Startseite / MENSCHEN / Verteilung von Asylsuchenden in der EU: Abgeordnete billigen Notfallplan

Verteilung von Asylsuchenden in der EU: Abgeordnete billigen Notfallplan

Am Mittwoch hat das Parlament befristete Notfallmaßnahmen zur Umsiedlung von zunächst 40.000 Asylsuchenden aus Italien und Griechenland im Lauf von 2 Jahren in andere EU-Länder gebilligt. In der Debatte zum Thema Migration am Mittwoch begrüßten die meisten Abgeordneten die neuen Vorschläge der EU-Kommission, die Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vorgestellt hat, und betonten, dass ein bedeutenderer Beitrag zur Solidarität nötig sei.

„Wir haben eine humanitäre Krise und müssen jetzt darauf reagieren und entsprechend handeln. Die Umsiedelung von 40.000 Flüchtlingen ist nur der Anfang. Lassen wir uns diese Maßnahme zum Start einer auf Rechten beruhenden, gerechten und gemeinsamen Asylpolitik machen, in Solidarität mit allen Mitgliedstaaten und in Solidarität mit den Flüchtlingen“, sagte die Berichterstatterin Ska Keller (Grüne/EFA, DE).

 

Keller unterstrich auch die Notwendigkeit eines „dauerhaften Verteilungsschlüssels für den Notfall. Wir müssen in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen und voranzukommen, wenn ein Notfall auftritt, anstatt uns von einigen Mitgliedstaaten aufhalten zu lassen.“ Der künftige Vorschlag sollte einen dauerhaften und verbindlichen Umsiedlungsmechanismus einführen, der automatisch aktiviert werden kann.

 

Die legislative Entschließung über die Notfallmaßnahmen zur Umsiedlung von zunächst 40.000 Asylsuchenden wurde mit 498 Stimmen angenommen, bei 158 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen.

 

Mehr Solidarität

Um die stark unter Druck stehenden Asylsysteme Italiens und Griechenlands zu entlasten, aber auch „um als wichtiger Testfall in Bezug auf den bevorstehenden Legislativvorschlag für ein ständiges Notfall-Umsiedlungssystem“ zu dienen, hat das Parlament dem Vorschlag zugestimmt, zunächst insgesamt 40.000 Antragsteller aus Italien und Griechenland im Lauf von zwei Jahren umzusiedeln (24.000 aus Italien und 16.000 aus Griechenland). Um eine Anpassung an sich schnell ändernde Flüchtlingsströme und Trends im Verlaufe der Anwendung des Notfallplans zu ermöglichen, solle, falls erforderlich, „eine weitere Aufstockung in Betracht gezogen“ werden (d.h. innerhalb des vorgesehenen Zeitraums von zwei Jahren).

Ein separater Vorschlag für eine ständige Notfall-Umsiedlungsregelung muss sich zudem „auf einen bedeutenderen Beitrag zur Solidarität und zur Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten gründen, einschließlich einer beträchtlichen Aufstockung der Zahl verfügbarer Umsiedlungsplätze“, unterstreichen die Abgeordneten. Diese dauerhafte Regelung sollte auf klar bestimmten Kriterien aufbauen, und sie sollte „auf der Grundlage transparenter und objektiver Indikatoren ausgelöst werden können“.

 

Die Präferenzen der Asylsuchenden berücksichtigen

Das Parlament schlägt vor, dass die Asylsuchenden eine Rangliste von Mitgliedstaaten nach Präferenz aufstellen und ihre Vorlieben begründen sollten, etwa durch Angabe von familiären, sozialen und kulturellen Bindungen, beispielsweise Sprachkenntnisse, früherer Aufenthalt; frühere Ausbildung oder frühere Arbeitserfahrungen.

„Zwar haben die Antragsteller keinen Anspruch darauf, sich ihren Umsiedlungsmitgliedstaat auszusuchen, aber ihre Bedürfnisse, Präferenzen und spezifischen Qualifikationen sollten so weit wie möglich berücksichtigt werden“, fordern die Abgeordneten, da dies ihre Integration in den Umsiedlungsmitgliedstaat erleichtern könnte. Den unbegleiteten Minderjährigen unter den schutzbedürftigen Personen sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, unterstreicht das Parlament.

 

Die nächsten Schritte

Das Parlament hat am heutigen Mittwoch seine Position, unter dem Anhörungsverfahren (Artikel 78(3) EU-Vertrag) über die befristeten Notfallmaßnahmen zur Umsiedlung von 40.000 Asylsuchenden festgelegt, die von der Kommission am 27. Mai vorgeschlagen wurden. In den kommenden Monaten wird es zu den zusätzlichen Notfallmaßnahmen für 120.000 weitere Flüchtlinge angehört, die heute vorgeschlagen wurden.

Am 20. Juli haben die zuständigen EU-Innenminister in einem ersten Schritt die Umsiedlung von 32.256 Personen sowie die Anpassung der Anzahl von Asylsuchenden auf insgesamt 40.000 bis Dezember beschlossen (Verteilungsschlüssel für die 32.256 Asylsuchenden pro Mitgliedstaat). Am 14. September treffen sich die EU-Minister erneut, um über das Thema zu beraten.

Sobald der Rat den Beschluss formal angenommen hat, tritt er am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten, die an dem Mechanismus teilnehmen, erhalten jeweils einen Pauschalbetrag von 6.000 Euro je nach diesem Beschluss umgesiedelte Person, die internationalen Schutz beantragt hat.

Im Falle einer ständigen Regelung – die EU-Kommissionspräsident in seiner Rede zur Lage der Union am Mittwoch angekündigt hat – gilt das Mitentscheidungsverfahren, bei dem Parlament und Rat (Mitgliedstaaten) gleichberechtigt sind.

über dubi

Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.