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EP Plenary session - The situation in Hungary

Rechtsstaatlichkeit in Ungarn: Parlament fordert Rat zum Handeln auf

Das Parlament hat die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der Union zu verletzen.

Der Antrag wurde mit 448 Stimmen bei 197 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen angenommen. Für die Annahme des Vorschlags war eine absolute Mehrheit der Mitglieder (376) und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich – mit Ausnahme der Stimmenthaltungen.

Dies ist das erste Mal, dass das Parlament den Rat der EU auffordert, gegen einen Mitgliedstaat vorzugehen, um eine systemrelevante Bedrohung der Grundwerte der Union zu verhindern. Zu diesen Werten, die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankert und in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind, gehören die Achtung von Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

Die Abgeordneten fordern die EU-Länder auf, das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 des EU-Vertrags einzuleiten, und stellen fest, „dass die ungarischen Stellen zwar stets bereit waren, die Rechtmäßigkeit sämtlicher konkreter Maßnahmen zu erörtern, allerdings keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation getroffen wurden und nach wie vor zahlreiche Bedenken bestehen.“ Sie betonen, dass es hier um eine Präventivphase geht, während der ein Dialog mit dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehen ist, mit dem Ziel, „etwaige Sanktionen zu vermeiden.“

Das Parlament erinnert daran, dass der Beitritt Ungarns zur EU „ein freiwilliger Akt auf der Grundlage einer souveränen Entscheidung mit einem breiten Konsens des gesamten politischen Spektrums in Ungarn“ war. Es unterstreicht, dass jede ungarische Regierung dafür verantwortlich ist, die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte auszuräumen.

Die Bedenken des Parlaments betreffen folgende Punkte:

(1) die Funktionsweise des Verfassungs- und des Wahlsystems;

(2) die Unabhängigkeit der Justiz;

(3) Korruption und Interessenkonflikte;

(4) Privatsphäre und Datenschutz;

(5) das Recht auf freie Meinungsäußerung;

(6) die akademische Freiheit;

(7) die Religionsfreiheit;

(8) die Vereinigungsfreiheit;

(9) das Recht auf Gleichbehandlung;

(10) die Rechte von Personen, die einer Minderheit angehören, einschließlich Roma und Juden;

(11) die Grundrechte von Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen;

(12) wirtschaftliche und soziale Rechte.

Zitat

Berichterstatterin Judith Sargentini (Grüne/EFA, NL): „In der Woche, in der wir über die Lage der Union diskutieren, sendet das Europäische Parlament eine wichtige Botschaft aus: Wir setzen uns für die Rechte aller Europäer ein, einschließlich der ungarischen Bürger, und wir verteidigen unsere europäischen Werte. Jetzt liegt es an den europäischen Staats- und Regierungschefs, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und nicht mehr am Rande zu stehen, wenn die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn zerstört wird. Das ist inakzeptabel für eine Union, die auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten aufbaut.“

Die nächsten Schritte

Der Vorschlag für einen Beschluss des Rates wird nun den EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Sie können mit einer Mehrheit von vier Fünfteln feststellen, dass in Ungarn eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte besteht. Der Rat müsste zunächst die Ansichten der ungarischen Behörden hören, und das Parlament müsste zustimmen. Die EU-Mitgliedstaaten können sich auch dafür entscheiden, Empfehlungen an Ungarn zu richten, um der genannten Gefahr zu begegnen.

Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Europäische Rat einstimmig und mit Zustimmung des Parlaments feststellen, ob in Ungarn eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung für die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Grundrechte besteht. Dies könnte schließlich zu Sanktionen wie der Aussetzung der Stimmrechte im Rat führen.

über red

Siehe auch

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