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Bericht über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens

Als Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitraten, war die Reform des Justizwesens in beiden Ländern noch unvollendet, und die Korruptionsbekämpfung – und im Falle Bulgariens auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität – waren unzureichend.

Diese Unzulänglichkeiten können eine wirksame Anwendung von EU-Recht, aber auch eine erfolgreiche Durchführung politischer Maßnahmen und Programme der EU verhindern und zur Folge haben, dass Bulgaren und Rumänen ihre Rechte als EU-Bürger nicht in vollem Umfang wahrnehmen können. Die Kommission verpflichtete sich deshalb, Bulgarien und Rumänien im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) zu helfen, diese Unzulänglichkeiten zu beheben, gleichzeitig aber auch regelmäßig zu überprüfen, welche Fortschritte in Richtung auf eigens zu diesem Zweck festgelegte Vorgaben erzielt wurden. Diese Vorgaben sind miteinander verknüpft und als Wegmarken einer umfassenden Justizreform und einer nachhaltigen Korruptionsbekämpfung anzusehen, die eines langfristigen politischen Willens bedürfen. Die Kommission ist überzeugt, dass die Begleitung der Reformen im Rahmen des CVM, die durch die Bereitstellung von EU-Mitteln eröffneten Möglichkeiten sowie das konstruktive Engagement der Kommission und zahlreicher Mitgliedstaaten nach wie vor eine wertvolle Unterstützung bei der Förderung und Konsolidierung des Reformprozesses in Bulgarien und Rumänien bieten.

Wie lauten die Vorgaben für Rumänien?

  • Vorgabe 1: Gewährleistung transparenterer und leistungsfähigerer Gerichtsverfahren durch Stärkung der Kapazitäten und Rechenschaftspflicht des Obersten Richterrats. Berichterstattung und Kontrolle der Auswirkungen neuer Zivil- und Strafprozessordnungen.
  • Vorgabe 2: Einrichtung einer Behörde für Integrität mit folgenden Zuständigkeiten: Überprüfung von Vermögensverhältnissen, Unvereinbarkeiten und möglichen Interessenkonflikten und Verabschiedung verbindlicher Beschlüsse als Grundlage für abschreckende Sanktionen.
  • Vorgabe 3: Konsolidierung bereits erreichter Fortschritte bei der Durchführung fachmännischer und unparteiischer Untersuchungen bei Korruptionsverdacht auf höchster Ebene.
  • Vorgabe 4: Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption, insbesondere in den Kommunalverwaltungen.

Wie lauten die Vorgaben für Bulgarien?

  • Vorgabe 1: Annahme von Verfassungsänderungen, um jegliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens auszuräumen.
  • Vorgabe 2: Gewährleistung von transparenten und leistungsfähigen Gerichtsverfahren durch Annahme und Umsetzung eines neuen Gerichtsverfassungsgesetzes und einer neuen Zivilprozessordnung. Bericht über die Auswirkungen dieser neuen Gesetze sowie der Strafprozess- und der Verwaltungsgerichtsordnung mit besonderer Beachtung der vorgerichtlichen Phase.
  • Vorgabe 3: Fortsetzung der Justizreform zur Steigerung der Professionalität, der Rechenschaftspflicht und der Leistungsfähigkeit des Justizwesens. Bewertung der Folgen dieser Reform und jährliche Veröffentlichung der Ergebnisse.
  • Vorgabe 4: Durchführung fachmännischer und unparteiischer Untersuchungen bei Korruptionsverdacht auf höchster Ebene und Berichterstattung darüber. Berichterstattung über interne Kontrollen öffentlicher Einrichtungen und über die Offenlegung der Vermögensverhältnisse hochrangiger Beamter.
  • Vorgabe 5: Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption, insbesondere an den Grenzen und in den Kommunalverwaltungen.
  • Vorgabe 6: Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens mit den Schwerpunkten Schwerverbrechen und Geldwäsche sowie zur systematischen Einziehung des Vermögens von Straftätern. Berichterstattung über neu eingeleitete und laufende Untersuchungen sowie Anklageerhebungen und Verurteilungen in diesen Bereichen.

In welcher Form berichtet die Kommission über die Fortschritte in Bulgarien und Rumänien?

Die Kommission bewertet laufend die Fortschritte bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption in Bulgarien und Rumänien sowie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Bulgarien. Ihre Bewertungen und förmlichen Berichte beruhen auf einer sorgfältigen Analyse und Beobachtung. Dabei stehen die Kommissionsdienststellen in einem ständigen Austausch mit den bulgarischen und rumänischen Behörden. Auch Kontakte mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen, unabhängigen Experten und einer Reihe anderer Dialogpartner sind in die Berichte eingeflossen. Jeder Kommissionsbericht einschließlich der angewandten Methode und der ermittelten Ergebnisse wird anschließend im Rat erörtert und in dessen Schlussfolgerungen festgehalten.

Welche nächsten Schritte sollte Rumänien ergreifen?

