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Polen: Regierung soll demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit achten

Die polnische Regierung soll die Empfehlungen der Venedig-Kommission zur Fähigkeit des Verfassungsgerichtshofs, sich an die Verfassung zu halten und die Achtung des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleisten, uneingeschränkt umsetzen. Das fordern die Abgeordneten in einer nichtbindenden Entschließung, die am Mittwoch (13.04.2016) verabschiedet wurde.

Die Resolution wurde mit 513 Stimmen angenommen, bei 142 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen.

Die Entschließung bezieht sich auf die Plenardebatte vom Januar, die stattfand, nachdem die Europäische Kommission entschieden hatte, mit Hilfe des neuen „EU-Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips“, ein Prüfverfahren zu den Reformen des Polnischen Verfassungsgerichtshofs einzuleiten.

Die Abgeordneten sind der Meinung, dass die jüngsten Maßnahmen der polnischen Regierung und des polnischen Präsidenten, zu einer effektiven Lähmung des Verfassungsgerichtshofs führen, die eine Gefahr für die Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit darstellt. Sie fordern die polnische Regierung nachdrücklich auf, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu veröffentlichen und unverzüglich, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, umzusetzen.

Das Europäische Parlament begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, im Dialog mit der polnischen Regierung einen Ausweg aus der derzeitigen Lage zu finden. Für den Fall dass die polnische Regierung die Empfehlungen missachtet, fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, die zweite Phase des „EU-Rahmens für den Umgang mit systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit“ einzuleiten (das Verfahren wurde am 13. Januar begonnen).

Die Abgeordneten betonen, dass bei allen zu unternehmenden Schritten die Befugnisse der EU und der Mitgliedsstaaten geachtet werden müssen, die im Rahmen der Verträge und des Subsidiaritätsprinzips vorgegeben werden. Gleichfalls müssen die in den internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankerten Werte und Grundsätze von jedem einzelnem Mitgliedsstaat in sämtlichen Politikbereichen eingehalten werden.

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