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Anti-Terror-Sonderausschuss: Parlament billigt Mitgliederliste

Anti-Terror-Sonderausschuss: Parlament billigt Mitgliederliste.
· Liste von 30 Mitgliedern angenommen

· Bewertung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

· Mandat zur Untersuchung von Unzulänglichkeiten bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und zur Empfehlung von Verbesserungen

Die Liste mit den 30 ordentlichen Mitgliedern des neuen Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zur Terrorbekämpfung wurde auf der Plenarsitzung am Dienstag (13.09.2017) angenommen.

Der Ausschuss wird das Ausmaß der terroristischen Bedrohung auf europäischem Boden untersuchen und mögliche Fehler, Unzulänglichkeiten und Versäumnisse bei der Bekämpfung des Terrorismus offenlegen.

Der Ausschuss wird am Donnerstag, den 14. September in Straßburg zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen, um seine(n) Vorsitzende(n), stellvertretenden Vorsitzenden und Berichterstatter zu wählen.

Hintergrundinformationen

Das Mandat des Sonderausschusses wurde auf der Plenarsitzung vom 6. Juli verabschiedet.

Der Ausschuss soll folgendes untersuchen:

· Die Umsetzung der bestehenden Maßnahmen und Instrumente im Bereich des Außengrenzmanagements;

· Defizite beim Austausch von gerichtlichen, strafverfolgungsbehördlichen und nachrichtendienstlichen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten;

· Die Interoperabilität der Europäischen Datenbanken für den Informationsaustausch;

· Die Auswirkungen der EU-Antiterrorgesetze und deren Umsetzung auf die Grundrechte;

· Den Prozess der Radikalisierung und die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Programme zur Entradikalisierung;

· Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie deren Verknüpfungen mit dem organisierten Verbrechen;

· Den Austausch von bewährten Verfahren hinsichtlich des Schutzes sogenannter weicher Ziele, beispielsweise Flughäfen und Bahnhöfe, sowie des Schutzes von wichtigen Infrastruktureinrichtungen.

Die nächsten Schritte

Der Sonderausschuss wird 30 ordentliche Mitglieder (und 30 von den Fraktionen bestimmte Stellvertreter) haben, und seine Amtszeit, die mit seiner konstituierenden Sitzung beginnt, zwölf Monate betragen. Das Parlament kann das Mandat verlängern. Der Ausschuss wird dem Parlament einen Halbzeitbericht und einen Abschlussbericht vorlegen, die Tatsachenfeststellungen und Empfehlungen für Maßnahmen oder Initiativen enthalten.

Tätigkeiten des Ausschusses: Durchführung von Besuchen und Abhaltung von Anhörungen mit den Organen der Europäischen Union und den einschlägigen Agenturen sowie mit den nationalen Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten und von Drittstaaten, mit Strafverfolgungsbehörden, Polizeibehörden, Geheimdiensten, Richtern und Staatsanwälten, sowie Opferverbänden.

über helmut

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