2016 wird in vielerlei Hinsicht zu einem Jahr der Bewährung. Für die Konsolidierung der Reformen wird es darauf ankommen, inwieweit Integritätserwägungen bei der Besetzung leitender Posten in der Justiz und bei der Überprüfung von Kandidaten für die anstehenden Wahlen den Ausschlag geben. Die Nachhaltigkeit des Reformprozesses wird auch an einem anhaltend positiven Trend bei den Reformen und einer positiven Erfolgsbilanz abzulesen sein.

Die Kommission wird die Fortschritte und die Folgemaßnahmen zu den im heutigen Bericht enthaltenen Empfehlungen laufend – auch vor Ort – beobachten und im Dialog mit den rumänischen Behörden begleiten. Der nächste Bericht folgt in etwa einem Jahr.

Welche nächsten Schritte sollte Bulgarien ergreifen?

Die Kommission fordert Bulgarien auf, ihre Empfehlungen zur Reform des Justizwesens, zur Integrität der Justiz und zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität rascher umzusetzen. Bulgarien muss seinen Reformprozess jetzt beschleunigen und in allen Bereichen überzeugende Fortschritte nachweisen.

Der nächste förmliche Bericht folgt in etwa einem Jahr, damit ausreichend Zeit für die Bewertung der Fortschritte bleibt. Bis dahin wird die Kommission den Reformprozess in Bulgarien kontinuierlich mitverfolgen.

Wird der Reformprozess von der Kommission finanziell und technisch unterstützt?

Die Kommission unterstützt Bulgarien und Rumänien im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens mit Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

Zwischen 2007 und 2013 hat Rumänien eine Reihe von Projekten zur Korruptionsbekämpfung und zur Justizreform durchgeführt. Diese wurden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mit 16 Mio. EUR bezuschusst. Die meisten dieser Mittel flossen an das Verwaltungs-, das Justiz, das Bildungs- und das Gesundheitsministerium. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurden Mittel in Höhe von rund 15 Mio. EUR in Maßnahmen im Zusammenhang mit Projekten zur Integritätskontrolle und zur Kapazitätsbildung der Behörde für das öffentliche Auftragswesen investiert.

Im Zeitraum 2014-2020 werden im Rahmen des Verwaltungskapazitätsprogramms (ESF) Finanzmittel in Höhe von rund 103 Mio. EUR für Projekte im Bereich Justizreform in Rumänien bereitgestellt, darunter 35 Mio. EUR speziell für die Korruptionsbekämpfung und 35 Mio. EUR für Verbesserungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. EFRE-Mittel in Höhe von bis zu 15 Mio. EUR werden in den Aufbau von Kapazitäten und technische Hilfe im öffentlichen Auftragswesen, in die Betrugsprävention bei Verwaltungsbehörden und in die Abteilung für Betrugsbekämpfung (DLAF) investiert.

Für die Justiz in Bulgarien wurden im Zeitraum 2007-2013 aus dem operativen Programm zur Entwicklung der Verwaltungskapazitäten 51 Mio. EUR bereitgestellt. Der größte Anteil der Mittel entfiel auf Maßnahmen in der Personalverwaltung und -schulung (rund 27 Mio. EUR). Der Rest verteilt sich gleichmäßig auf Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Leistungsfähigkeit (8 Mio. EUR) sowie auf die E-Justiz (16 Mio. EUR). Aufgrund der beschränkten den Gerichten zur Verfügung stehenden Finanzmittel und geänderter Prioritäten der Staatsanwaltschaft wurden bislang nur 25 Mio. EUR gebunden, von denen 18 Mio. EUR ausgezahlt worden sind. 50 Projekte konnten abgeschlossen werden. Im neuen Programmplanungszeitraum 2014-2020 ist im operativen Programm für gute Regierungsführung für die Justiz eine Schwerpunktförderung im Umfang von 30,2 Mio. EUR vorgesehen.

Darüber hinaus begrüßt die Kommission, dass der Ministerpräsident Bulgariens anlässlich der Tagung des Europäischen Rates am 17. Dezember 2015 das Interesse seines Landes an weiterer technischer Hilfe für den Reformprozess bekundet hat. Dass die gerichtliche Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene oder organisierter Kriminalität nur langsam vorankommt, liegt auch an strukturellen Defiziten im Justizwesen. Die Empfehlungen der Kommission in ihren sukzessiven CVM-Berichten bieten einen guten Anhaltspunkt, in welchen Bereichen Probleme bestehen. Die Reformanstrengungen Bulgariens können davon profitieren, wenn die Arbeitsweise von Staatsanwaltschaft und Gerichten von externen Fachleuten analysiert wird. Wie die Erfahrung zeigt, hängt der Erfolg externer Unterstützung weitgehend davon ob, inwieweit die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats zur Zusammenarbeit willens und bereit sind, die Unterstützung anzunehmen. Die Kommission wird ihrerseits prüfen, wie sie hierfür den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen einsetzen kann, mit dem die Reformbemühungen der EU-Mitgliedstaaten in vielen verschiedenen Bereichen technisch unterstützt werden sollen.

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Siehe auch

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