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Europäischer Rechnungshof billigt EU-Jahresrechnung zum achten Mal in Folge

Der Rechnungshof hat dem EU-Haushalt heute zum achten Mal in Folge ein positives Zeugnis ausgestellt. Einnahmen und Verwaltungsausgaben weisen keine bedeutenden Fehler auf. Die Gesamtfehlerquote für Zahlungen war wie im Vorjahr rückläufig und sank 2014 auf 4,4 %. Außerdem hebt der Hof in seinem Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans 2014 die Fortschritte hervor, die die Kommission bei der Verwaltung von EU-Mitteln bezüglich größerer Transparenz und stärkerer Ausschöpfung erzielt hat.

Die für Haushalt und Personal zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Kristalina Georgieva, erklärte dazu: „Die EU-Mittel gehören unseren Bürgern und wir sind es ihnen schuldig, dass jeder Euro sinnvoll eingesetzt wird. Wir stimmen mit dem Hof darin überein, dass neue Gegebenheiten neue Maßnahmen erfordern. Die Kommission setzt alles daran, den EU-Haushalt nach Prioritäten auszurichten, ergebnisorientiert zu arbeiten und die Kontrollen zu verstärken.“

Gewährleisten, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß verwaltet werden

Fehlerquoten sind kein Betrug. Vielmehr sind sie meist auf komplexe Verwaltungsverfahren zurückzuführen, die nicht erwartungsgemäß ausgeführt werden. Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um dafür zu sorgen, dass jeder Euro aus dem EU-Haushalt sinnvoll eingesetzt wird.

1. Von der EU finanzierte Projekte müssen einen Mehrwert für die Gesellschaft erbringen. Aus diesem Grund haben wir einen verstärkten Leistungsrahmen eingeführt, bei dem der Schwerpunkt auf den Ergebnissen liegt.

Die Kommission hat die Initiative „ergebnisorientierter EU-Haushalt“ eingeleitet, um zu gewährleisten, dass die Mittel wirksam eingesetzt und zum Nutzen der Bürger angemessen verwendet werden.

Die Kommission wird nicht nur prüfen, ob bei der Beantragung und Umsetzung der Projekte die Regeln eingehalten werden. Eine vorschriftsmäßig gebaute Straße nach nirgendwo ist gleichwohl eine Straße, die nirgendwo hinführt. Die Kommission wird die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der von der EU finanzierten Vorhaben vor Projektbeginn und während der Laufzeit auf der Grundlage eindeutiger Leistungsindikatoren bewerten. Die weitere Finanzierung hängt von den erzielten Ergebnissen ab. Bessere Bewertungskriterien und verbesserte Leistungsindikatoren ermöglichen eine wirksamere Kontrolle der Umsetzung.

Ziel ist dabei, für alle von der EU finanzierten Projekte eindeutig den Nutzen und das Preis-Leistungs-Verhältnis nachzuweisen.

2. Die Kommission setzt sich – bei gleichzeitiger Konzentration auf die Ergebnisse – weiterhin für die Vereinfachung der bestehenden Vorschriften ein. Die Erfüllung von Verwaltungsanforderungen kostet den Begünstigten nach wie vor zu viel Zeit und Mühe. Wir haben eine Initiative zur Vereinfachungeingeleitet, um den Begünstigten den Zugang zu und die Nutzung von EU-Mitteln zu erleichtern. Dies wird auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 betont. Im Rahmen der Bemühungen um die Vereinfachung der Regeln hat die Kommission vor einigen Monaten eine hochrangige Gruppe zum Thema Vereinfachung für die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingerichtet.

3. Strikte Umsetzung von Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen. Wenn Geld der Steuerzahler in der EU nicht korrekt verwendet wurde, ergreifen wir Maßnahmen, um es zurückzuerhalten. Zwischen 2009 und 2014 lag der durchschnittliche Betrag der Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen bei 3,2 Mrd. Euro oder 2,4 % der Zahlungen aus dem EU-Haushalt. Hierbei handelt es sich um ein wirksames Mittel zum Schutz von Steuergeldern im Rahmen der mehrjährigen Ausgaben.

4. Bessere Kontrolle der EU-Ausgaben durch die Mitgliedstaaten; diese verwalten 80 % der EU-Haushaltsmittel im Rahmen des Systems der geteilten Mittelverwaltung. Die Kommission hat Anreize entwickelt, um jeden Mitgliedstaat zur weiteren Verbesserung seiner Verwaltungs- und Kontrollsysteme anzuhalten. Das Ziel besteht darin, Unregelmäßigkeiten vor der Prüfung durch die EU aufzudecken, zu melden und zu berichtigen – andernfalls verlieren die Mitgliedstaaten Mittel, auf die sie Anspruch haben.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten teilt die Kommission bewährte Verfahren und Leitlinien mit und organisiert für die Verwaltungsbehörden Schulungen über die EU-Mittel oder Seminare über Fehlerquoten.

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