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Kommission schlägt vor, Schweden vorübergehend von der EU-Umverteilungsregelung auszunehmen

Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, Schweden in Anbetracht der besonderen Belastung des Landes durch den starken Anstieg der Anträge auf internationalen Schutz für die Dauer eines Jahres von seinen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Umverteilungsregelung zu befreien. Die Zahl der diesjährigen Anträge ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 60 % gestiegen, wobei sie sich von August auf September 2015 verdoppelte und im Oktober 2015 um weitere 60 % anstieg.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Unsere schwedischen Freunde befinden sich in einer schwierigen Lage. Wir müssen berücksichtigen, dass sie eine drastische Zunahme der Asylanträge zu bewältigen haben. Die Kommission hat dem Rat vorgeschlagen, Schweden für ein Jahr von seinen Verpflichtungen zu befreien, damit sich das Asyl- und Aufnahmesystem des Landes von der außergewöhnlichen Belastung erholen kann.“

Die Umverteilungsmechanismen, die der Rat im September 2015 beschlossen hat, sehen vor, dass ein Mitgliedstaat eine vorübergehende Befreiung von seinen Verpflichtungen beantragen kann, wenn er sich aufgrund einer starken Verlagerung der Migrationsströme und eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage befindet.

Laut Eurostat-Angaben ist die Zahl der Asylanträge in Schweden stark gestiegen. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2014 gingen in Schweden 68 245 Anträge auf internationalen Schutz ein, 2015 im gleichen Zeitraum hingegen bereits 112 040. Im August 2015 gingen 11 735 Anträge ein, im September 2015 mit 24 261 Anträgen mehr als doppelt so viele und im Oktober 2015 mit 39 055 noch einmal 61 % mehr. Schweden verzeichnet bezogen auf seine Einwohnerzahl von allen Mitgliedstaaten der EU die höchste Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz. Das schwedische Asylsystem steht vor der enormen Herausforderung, die eingehenden Anträge zu bearbeiten und die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vereinbarten Aufnahmebedingungen zu gewährleisten.

Das EU-Umverteilungsprogramm sieht vor, dass der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments vorübergehende Maßnahmen erlassen kann, um Mitgliedstaaten, die sich in einer Notlage befinden, zu unterstützen bzw. zu entlasten. Da sich Schweden in einer Notlage befindet, weil sein Asylsystem wegen eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen überlastet ist, hat die Kommission heute einen solchen Vorschlag vorgelegt.

Hintergrund

Am 13. Mai 2015 legte die Europäische Kommission ihre Europäische Migrationsagenda vor, die eine umfassende Strategie für eine bessere Steuerung der Migration in all ihren Aspekten enthält.

Bereits am 27. Mai 2015 folgte ein erstes Paket mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda, darunter Umverteilungs- und Neuansiedlungsvorschläge und ein EU-Aktionsplan gegen Schleuser.

Am 9. September 2015 schlug die Kommission ein neues Maßnahmenpaket vor, das unter anderem eine Notfallregelung für die Umverteilung von 120 000 Flüchtlingen sowie konkrete Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Anträgen, der Rückführung von Wirtschaftsmigranten und der Bekämpfung der wahren Ursachen der Flüchtlingskrise vorsieht.

Am 14. September 2015 haben die Innenminister per Beschluss vereinbart, 40 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland auf andere Mitgliedstaaten zu verteilen.

Am 22. September 2015 haben die Innenminister beschlossen, 120 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien, Griechenland und anderen von der Flüchtlingskrise unmittelbar betroffenen Mitgliedstaaten weiterzuverteilen.

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