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Nachhaltiger und wirtschaftlich tragfähiger Bewirtschaftungsplan für die Nordseefischerei

Mit diesem ersten umfassenden Plan, der mehr als 70 % des Fischereisektors abdeckt, werden Fangbeschränkungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt und Entscheidungen auf eine niedrigere Ebene verlagert.

Die Kommission hat heute einen Mehrjahresplan für die Grundfischbestände in der Nordsee vorgeschlagen. Dieser Plan betrifft Grundfischbestände (d. h. Fische, die in der Nähe des Meeresgrunds leben und dort Futter suchen) und soll gewährleisten, dass die Bestände nachhaltig befischt werden. Darüber hinaus werden mit dem Plan Entscheidungen auf eine niedrigere Ebene verlagert.

Der neue Nordseeplan ist der erste umfassende Plan für dieses Meeresbecken. Die Fischereien in der Nordsee sind sehr komplex, da Schiffe aus mindestens sieben Küstenstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen beteiligt sind. Die Schiffe nutzen unterschiedliche Fanggeräte und fangen damit eine Mischung verschiedener Arten, wie Kabeljau und Schellfisch, Scholle und Seezunge. Mit dem heutigen Vorschlag wird ein Bewirtschaftungsplan eingeführt, der diesen Wechselwirkungen in gemischten Fischereien Rechnung trägt.

Der Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Karmenu Vella, sagte dazu: „Mehrjahrespläne sind ein wichtiges Werkzeug, um Entscheidungsbefugnisse auf die regionale Ebene zu verlagern. Deshalb schlagen wir für die Nordsee, einen unserer reichhaltigsten Fanggründe, einen solchen Mehrjahresplan vor.Das langfristig angelegte Konzept dient nicht nur dazu, den Erhaltungszustand von Beständen zu verbessern, sondern auch den Fischern langfristig mehr Planungssicherheit zu geben.“

Gemäß dem Vorschlag muss die EU die Fangbeschränkungen so festlegen, dass die Fischbestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield, MSY) befischt werden. Bei einer Befischung auf MSY-Niveau kann die Fischwirtschaft dem Meer die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, während gleichzeitig ein guter Zustand der Fischbestände gewährleistet wird.

Der Plan enthält Wertebereiche für die festzulegenden Fangbeschränkungen. Fangmöglichkeiten am oberen Rand der Wertebereiche dürfen nur unter klar definierten Bedingungen und im Einklang mit dem MSY-Ansatz gewährt werden. Zudem muss die EU gemäß dem Plan rasch handeln, wenn die Nachhaltigkeit eines Grundfischbestands in der Nordsee gefährdet ist. Dieser Vorschlag wird den derzeitigen Wiederauffüllungsplan für Kabeljau sowie den Plan für Scholle und Seezunge ersetzen.

Durch die so genannte Regionalisierung werden bestimmte Entscheidungsbefugnisse auf die zuständigen nationalen und regionalen Behörden übertragen, sodass Entscheidungen künftig näher „am Ort des Geschehens“ getroffen werden. So dürfen beispielsweise nach Einführung der Anlandeverpflichtung, einem wesentlichen Element der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, Fänge, die über die Quote eines Schiffes hinaus getätigt werden, nicht zurückgeworfen werden. Regionale Akteure werden auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnittene Vorschriften zur schrittweisen Einführung der Anlandeverpflichtung empfehlen können.

Um die Fischereiüberwachung zu verbessern, enthält der Plan auch eine Verpflichtung, wichtige Arten nur in bezeichneten Häfen anzulanden, sowie neue Vorschriften im Zusammenhang mit der Pflicht zur Meldung von Anlandungen an die Behörden. Mit den vorgeschlagenen Vorschriften soll ein Gleichgewicht zwischen mehr Flexibilität für die Fischer und wirksameren Kontrollen erreicht werden: Künftig müssen mehr Fischer den nationalen Behörden ihre geplanten Anlandungen melden, doch sie können dies kurzfristiger tun.

Der heutige Vorschlag für die Nordsee baut auf der politischen Einigung auf, die das Europäische Parlament und der Rat in diesem Jahr bereits bezüglich des Mehrjahresplans für die Ostsee erzielt haben.

Hintergrund
Bei dem heute vorgelegten Vorschlag handelt es sich um den zweiten Mehrjahresplan im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die im Januar 2014 in Kraft getreten ist. Im Rahmen der GFP sollten Mehrjahrespläne zu einer nachhaltigen Befischung (höchstmöglicher Dauerertrag) beitragen. Zudem sollten sie Maßnahmen zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung, technische Maßnahmen sowie Vorkehrungen für eventuell erforderliche Abhilfemaßnahmen umfassen.

Der Vorschlag der Kommission beruht auf wissenschaftlichen Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) und des Internationalen Rats für Meeresforschung.

Der Beirat für die Nordsee wurde mehrmals zu diesem Vorschlag konsultiert. Darüber hinaus wurde eine umfassende öffentliche Online-Konsultation durchgeführt.

Der Mehrjahresplan für die Nordsee gilt in den Unionsgewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV und betrifft Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. Die Fischerei auf Grundfischarten in der Nordsee macht mehr als 70 % des gesamten Fischereisektors aus und ihr Anlandewert beläuft sich auf mehr als 850 Mio. EUR (2012).

Der Vorschlag der Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Beratung vorgelegt.

über helmut

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