die Richtlinie in der Fassung von 1996.

 

Neue Regeln sollen innerhalb von zwei Jahren gelten

 

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, und müssen sie bis zum Ende dieses Zeitraums in Kraft setzen.

 

Zitate

 

Berichterstatterin Elisabeth Morin-Chartier (EPP, FR): „Diese Abstimmung ist eine der Haupterrungenschaften der Legislaturperiode 2014-2019. Sie spiegelt die soziale, wirtschaftliche und politische Realität der Europäischen Union wider. Wir bereiten damit den Weg für ein sozialeres Europa mit einem faireren Wettbewerb zwischen den Unternehmen und besseren Rechten für die Arbeitnehmer, und dem notwendigen Schutz gegenüber den Unternehmen.“

 

Berichterstatterin Agnes Jongerius (S&D, NL): „Europa hat sich entschieden: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Und das ist eine große Leistung.  Kollegen können wieder Kollegen sein, nicht Konkurrenten. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines sozialen Europas, das die Arbeitnehmer schützt und Unternehmen daran hindert, einen Wettlauf nach unten anzufachen – ein Europa, das keine Abstriche macht und sich um die normal arbeitende Bevölkerung kümmert.“

 

Hintergrundinformationen

 

Ein entsandter Arbeitnehmer ist ein Angestellter oder eine Angestellte, die in ein anderes EU-Land gesandt wird, um dort für einen begrenzten Zeitraum zu arbeiten. 2016 wurden in der EU rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer in andere Staaten entsandt. Zwischen 2010 und 2016 stieg ihre Zahl um 69%.

über red

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