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Parlament für strenges Klonverbot: Ausweitung auf alle Nutztiere sowie Importe

In einer Abstimmung am Dienstag haben die Abgeordneten den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zum Klonverbot von Nutztieren verschärft. Das Gesetz soll nun für alle Nutztiere gelten, nicht nur für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden. Auch die Verwendung der Nachkommen geklonter Tiere sowie von Produkten, die von ihnen stammen und die Einfuhr solcher Tiere und Produkte in die EU sollen verboten werden.

„Die Technik des Klonens ist nicht ausgereift, und es hat in der Tat keine weiteren Fortschritte gegeben. Die Sterblichkeitsrate bleibt gleich hoch. Viele der Tiere, die lebend geboren werden sterben in den ersten paar Wochen, und zwar unter Schmerzen. Sollten wir das zulassen?“ sagte die Berichterstatterin für den Umweltausschuss, Renate Sommer (EVP, DE).

 

Der Berichtsentwurf wurde mit 529 Stimmen angenommen, bei 120 Gegenstimmen und 57 Enthaltungen.

 

„Bis jetzt waren wir in der Lage, Reproduktionsmaterial aus Drittländern zu importieren. Wir lassen die Drecksarbeit andere machen und entziehen uns so der Verantwortung. Wir wollen ein umfassendes Verbot – nicht nur des Einsatzes von Klontechnik, sondern auch der Einfuhr von Reproduktionsmaterial, von Klontieren und deren Nachkommen. Rückverfolgbarkeit ist möglich, es gibt Zuchtbücher und dergleichen. Ich fordere die Europäische Kommission auf, diese ganze Sache zu überdenken. Manchmal muss die Politik Grenzen ziehen, fügte sie hinzu.

„Wir müssen die Auswirkungen auf die Tiergesundheit berücksichtigen, aber auch die Konsequenzen für die menschliche Gesundheit“, sagte die Berichterstatterin des Agrarausschusses Giulia Moi (EFDD, IT). „Dieser Gesetzentwurf ist eine deutliches Signal an unsere Handelspartner, dass wir nicht bereit sind, unsere eigene Gesundheit, die Gesundheit unserer Familien und die der künftigen Generationen aufs Spiel setzen, indem wir auf Erzeugnisse von zweifelhafter Qualität setzen“, fügte sie hinzu. „Unsere Bauern sind derzeit großem Wettbewerbsdruck insbesondere aus Asien ausgesetzt, wegen bestimmter Verfahren, einschließlich Klonen. Europa gründet jedoch auf Werten, und Qualität gehört dazu. Wir wollen keinen Weg beschreiten, von dem es kein Zurück mehr gibt“, sagte sie abschließend.

 Auch wenn das Tierwohl bei Nachkommen geklonter Tiere, die im Wege der herkömmlichen Fortpflanzung reproduziert wurden, gewährleistet wäre, führen die hohen Sterblichkeitsraten in allen Entwicklungsphasen des Klonvorgangs bei der Produktion des Nachkommenerzeugers zu wesentlichen Bedenken in Bezug auf das Tierwohl und zu moralischen Bedenken, so die Abgeordneten, die daher das Verbot auf Zuchtmaterial von Klontieren, Nachkommen von Klontieren und Erzeugnisse, die von Nachkommen von Klontieren stammen, ausgeweitet haben.

Zudem dürfen Tiere nur aus Drittländern in die EU eingeführt werden, wenn sich aus den Einfuhrbescheinigungen ergibt, dass es sich nicht um Klontiere oder Nachkommen von Klontieren handelt, so das Parlament. Das Einfuhrverbot soll auch für Zuchtmaterial und für Lebens- und Futtermittel von Klontieren und deren Nachkommen gelten.

 

Hohe Sterblichkeitsraten in allen Entwicklungsphasen

Das Parlament weist darauf hin, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2008 festgestellt hat, dass „die Gesundheit und das Wohlergehen eines bedeutenden Anteils der Klone … beeinträchtigt [waren], und zwar oftmals schwerwiegend und mit tödlichem Ausgang“. Dies sei einer der Gründe für die geringe Effizienz der Technik (6-15% bei Rindern und 6% bei Schweinen) und dafür, dass mehreren Muttertieren Klonembryonen eingepflanzt werden müssen, um einen einzigen Klon zu erhalten. Außerdem führen Anomalien der Klone und außergewöhnlich große Nachkommen der ersten Filialgeneration zu schwierigen Geburten und neonatalen Todesfällen.

 

EU-Bürger gegen Klonen

Die Abgeordneten führen Ergebnisse der Verbraucherforschung an, nach denen EU-Bürger mehrheitlich das Klonen für landwirtschaftliche Zwecke unter anderem wegen des Tierwohls sowie allgemeiner ethischer Bedenken missbilligen. Laut den Ergebnissen sind die meisten Verbraucher strikt gegen den Verzehr von Lebensmitteln, die von Klontieren und deren Nachkommen stammen.

Der abgeänderte Text wandelt die Richtlinie in eine Verordnung um, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anzuwenden ist (Eine Richtlinie erfordert zusätzliche nationale Gesetzgebung). Zudem hat das Parlament das Verbot auf alle Tierarten, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werde, ausgeweitet. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission bezog sich auf Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden.

 

Die nächsten Schritte

Die beiden Berichterstatter des Parlaments werden nun mit dem Rat über einen endgültigen Gesetzentwurf verhandeln, der dann von Rat und Parlament angenommen werden muss.

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