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Handelspolitik fördert Nachhaltigkeit und Menschenrechte

Bericht zeigt Fortschritte und Defizite in 14 Ländern auf, denen ein bevorzugter Zugang zum EU-Markt gewährt wird.

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben heute den ersten Bericht über die konkreten Auswirkungen des GSP+-Systems veröffentlicht. Mit diesem handelspolitischen Instrument der EU sollen Drittländer ermutigt werden, zentrale internationale Standards in den Bereichen Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung einzuhalten.

Bei diesem System, das auf dem Schema allgemeiner Zollpräferenzen (Allgemeines Präferenzsystem, APS) beruht, zahlen die beteiligten Länder bei der Ausfuhr verschiedener Waren in die EU keine Zölle. Dafür müssen sie 27 zentrale internationale Übereinkünfte ratifiziert haben (u. a. die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen (VN) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeitnehmerrechten) und bereit sein, bei der Überwachung der Umsetzung dieser Übereinkünfte mitzuarbeiten. Im Bericht wird die Einhaltung der Übereinkünfte erstmals bewertet.

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, sagte hierzu: Entwicklung hat nicht nur etwas mit Wirtschaftswachstum zu tun, sondern auch mit Verbesserungen im gesellschaftlichen Bereich. Deshalb arbeitet die EU mit den 14 Ländern, die am GSP+‑System teilnehmen, darauf hin, die Menschenrechtslage zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeitnehmerrechten, sozialer Gerechtigkeit, Umweltschutz und verantwortungsvoller Staatsführung. Die 14 Länder haben schon Anstrengungen im politischen und institutionellen Bereich unternommen, denen nun konkrete Maßnahmen folgen müssen. Wir haben noch nicht alle Ziele erreicht. Jetzt gilt es, Veränderungen in der Praxis zu bewirken. Die EU wird dies im nächsten zweijährigen Berichtszeitraum in den Mittelpunkt ihrer Kontrollen und Gespräche stellen.

Die EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, sagte: Wir haben in den letzten zwei Jahren viel mit benachteiligten Ländern zusammengearbeitet, die um einen besseren Zugang zum EU-Markt gebeten haben. Alle 14 Länder, die in den Genuss dieser Regelung kommen, haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihren Stand in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung zu verbessern. Allerdings gibt es noch viel zu tun. Die Fortschritte sind zögerlich, wie aus dem Bericht eindeutig hervorgeht. Andererseits weist der Bericht auf Mängel hin, und das liefert uns Erkenntnisse und Instrumente, mit denen wir in den kommenden Jahren bessere Ergebnisse erzielen können. Wir werden unseren Dialog und unsere Zusammenarbeit nun fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Länder die 27 Konventionen weiterhin umsetzen.

In dem Bericht geht es um folgende 14 Länder: Armenien, Bolivien, Cabo Verde, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, die Mongolei, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru und die Philippinen.

Dem Bericht zufolge haben alle 14 Länder, die in den Genuss des GSP+-Systems kommen, Fortschritte erzielt. Sie haben ihre nationalen Einrichtungen gestärkt, die für eine wirksame Umsetzung der 27 zentralen internationalen Übereinkünfte zuständig sind, sie haben die Beziehungen zu internationalen Einrichtungen verbessert, die die Umsetzung der Übereinkünfte überwachen (darunter verschiedene Stellen der VN), und sie haben ihr Berichtswesen modernisiert. Dies sind wichtige Schritte auf dem Weg zu weiteren praktischen Veränderungen. In Bereichen, in denen die positiven Entwicklungen langsamer vorangehen, wird die EU den Dialog mit den Ländern aufnehmen, um Möglichkeiten für eine Beschleunigung des Prozesses zu erörtern.

Durch intensive Gespräche zwischen den GSP+-Ländern, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) konnten die Fortschritte der einzelnen Länder ebenso wie die Hauptschwierigkeiten und die Arbeitsprioritäten für die nächsten Jahre detailliert bewertet werden.


Nächste Schritte

Die 14 begünstigten Länder, die EU sowie internationale Einrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft haben nun Gelegenheit, auf die Ergebnisse des heutigen Berichts zu reagieren. Die Entwicklung wird weiter verfolgt, und die Europäische Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem EAD dort Folgemaßnahmen ergreifen, wo dem Bericht zufolge Verbesserungsbedarf besteht. In der Zwischenzeit wird die Kommission den GSP+-Ländern weiterhin praktische Unterstützung zukommen lassen, beispielsweise im Rahmen bestehender Projekte zum Kapazitätsaufbau, die in Partnerschaft mit der IAO durchgeführt werden. In laufenden Projekten werden Kommunal- und Regionalverwaltungen in vier Ländern (Pakistan, Mongolei, Guatemala, El Salvador) bei der Schaffung von Verwaltungsstrukturen unterstützt. In allen 14 Ländern wird zudem das Engagement der Zivilgesellschaft für Verbesserungen der Menschen- und Arbeitnehmerrechte unterstützt.

über helmut

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