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Erklärung der EU-Wettbewerbskommissarin Vestager nach Treffen mit deutschen Behörden bezüglich des Beihilfeverfahrens zu der HSH Nordbank AG

Kommissarin Vestager hat gestern eine informelle Verständigung mit den deutschen Behörden erzielt und einen gemeinsamen Weg vorwärts gefunden, der es der Kommission ermöglichen wird, das Beihilfeverfahren bezüglich der HSH Nordbank endgültig abzuschließen, und Aufstockung der Garantie zu genehmigen.

Nach dem gestrigen Treffen mit dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, gab die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die folgende Erklärung ab:

Ich freue mich bekannt geben zu können, dass ich heute eine informelle Verständigung mit den deutschen Behörden erzielt und einen gemeinsamen Weg vorwärts gefunden habe, der es uns ermöglichen wird, das Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission bezüglich der HSH Nordbank endgültig abzuschließen, und die Aufstockung der Garantie um EUR 3 Mrd. zu genehmigen.

Dies ist ein positiver Schritt, der die Chance eröffnet, einen wesentlichen Teil der Bank zu veräußern und den Weg dafür ebnet, dass ein privatisiertes, rentables Geschäft aus dem Verkauf hervorgehen kann.

Meine Dienste werden nun die nötigen Schritte einleiten, um diese informelle Verständigung in einer Kommissionsentscheidung zu formalisieren, die dem Kommissionkolleg vorgeschlagen werden wird.“

Nach intensiven Verhandlungen haben die Kommission und die deutschen Behörden sich auf eine Lösung verständigen können, die erstens eine Spaltung der Bank vorsieht, in eine Holdinggesellschaft, welche die meisten Vergütungsbestandteile der Verlustgarantie übernehmen wird, und eine operative Gesellschaft, welche die laufenden Geschäfte der Bank weiterführen wird. Zweitens, wird die operative Gesellschaft nachfolgend in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren privatisiert. Die zu verkaufende Gesellschaft wird so restrukturiert, dass ein erfolgreicher Veräußerungsprozess in Anbetracht der Privatisierung erleichtert wird. Die Verkaufserlöse dienen zunächst der Begleichung der Ansprüche der deutschen Länder auf Garantievergütung. Die Kommission wird das neue Unternehmen, das aus dem Verkaufsprozess hervorgeht, in einer nachfolgenden Entscheidung beurteilen. Sollte der Verkaufsprozess scheitern, wird die Bank Neugeschäftsaktivitäten einstellen müssen und ihre Vermögenswerte in einer Weise verwalten, die ihrer Abwicklung dient.

Hintergrund

Das Verfahren wurde 2013 eröffnet, als der Risikorahmen der HSH Nordbank von EUR 7 Mrd. auf EUR 10 Mrd. erhöht werden musste. Die Kommission hatte die Beihilfe damals vorläufig genehmigt, aber eine weitere und tiefergehende Restrukturierung der Bank gefordert, um die Wiederaufstockung der Garantie endgültig genehmigen zu können.

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