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Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung unterstützt 2013 und 2014 fast 30 000 Arbeitnehmer

2013-14 hat der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) insgesamt 27 610 Arbeitnehmer, die aufgrund der Wirtschaftskrise und der Auswirkungen der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren hatten, bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützt. Aus einem heute veröffentlichten Bericht geht hervor, dass der EGF in diesem Zeitraum mehr als 114,4 Mio. EUR zur Unterstützung von Arbeitnehmern in 13 Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Polen, Rumänien und Spanien) in der Übergangsphase bzw. bei der Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten eingesetzt hat. Ergänzend zur EGF-Unterstützung wurden 94.1 Mio. EUR aus nationalen Mitteln aufgebracht.

 

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte dazu: „In einer Zeit knapper öffentlicher Mittel hat der EGF willkommene Unterstützung für Arbeitnehmer geleistet, die von Massenentlassungen aufgrund der Globalisierung oder der Krise betroffen waren. Durch personalisierte und zielgerichtete Hilfe haben wir den Übergang vieler der schutzbedürftigsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung unterstützt, was zu einer beachtlichen Wiederbeschäftigungsquote von fast 50 % geführt hat.“

Der EGF-Bericht gibt einen Überblick über die 2013-2014 gestellten Unterstützungsanträge und enthält die Ergebnisse einer Reihe von Fällen, für die die Schlussberichte im Zeitraum 2013-2014 vorgelegt wurden. Es zeigt sich, dass die Hälfte der Arbeitskräfte (7 656 von 15 245), die an EGF-Maßnahmen teilgenommen haben, einen neuen Arbeitsplatz gefunden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. Weitere 667 Personen befanden sich in Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Die Mitgliedstaaten berichten, dass sich die persönliche Situation, die Beschäftigungsfähigkeit und das Selbstvertrauen der betroffenen Arbeitnehmer dank der EGF-Unterstützung erheblich verbessert haben.

Angesichts der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt in den meisten Mitgliedstaaten und der Tatsache, dass der EGF Arbeitnehmer unterstützt, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, ist die Wiedereingliederungsbilanz ermutigend. Viele Maßnahmen betreffen Massenentlassungen in bestimmten Gebieten, die oft bereits unter hoher Arbeitslosigkeit leiden. Auch sind die unterstützten Arbeitskräfte oft geringqualifiziert oder anderweitig bei der Arbeitssuche benachteiligt.

Hintergrund

Ein offenerer Handel mit dem Rest der Welt ist insgesamt sehr förderlich für Wachstum und Beschäftigung, er kann jedoch auch Arbeitsplätze kosten – betroffen sind vor allem geringqualifizierte Arbeitskräfte und krisenanfällige Branchen. Aus diesem Grund hat die Kommission vor einigen Jahren die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen, der den Betroffenen bei der Anpassung an die Folgen der Globalisierung helfen sollte. Dieser Fonds wurde 2007 eingerichtet und hat bisher 136 Anträge bearbeitet. Bislang wurden ca. 550 Mio. EUR zur Unterstützung von mehr als 128 331 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgezahlt.

Aus dem EGF werden konkrete Maßnahmen finanziert, mit denen die entlassenen Arbeitskräfte ihre Beschäftigungsfähigkeit steigern bzw. leichter einen neuen Arbeitsplatz finden können. Ein Vorteil des EGF ist, dass mit den Fondsmitteln Maßnahmen finanziert werden, die genau auf die jeweiligen Umstände der Betroffenen zugeschnitten sind. Diese Maßnahmen umfassen:

  • intensive personalisierte Hilfe bei der Arbeitssuche
  • diverse Maßnahmen zur beruflichen Bildung, Weiterqualifizierung und Umschulung
  • befristete Anreize und Beihilfen für die Dauer der Aktivierungsmaßnahme
  • Unterstützung bei Unternehmensneugründungen
  • Betreuung während des Prozesses

Der Fonds läuft im Zeitraum 2014-2020 als Ausdruck der EU-Solidarität weiter; seine Funktionsweise wurde verbessert. Der erweiterte Anwendungsbereich für diesen Zeitraum schließt Arbeitnehmer ein, die infolge der Wirtschaftskrise entlassen wurden, sowie befristet Beschäftigte und Selbstständige. Im Rahmen einer bis Ende 2017 geltenden Ausnahmeregelung können nun auch junge Menschen unterstützt werden, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET – not in employment, education or training), und zwar in Regionen mit Förderanspruch im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, wobei maximal eine Anzahl Personen unterstützt wird, die derjenigen der geförderten entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht.

Mit Hilfe des EGF können die Mitgliedstaaten in den von den Entlassungen betroffenen Regionen hinsichtlich der Zahl der unterstützten Personen, des Umfangs, der Dauer und der Qualität der Unterstützung intensiver tätig werden, als es ohne die EGF-Mittel möglich gewesen wäre. Mit dieser Unterstützung können sie flexibler reagieren und in ihre Maßnahmenpakete stark personalisierte Maßnahmen aufnehmen. So ist eine bessere Betreuung bestimmter Bevölkerungsgruppen möglich, etwa geringqualifizierter und benachteiligter Arbeitsuchender (z. B. Personen über 50, mit Migrationshintergrund, mit einer Behinderung oder mit lediglich einer Grundbildung und Grundkenntnissen).

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