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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt von Frankreich geplante Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Die Europäische Kommission hat Pläne Frankreichs zur Förderung erdgasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen als mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar genehmigt. Im Einklang mit den energie- und klimapolitischen Zielen der EU wird durch die Regelung der CO2-Ausstoß gesenkt und die Energieeffizienz gesteigert, ohne dass der Wettbewerb übermäßig verzerrt würde.

Im Rahmen der französischen Regelung werden hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 1 Megawatt (mW) gefördert. Die Regelung wird den Ausbau der Stromerzeugungskapazität um etwa 7 mW fördern und somit dazu beitragen, dass Frankreich seine Ziele im Bereich der Energieeffizienz und der Verringerung des CO2-Ausstoßes erreichen kann. Der Primärenergieverbrauch ist bei hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist um mindestens 10 % geringer als bei Anlagen, die Wärme und Strom getrennt erzeugen.

Welche Art von Förderung die Anlagen erhalten können, hängt von ihrer Größe ab:
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 1 mW erhalten eine Einspeiseprämie, d. h. einen Zuschlag, der über den Marktpreis hinaus gezahlt wird.
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 300 Kilowatt werden über eine Einspeisevergütung gefördert.

Die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 gestatten es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Umständen Beihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu gewähren. Diese Vorschriften sind darauf ausgerichtet, dass die EU ihre ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen kann.

Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass durch die französische Regelung die Marktintegration von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Einklang mit den Leitlinien gefördert wird. Nur kleine Anlagen können Einspeisetarife nutzen, während größere Anlagen einen Zuschlag erhalten sollen, also eine ergänzende Zahlung über den Marktpreis hinaus, weshalb sie auf Marktsignale reagieren müssen. Im Rahmen der Regelung wird ferner die Modernisierung bestehender Anlagen gefördert, beispielsweise um sie effizienter zu machen oder ihre Lebensdauer zu verlängern.

Daher zog die Kommission den Schluss, dass die Regelung den Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen erhöhen und die Umweltverschmutzung verringern wird, ohne durch die staatliche Förderung übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen.

Hintergrund
Weitere Informationen über die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 enthält auch das Informationsblatt der Kommission zur Verbesserung der staatlichen Beihilfen in den Bereichen Energie und Umwelt (Policy brief „Improving State Aid for Energy and the Environment“).

über helmut

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