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Europäisches Parliament. Straßburg, Frankreich. PHOTO © European Union

Entsenderichtlinie: EU-Abgeordnete und Rat einigen sich auf gleiche Bezahlung und verbesserte Arbeitsbedingungen

  • Arbeitnehmer dürfen bis zu 12 Monate in ein anderes EU-Land entsandt werden, möglich ist eine Verlängerung um bis zu 6 weitere Monate
  • Die Tariflöhne des jeweiligen Gastlandes gelten für alle entsandten Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, erhalten in Zukunft die gleiche Bezahlung wie einheimische Arbeitnehmer. Darauf einigten sich die EU-Abgeordneten und EU-Minister informell am Montag.

Am Montagabend einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates der EU auf neue Regeln für den besseren Schutz von Arbeitnehmern, die in ein anderes EU-Land entsandt werden. Die informelle Einigung soll für alle Unternehmen in der EU gleiche Wettbewerbschancen gewährleisten.

Bezahlung gerechter machen

Der vereinbarte Kompromiss sieht vor, dass die Regeln eines Gastlandes für die Bezahlung von Arbeitnehmern auch für alle entsandten Arbeitnehmer gelten. Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments konnten auch die Anerkennung regionaler und branchenspezifischer Tarifvereinbarungen durchsetzen.

Arbeitsbedingungen verbessern

Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung müssen in Zukunft vom Arbeitgeber getragen werden und dürfen nicht mehr von den Gehältern abgezogen werden. Die Unterbringung muss den Standards im Gastland entsprechen.

Entsendedauer

Arbeitnehmer dürfen für bis zu 12 Monate entsandt werden. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich. Nach dieser Frist dürfen die Arbeitnehmer weiterhin im Gastland bleiben, allerdings gelten für sie nun alle arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gastlandes.

Internationaler Fernverkehr

Die Änderungen der Richtlinie sollen auch für den Transportsektor gelten, sobald ein geplantes Mobilitätspaket mit weiteren sektorspezifischen Gesetzesreformen in Kraft tritt. Bis dahin gilt für den Transportsektor weiterhin die Richtlinie von 1996.

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre, um die überarbeiteten Vorschriften in nationale Gesetze zu übertragen.

Zitate

Elisabeth Morin-Chartier (EVP, FR), Berichterstatterin: “Diese Einigung wird den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten der Europäischen Union gerecht. Das gibt eine klare Richtung vor für ein sozialeres Europa mit faireren Wettbewerbsbedingungen für alle Firmen und besseren Arbeitsbedingungen.”

Agnes Jongerius (S&D, NL), Berichterstatterin: “Europa entscheidet sich für gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit am selben Ort. Das ist ein großer Erfolg. Arbeitnehmer aus unterschiedlichen EU-Staaten stehen nicht mehr in Konkurrenz, sondern werden zu Kolleginnen und Kollegen. Als ich ins Europäische Parlament kam, war die Reform der Entsenderichtlinie mein wichtigstes Ziel. Das wird jetzt umgesetzt. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem sozialeren Europa, das Arbeitnehmer schützt und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt.“

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss nun von den ständigen Vertretern der EU-Staaten (COREPER) bestätigt und im Arbeitsausschuss des Europäischen Parlaments offiziell verabschiedet werden. Anschließend muss die Richtlinie das Plenum des Parlaments und den Rat passieren.

Hintergrund

Ein entsandter Arbeitnehmer ist ein Angestellter oder eine Angestellte, die in ein anderes EU-Land gesandt werden, um dort für einen begrenzten Zeitraum zu arbeiten. 2016 wurden in der EU rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer in andere Staaten entsandt. Zwischen 2010 und 2016 stieg ihre Zahl um 69 Prozent.

Nach Schätzungen der EU-Kommission arbeiteten 2015 in Deutschland mehr als 400.000 entsandte Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, mehr als in jedem anderen Mitgliedsstaat der Union. Die meisten entsandten Arbeitnehmer in der der EU stammen aus Polen. Mehr als 450.000 Polinnen und Polen wurden 2015 in andere EU-Staaten entsandt.

über red

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