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Kommission legt Vorschlag zur sofortigen Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und der Türkei vor: Zuweisung von 54 000 Plätzen für die Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei

Kommission legt Vorschlag zur sofortigen Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und der Türkei vor: Zuweisung von 54 000 Plätzen für die Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei

Nach der am Freitag erzielten Einigung zwischen dem Europäischen Rat und der Türkei verabschiedet die Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Ratsbeschlusses, wonach Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland auf andere Mitgliedstaaten umverteilt werden sollen. Mit dieser Änderung werden nun 54 000 für die Umverteilung vorgesehene Plätze für die Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU zur Verfügung stehen.

Nachdem am Freitag vereinbart worden war, für jeden irregulär auf die griechischen Inseln gelangten Syrer, der von der Türkei rückübernommen wird, einen Syrer aus der Türkei neu anzusiedeln, wird mit dem Vorschlag nun darauf reagiert, dass weitere Plätze für die Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei zugesagt werden müssen. Durch diese 1:1-Regelung soll der irreguläre Zustrom von Migranten, die die Ägäis überqueren und dabei große Gefahren in Kauf nehmen, rasch durch einen geordneten und legalen Neuansiedlungsprozess ersetzt werden.

Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Mit der Einigung, die wir am Freitag mit der Türkei erzielt haben, bieten wir Asylbewerbern eine realistische Alternative, damit sie sich nicht mehr auf gefährliche Seerouten begeben und dabei ihr Leben aufs Spiel setzen müssen. Die Mitgliedstaaten müssen nun ihre Zusagen erfüllen und sicherstellen, dass in der Türkei aufhältige Personen, die internationalen Schutz benötigen, auf geordneten und sicheren Wegen nach Europa gelangen und dort Aufnahme finden.“

Damit das System funktionieren kann, müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer bestehenden Verpflichtungen eine ausreichende Anzahl von Neuansiedlungsplätzen bereitstellen. Nach dem heute unterbreiteten Vorschlag soll der Umsiedlungsbeschluss dahingehend geändert werden, dass die Mitgliedstaaten ihren humanitären Verpflichtungen auch nachkommen können, indem sie Syrer direkt aus der Türkei in ihre Hoheitsgebiete aufnehmen. Die Zahl der neu angesiedelten Syrer würde von der Zahl der in die betreffenden Mitgliedstaaten umzusiedelnden Personen abgezogen.

Dieser Vorschlag ergänzt die im Juli 2015 vereinbarte EU-Neuansiedlungsregelung für 22 504 Plätze, von denen 18 000 Plätze noch verfügbar sind. Der Rückgriff auf die Verpflichtungen im Rahmen der Umverteilungsregelung für Neuansiedlungszwecke steht voll und ganz in Einklang mit der Kommissionspolitik, da diese Maßnahmen konkreter Ausdruck der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern sind, die einen massiven Zustrom von Migranten erfahren. Die 54 000 Plätze, die im Rahmen des geltenden Ratsbeschlusses vorgesehen sind und von der Umverteilungs- auf die Neuansiedlungsregelung übertragen werden sollen, wurden bislang noch nicht zugewiesen.

Hintergrund

Mit beherzten Maßnahmen hat die Kommission 2015 einen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet, mit der die EU-Mitgliedstaaten und Nachbarländer konfrontiert sind. So legte die Kommission Vorschläge für zwei Ratsbeschlüsse vor, die vorsahen, 160 000 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, von den extrem belasteten Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verteilen – ein Novum in der europäischen Migrationspolitik –, womit ein Zeichen für Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten gesetzt wurde. 54 000 der 120 000 zugesagten Plätze, die nach dem zweiten Umsiedlungsbeschluss zur Verfügung stehen, sind nach dieser Regelung noch nicht zugewiesen worden.

In dem Bemühen um ein Gesamtkonzept zur umfassenden Bewältigung der weltweiten Migrationskrise und um Solidarität mit in gleicher Weise betroffenen Drittstaaten zu bekunden, empfahl die Kommission gleichzeitig eine Neuansiedlungsregelung der EU, woraufhin sich die Mitgliedstaaten am 20. Juli darauf verständigten, 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.

Im Anschluss an das Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs mit der Türkei vom 29. November 2015 wurde derAktionsplan EU-Türkei angenommen. Die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen ist eines der wichtigsten Elemente des Aktionsplans. Sie soll die Türkei bei der Bewältigung der zunehmenden Flüchtlingszahlen unterstützen und gleichzeitig Menschen, die wirklich schutzbedürftig sind, einen sicheren, legalen Weg nach Europa bieten.

Am 16. März 2016 nahm die Kommission den ersten Bericht über Umverteilung und Neuansiedlung an, der einen Überblick über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Regelungen gibt und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die laufenden Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen zu beschleunigen. Ebenfalls am 16. März 2016 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der sie sechs Grundsätze für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei bei der Bewältigung der Migrationskrise darlegte, darunter auch die 1:1-Rückübernahme- und Neuansiedlungsregelung.

über red

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