Unterschiedliche nationale Standards und Verfahren verursachen technische Hindernisse für Eisenbahnunternehmen und Fahrzeughersteller in der EU. Abhilfe soll ein am Donnerstag vom Parlament angenommenes Gesetz schaffen. Die neuen Vorschriften („technische Säule” des vierten Eisenbahnpakets) werden Zeit- und Kostenersparnisse bei der Bescheinigung von technischen und sicherheitsrelevanten Normen für Betreiber, Wagen und Lokomotiven bringen.
Die bereits mit dem Rat vereinbarten neuen Regeln sind der erste Teil des vierten Eisenbahn-Reformpakets. Dieses soll den Schienenverkehr in der EU attraktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger gestalten. Zudem soll die Dienstleistungsqualität verbessert und das Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestaltet werden. Schließlich soll es dazu beitragen, die Emissionsziele für den Verkehrssektor der EU zu erreichen.
Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) soll zur einzigen Stelle werden, die Betreibern Fahrzeuggenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen erteilt. Mit den Änderungen sollen die Verwaltungskosten für Eisenbahnunternehmen gesenkt werden. Neuen Marktteilnehmern soll der Zugang zum Markt erleichtert werden. Gegenwärtig müssen Hersteller und Betreiber bei den Behörden jedes einzelnen Landes Zulassungen beantragen.
Genehmigungs- und Bescheinigungsverfahren
- Die ERA wird alle Genehmigungen für Fahrzeuge ausstellen, die für den grenzüberschreitenden Betrieb bestimmt sind, sowie sämtliche Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen, die grenzüberschreitende Dienste anbieten;
- Beim Inverkehrbringen von Fahrzeugen oder Anbieten von Dienstleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats haben Betreiber und Hersteller die Wahl, ob sie sich an die ERA oder die nationalen Behörden wenden;
- Die Agentur wird mit Hilfe eines Informations- und Kommunikationssystems als einzige Anlaufstelle fungieren, die EU-weit gültige Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und EU-weit gültige Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen ausstellt.
Die ERA wird auch eine wichtigere Rolle dabei spielen, die reibungslose Entwicklung der Zugsteuerungs- und Kommandosysteme zu gewährleisten, weil sie vor der Veröffentlichung von Ausschreibungen für die streckenseitige Ausrüstung für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) die vorgesehenen technischen Lösungen bewerten muss. Die Vereinbarung sieht auch eine weitere Harmonisierung technischer Normen vor.