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Energieziele 2020: Parlament fordert mehr Ehrgeiz und Verbraucherorientierung

Das EU-Ziel im Bereich erneuerbarer Energie – ein Anteil von 20% bis 2020 – haben viele EU-Länder bereits erreicht. Andere allerdings müssen sich weiterhin anstrengen. Das unterstreichen die Abgeordneten in einer am Donnerstag verabschiedeten Entschließung zum Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energiequellen“ der EU-Kommission. Um zudem das Energieeffizienz-Ziel zu erreichen – eine Steigerung um 20% bis 2020 – müssten die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften rascher, und vollständig, umsetzen.

So steht es im Text einer weiteren Entschließung, die das Parlament ebenfalls am Donnerstag angenommen hat.

„Das Problem ist, dass es eine Menge sich überschneidender EU-Rechtsvorschriften und Hindernisse gibt, als Folge der verschiedenen nationalen Energiepolitiken. Darunter haben letztendlich die Energieverbraucher zu leiden. Deshalb brauchen wir eine viel bessere Koordinierung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Energieprogrammen. Wir fordern deshalb die Kommission dazu auf, zu gewährleisten, dass die europäischen und nationalen Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien miteinander im Einklang stehen“, sagte der Berichterstatter Markus Pieper (EVP, DE).

„Die EU muss beim Ausbau erneuerbarer Energien Vorreiterin bleiben. Das heißt, dass die Mitgliedstaaten sich stärker anstrengen müssen, um die Ziele für 2020 zu erreichen, und dass wir darauf hinarbeiten müssen, das Mindestziel von 30% beim Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf nationaler Ebene festzulegen“, sagte Paloma López Bermejo (GUE/NGL, ES).

Den Anteil an erneuerbarer Energie auch nach 2020 erhöhen
Der Zugang zu Kapital ist entscheidend, so wie die wirksame Nutzung sämtlicher EU-Finanzierungsprogramme, um das Ziel eines Anteils von 20% an erneuerbaren Energien bis 2020 zu erreichen, so die Abgeordneten in ihrer Entschließung. Sie weisen ebenfalls erneut auf ihre Forderung hin, dass bis 2030 das Ziel von 30% verwirklicht werden muss.

Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz
Allerdings ist das 20-Prozent-Ziel gefährdet, wenn die bestehenden EU-Rechtsvorschriften nicht vollständig umgesetzt, so der Text der Entschließung über die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie.

Die Abgeordneten haben erneut darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, „ein verbindliches Ziel von 40% Energieeinsparung bis 2030 aufzustellen“, wobei „verbindliche Vorgaben von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, ein Höchstmaß an Ehrgeiz und Anstrengung von Seiten der Mitgliedstaaten zu erreichen“, so der Text.

Mehr Vorteile für die Verbraucher
Die Abgeordneten fordern, dass ein Grundrecht auf Eigenerzeugung und Eigenverbrauch eingeführt werden muss, und dass die überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energiequellen die Schaffung eines günstigeren Investitionsumfelds für die Eigenerzeugung und den Eigenverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen vorsieht. Sie unterstreichen, dass ein stärker integrierter Markt eine wichtige Voraussetzung für die Senkung der Energiekosten ist.

Das Parlament fordert des Weiteren, die EU solle mehr in Aufklärungs- und Begleitmaßnahmen investieren, um die Beteiligung von lokalen Akteuren am Energieeffizienzverpflichtungssystem zu fördern sowie neue technische Entwicklungen (u. a. bei Kühlmitteln, Beleuchtung, Dämmung, Thermostaten, Messungen, Verglasung u. v. m.) bekannter zu machen.

Die Abgeordneten unterstreichen die grundlegende Rolle der Verbraucher bei der Erreichung der Energieeffizienzziele, zum Beispiel durch Gebäudemodernisierungen und Fernwärme- und Fernkälteversorgung. Sie sind der Ansicht, dass die Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands vorrangig auf Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz ausgerichtet sein müssen und fordern die Kommission auf, eine Zielvorgabe für die Verbesserung der Energieeffizienz des Wohngebäudebestands sowie – begleitend – künftige Effizienzmindeststandards für gemieteten Wohnraum vorzuschlagen.

Die Entschließung zur Energieeffizienz wurde mit 253 Stimmen verabschiedet, bei 193 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen. Die Entschließung zu erneuerbaren Energien wurde mit 444 Stimmen verabschiedet, bei 103 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen.

Die nächsten Schritte
Diese Empfehlungen stellen den Beitrag des Parlaments für die künftigen Gesetzesvorschläge zur EU-Energieunion dar.

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Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

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