Selbstfahrende Autos, autonome Drohnen und stets weiterentwickelte Roboter, die in der Medizin, Landwirtschaft oder Industrie eingesetzt werden, haben das Potenzial, unseren Alltag entscheidend zu verändern. Demgegenüber stehen moralische Bedenken und rechtliche Herausforderungen. Der Rechtsausschuss veranstaltete zu diesem Thema am Donnerstag (21.4.) eine Anhörung mit Experten. Debattiert wurde über Fragen der Sicherheit, Haftung und des Risikomanagements.
Gemäß einer im Jahr 2015 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage stehen 72 Prozent der Europäer der Verwendung von Robotern positiv gegenüber, da sie von deren Nutzen für die Gesellschaft überzeugt sind.
Selbstfahrende Autos sind längst keine Science-Fiction mehr. Entwicklung und Tests laufen auf Hochtouren. Auch autonome Waffensysteme sind bereits Realität geworden. Und intelligente Geräte und Anwendungen werden immer beliebter.
Dies zeigt, dass künstliche Intelligenz und Robotertechnik rasend schnell weiterentwickelt werden. Doch ist unsere Gesellschaft auf diesen Wandel wirklich vorbereitet? Gleichzeitig eröffnet sich die Frage, ob unsere bestehenden Gesetze mögliche Konflikte ausreichend abdecken.
EU-Abgeordnete debattieren mit Experten
Der tschechische EU-Abgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses Pavel Svoboda (EVP) betonte in der Debatte vom 21. April, dass zukünftige Technologien mit unseren Werten in Einklang stehen müssten.
Rein rechtlich gesehen kennt das Zivil- und Strafrecht nur einen Menschen als Verantwortlichen oder Täter. Wie verhält es sich nun mit der Verantwortlichkeit eines Roboters? Pawel Kwiatkowski von der Rechtsanwaltskanzlei Gessel in Warschau formulierte es so: „Kann ein Roboter eine Absicht verfolgen? Wenn es sich um sehr einfache Algorithmen handelt, ist die Antwort, wie ich glaube, sehr einfach. Liegen jedoch komplexere Vorgänge vor, dann wird es bedeutend schwieriger.“
Standardisierung auf EU-Ebene
Der an der Hochschule Sant’Anna und Universität von Pisa tätige Professor Andrea Bertolini fordert die Einrichtung einer europäischen Agentur für Robotertechnik: „Eine europäische Agentur sollte technologische Standards entwickeln, die regulieren, wie die Produkte hergestellt werden sollten. So könnten wir in Europa von der Forschung zur Robotertechnik-Industrie übergehen.“
Die EU fördert die Robotik-Entwicklung in Europa über das Sparc-Programm. Über 120 Projekte werden unterstützt. Bis ins Jahr 2020 werden 700 Millionen Euro im Rahmen des „Horizon 2020“-Programms bereitgestellt.
Die EU solle bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz eine „globale Perspektive“ verfolgen und weitsichtig vorgehen, betonte Niel Bowerman von der Universität Oxford. Er erklärte: „Es ist möglich, dass die erzielten Fortschritte destabilisierend wirken und manche Länder Schwierigkeiten haben werden, sich ensprechend anzupassen. Die EU kann hier die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, um Stabilität und wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern.“
Olle Häggström, Professor von der Chalmers Universität für Technologie in Göteborg warnte davor, dass der technologische Fortschritt rascher als angenommen voranschreiten könne.
EU-Parlament befasst sich mit der Materie
Die luxemburgische EU-Abgeordnete Mady Delvaux (S&D) ist Berichterstatterin der Arbeitsgruppe für Robotertechnik und künstliche Intelligenz, die vom Rechtsausschuss eingesetzt wurde. Delvaux argumentierte: „Es gibt einige brennende Fragen, auf die wir Antworten finden müssen. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Verwendung von Drohnen oder selbstfahrende Autos, die wir bald auf unseren Straßen sehen werden. Wir haben dazu konkrete Vorschläge.“
Der Verkehrsausschuss hat am 20. April eine Studie zur Zukunft des Verkehr- und Transportwesens und den neuen Technologien vorgestellt. Die EU-Abgeordneten debattierten auch im Rahmen der vergangenen Plenarsitzung im April über das Thema.
Der Rechtsausschuss wird voraussichtlich Ende Mai über den Berichtsentwurf der Arbeitsgruppe für Robotertechnik und künstliche Intelligenz abstimmen. Gegenstand des Berichts sind die rechtlichen Aspekte der Materie sowie Überlegungen zu zukünftigen zivilrechtlichen Bestimmungen.