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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt britische Methode zur Preisfestsetzung bei Verträgen über die Verbringung nuklearer Abfälle

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Preisfestsetzungsmethode für Abfallverbringungsverträge, die zwischen der britischen Regierung und den Betreibern neuer Kernkraftwerke geschlossen werden sollen, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Mit dieser Methode wird der Preis festgesetzt, den Betreiber neuer Kernkraftwerke im Vereinigten Königreich für die unterirdische Entsorgung ihrer abgebrannten Brennelemente und mittelaktiven Abfälle in einem geplanten britischen geologischen Endlager entrichten müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kernkraftwerksbetreiber – und nicht die Steuerzahler – die Kosten für die Entsorgung der nuklearen Abfälle tragen und ausreichende Mittel beiseitelegen, um ihre künftigen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Nach dem EU-Vertrag kann jeder Mitgliedstaat seinen Energiemix frei festlegen. Aufgabe der Kommission ist es, dafür zu sorgen, dass etwaige öffentliche Mittel zur Unterstützung von Unternehmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften gewährt werden, die darauf abzielen, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu erhalten.

Wie die Prüfung der Kommission ergab, gewährleistet die britische Preisfestsetzungsmethode, dass Betreiber neuer Kernkraftwerke die Kosten für die Entsorgung ihrer abgebrannten Brennelemente und mittelaktiven Abfälle selbst tragen.

Mit der Methode wird ein Abfallverbringungspreis festgesetzt, der den tatsächlichen Entsorgungskosten entspricht: Er wird erst dann festgesetzt, wenn die meisten der derzeit noch unsicheren Kostenfaktoren bekannt sind (rund 30 Jahre nach Beginn der Stromerzeugung durch den Kernkraftwerksbetreiber). Insbesondere deckt der Preis alle veranschlagten variablen und fixen Kosten im Zusammenhang mit der Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und mittelaktiven Abfälle sowie eine angemessene Risikoprämie für mögliche Kostensteigerungen nach Festsetzung des Preises. Die Preisfestsetzungsmethode stellt daher keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften dar. Bis der Endpreis feststeht, erhalten die Kernkraftwerksbetreiber in regelmäßigen Abständen aktuelle Informationen über die zu erwartenden Kosten und müssen ausreichende Mittel beiseitelegen, um ihre künftigen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Angesichts der derzeit bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des zu entrichtenden Abfallverbringungspreises sah es das Vereinigte Königreich als notwendig an, eine Preisobergrenze festzulegen, um als Absicherung für Investoren und andere Geldgeber die Größenordnung künftiger Verpflichtungen sichtbar zu machen. Nach den Feststellungen der Kommission ist es sehr unwahrscheinlich, dass die tatsächlichen Entsorgungskosten die Obergrenze übersteigen, da diese von den britischen Behörden auf der Grundlage sehr vorsichtiger Prognosen für die Höchstkosten der Abfallentsorgung festgelegt wurde. Zudem müssen die Betreiber auch ein angemessenes Risikoentgelt zahlen, um von der Obergrenze profitieren zu können. Durch die Obergrenze bedingte mögliche staatliche Beihilfen und Wettbewerbsverfälschungen wären in jedem Fall sehr begrenzt.

 

Hintergrund

Die britische Regierung beabsichtigt, ein geologisches Endlager für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und mittelaktiver Abfälle aus bestehenden und neuen Kernkraftwerken im Vereinigten Königreich zu errichten. Die Anlage soll um das Jahr 2040 in Betrieb gehen. Es ist geplant, dass mittelaktive Abfälle etwa ab diesem Zeitpunkt in der Anlage entsorgt werden können. Die Entsorgung abgebrannter Brennelemente soll erst um das Jahr 2075 beginnen und 2140 enden. Die Anlage wird wohl auf absehbare Zeit das einzige geologische Endlager im Vereinigten Königreich bleiben.

Die tatsächlichen Kosten für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und mittelaktiver Abfälle im Vereinigten Königreich sind derzeit sehr ungewiss. So ist der Standort für die Anlage noch nicht ausgewählt worden. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die britische Regierung für lange Zeit der einzige Anbieter der betreffenden Entsorgungsleistungen bleibt. Um Zugang zu den Finanzmärkten und Investoren zu erhalten, sah das Vereinigte Königreich es unter anderem wegen des Fehlens alternativer Dienstleistungen als notwendig an, das maximale Kostenrisiko durch Schätzung der Höchstkosten und Festlegung einer entsprechenden Obergrenze ab Beginn der Laufzeit des Abfallverbringungsvertrags deutlicher sichtbar zu machen.

über helmut

Siehe auch

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