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40. Jahrestag der Unterzeichnung des Akts über die Direktwahl zum Europäischen Parlament

Im Laufe seiner Geschichte hat sich das Europäische Parlament von einer Versammlung mit ernannten Mitgliedern zu einem gewählten Parlament, das als echtes politisches Gestaltungsorgan und als Rechtssetzungsbehörde der EU anerkannt ist, entwickelt. Ein Meilenstein war dabei der 20. September 1976, als die Minister der Mitgliedstaaten den Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Parlaments unterzeichneten. Die erste Direktwahl fand im Jahr 1979 statt.

Der „Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments“ wurde am 20. September 1976 von den im Rat vereinigten Vertretern der damals neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel unterzeichnet. Als Grundlage diente dafür ein Vertragsentwurf über die allgemeine und unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, den das Parlament 1975 angenommen hatte.

Nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten trat der Akt im Juli 1978 in Kraft, und die ersten Wahlen fanden im Juni 1979 statt.

Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1952) sah bereits die Möglichkeit der Direktwahl der Abgeordneten vor. Die Mitgliedstaaten zogen es jedoch vor, Abgeordnete von den jeweiligen nationalen Parlamenten zu entsenden. Somit hatten alle Abgeordneten ein Doppelmandat inne.

Bei der Unterzeichnung des Direktwahlaktes sagte der damalige Präsident des Europäischen Parlaments, Georges Spénale, zu den Ministern: „Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass es in Europa heute viele Dinge gibt, die sehr viel dringlicher erscheinen als ein institutionelles Problem. Wir wissen, dass wir Problemen wie Inflation, Arbeitslosigkeit und monetären Fragen gegenüberstehen. Dieser 20. September ist ein wichtiges Datum für die (Europäische) Gemeinschaft. Es ist der Tag, der den Weg bereitet für ein Europa der Bürger, an der Seite des Europas der Staaten.“

über helmut

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