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Klaus BUCHNER

Spähtechnologie: Europa soll Ausfuhren in Drittländer stärker kontrollieren

  • Keine Ausfuhr von Instrumenten für die digitale Überwachung ohne Genehmigung
  • Schutz für Zivilbevölkerung und Menschenrechtsverteidiger
  • Parlament bereit für Gespräche mit EU-Ministern

 

Die EU-Exportkontrollen sollten auch für Instrumente zur digitalen Überwachung gelten, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, so die Abgeordneten in einer Abstimmung am Mittwoch.

 

Damit ist der Standpunkt des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Ministern festgelegt.

 

Die EU aktualisiert derzeit ihre Vorschriften für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, um mit neuen Technologien Schritt zu halten und zu verhindern, dass autoritäre Regime ihre Bürger mit Hilfe europäischer Erzeugnisse ausspionieren.

 

Güter und Technologien, die für den Einsatz unter friedlichen zivilen Bedingungen bestimmt sind, aber auch für den Bau von Massenvernichtungswaffen oder bei Terroranschlägen verwendet werden können, unterliegen bereits der Ausfuhrkontrollregelung der EU.

 

Die neuen Vorschriften würden bestimmte Instrumente für die digitale Überwachung in die Liste der Gegenstände aufnehmen, deren Ausfuhr durch die nationalen Behörden genehmigt werden muss. Dazu gehören Geräte zum Abhören von Mobiltelefonen, zum Hacken von Computern, zur Umgehung von Passwörtern oder zur Identifizierung von Internetnutzern, da solche Güter mit doppeltem Verwendungszweck weit verbreitet sind, um Zivilisten, politische Oppositionelle und Aktivisten auf der ganzen Welt zu unterdrücken.

 

Die Abgeordneten wollen den Schutz der Menschenrechte stärken und ein System schaffen, welches ohne Verzögerungen mit neuen Technologien Schritt halten kann.

 

Zu ihren wichtigsten Vorschlägen gehören:

 

  • Besserer Schutz des Rechts auf Privatsphäre und der Versammlungsfreiheit sowie verstärkter Datenschutz durch die Aufnahme klarer Kriterien und Definitionen in das Gesetz;
  • Ausführer von Erzeugnissen, die nicht im neuen Gesetz aufgeführt sind, die aber für Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten, müssen sicherstellen, dass ihre Waren nicht in die falschen Hände gelangen, indem sie sich an die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegte Sorgfaltspflichthalten;
  • Die EU-Kommission muss vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften ein Handbuch veröffentlichen, damit die EU-Unternehmen wissen, was erlaubt ist und was nicht;
  • Neue Risiken und Technologien müssen rasch in das Gesetz aufgenommen werden;
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen unter den Mitgliedstaaten, z.B. durch die Einführung ähnlicher Sanktionen bei Nichteinhaltung sowie durch eine größere Transparenz bei den Entscheidungen der nationalen Behörden im Bereich der Exportkontrolle;
  • Verschlüsselungstechnologien sollten von der Liste der Erzeugnisse zur digitalen Überwachung gestrichen werden, da diese für die Selbstverteidigung von Menschenrechtsverteidigern unerlässlich sind.

 

Die neuen Vorschriften wurden mit 571 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen unterstützt.

 

Zitat

 

Berichterstatter Klaus Buchner (Grüne/EFA, DE): „Diktatoren spionieren ihre Bürger mit Hilfe von Spähtechnologien aus der EU aus. Das muss aufhören. Die EU darf nicht das Leiden mutiger Aktivisten noch erschweren, die oft ihr Leben für Freiheit und Demokratie riskieren. Handel sollte Sicherheit, Stabilität und Menschenrechte in der Welt fördern. Wir sind entschlossen, gefährliche Schwachstellen bei der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu beseitigen und fordern die Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen.“

 

Die nächsten Schritte

 

Die Abgeordneten haben nun die Verhandlungsposition des Parlaments festgelegt. Die Gespräche können beginnen, sobald sich die EU-Mitgliedstaaten auch auf eine eigene Verhandlungsposition geeinigt haben.

 

Die Fakten

 

Güter und Technologien, die unter friedlichen zivilen Bedingungen eingesetzt werden können, können auch zum Bau von Massenvernichtungswaffen, für terroristische Anschläge oder zur Erleichterung von Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Dazu gehört ein breites Spektrum an Produkten, das von Chemikalien, Toxinen, elektronischen Geräten, Lasern, Navigationstechnologien bis hin zu Nukleartechnik, Robotik und Software reicht. Das derzeitige System stammt aus dem Jahr 2009, und die Ausfuhren werden von den nationalen Behörden kontrolliert und genehmigt. Während des „Arabischen Frühlings“ gab es Hinweise darauf, dass europäische Technologie von autoritären Regimen genutzt wurde, um Aktivisten zu unterdrücken.

 

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben 2014 eine gemeinsame Erklärung zur Überprüfung des Exportkontrollsystems abgegeben. Des Weiteren hat das Europäische ParlamentEntschließungen angenommen, in denen gezielte Änderungen gefordert werden.

über red

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