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Kommission fordert bessere Durchsetzung der Passagierrechte in Europa

Angesichts der bevorstehenden Sommerreisewelle in Europa fordert die Kommission eine bessere Anwendung und Durchsetzung der Passagierrechte in der Europäischen Union. Als erste Maßnahme hat die Kommission Leitlinien verabschiedet, um für mehr Klarheit bei den bestehenden Rechten von Bahnreisenden zu sorgen.

Die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc erklärte dazu: „Beim Verkehr geht es nicht um Infrastruktur, Gleise, Züge oder Lastkraftwagen – es geht um Menschen. Daher hat die Kommission stets die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt ihrer Verkehrspolitik gestellt. Unter ihrer Führung wurde die EU zum weltweit ersten Gebiet, auf dem Passagiere unabhängig vom Verkehrsträger garantierte Rechte genießen. Deshalb kann ich nicht hinnehmen, dass diese Errungenschaft gefährdet wird, nur weil die Vorschriften nicht durchgesetzt werden. Daher fordere ich alle Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das EU-Recht korrekt angewandt wird. Die heute verabschiedeten Leitlinien für den Bahnsektor werden hier Unterstützung leisten. Außerdem hoffe ich, dass die Diskussionen im Rat über eine neue Verordnung im Luftfahrtsektor vorankommen – zum Nutzen der EU-Bürger.“

Die verabschiedeten Leitlinien, die sich an den Schienenverkehrssektor und die nationalen Behörden richten, sollen für mehr Klarheit bei der Anwendung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sorgen und die Durchsetzung dieser Rechte in der Europäischen Union stärken. Eine Auswertung der Durchführung der Verordnung und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs machte deutlich, dass die folgenden Punkte geklärt werden müssen:

  1. Information: Alle Akteure müssen den Fahrgästen Informationen zur Reise sowie über Tarife und Fahrkarten bereitstellen, und zwar auch in alternativen Formaten, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
  2. Verspätungen, Zugausfälle und verpasste Anschlüsse: Fahrgäste, die im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags mit mehreren getrennten Fahrkarten reisen, haben dieselben Rechte wie Fahrgäste, die mit einem einzigen Ticket unterwegs sind.
  3. Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität:Eisenbahnunternehmen ist es nicht erlaubt, ein medizinisches Attest als Voraussetzung für den Verkauf einer Fahrkarte, die Beförderung oder als Nachweis für die Hilfebedürftigkeit zu verlangen.
  4. Bearbeitung von Beschwerden, Durchsetzung von Ansprüchen und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden: Eisenbahnunternehmen und nationale Behörden müssen geeignete Verfahren für die Beschwerdebearbeitung einrichten. Eisenbahnunternehmen sind strenge Fristen für die Beantwortung von Beschwerden gesetzt.

Im Luftfahrtsektor schlug die Kommission 2013 vor, die geltende Verordnung über die Fluggastrechtezu ändern. Das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat ist zwar noch nicht abgeschlossen, doch aufgrund der ständigen Rechtsprechung des EuGH wurden die bereits bestehenden Rechte weiter ausgebaut und gestärkt. Daher hat die Kommission beschlossen, auf ihrerWebsite eine Zusammenfassung der wichtigsten Urteile zu den Fluggastrechten und ihrer Auswirkungen in der Praxis zur Verfügung zu stellen. Hierbei geht es um Entschädigungen für Verspätungen, verpasste Anschlussflüge oder Klarstellungen zum Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“, unter denen die Luftfahrtgesellschaften von Entschädigungszahlungen befreit werden können.

Nächste Schritte: Neben der aktuellen Informationskampagne zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die Passagierrechte werden die Dienststellen der Kommission zusätzlich eine Folgenabschätzung zur Auslotung von Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung der Rechte von Bahnreisenden in der EU vornehmen. Darüber hinaus wird die Kommission die Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz von Reisenden prüfen, die auf einer einzigen Fahrt unterschiedliche Verkehrsträger nutzen.

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Ein Kommentar

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