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Städte und Regionen melden sich zur Wirtschaft des Teilens, zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und zur fairen Unternehmensbesteuerung zu Wort

Am 29. September 2015 kam die Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zu einer auswärtigen Sitzung in Gelsenkirchen zusammen und folgte damit einer Einladung des nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Markus Töns (DE/SPE). Auf der Tagesordnung stand die Annahme von Stellungnahmeentwürfen zu folgenden Themen: Wirtschaft des Teilens (es geht um Unternehmen wie Uber und AirBnB), lokale und regionale Dimension des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) sowie Vorschläge für ein faires und effizientes System der Unternehmensbesteuerung.

Die Wirtschaft des Teilens („Sharing Economy“) beschreibt ein Geschäftsmodell, das auf der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen beruht und die Nutzung von Waren und Dienstleistungen zulässt, die der Kunde jedoch nicht besitzen muss. Plattformen wie Uber und AirBnB haben dieses Konzept einerseits populär gemacht, andererseits aber auch für Kontroversen gesorgt, weil es in diesem Bereich noch keine klare Rechtslage gibt. Die Berichterstatterin für den AdR-Stellungnahmeentwurf, Benedetta Brighenti (IT/SPE), stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Castelnuovo Rangone, stellte dazu fest: „Die Wirtschaft des Teilens wird volkswirtschaftlich immer wichtiger. Sie ist nicht nur auf die Maximierung eigener Gewinne ausgerichtet, sondern könnte auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Impulse liefern.“ Gleichwohl warnte sie vor Schattenseiten dieses Wirtschaftsmodells und forderte die Europäische Kommission auf, dessen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Sicherheit der Bürger, die Sozialsysteme und die bestehenden Marktstrukturen unter die Lupe zu nehmen. „Zweifellos ist ein gewisser Grad an Reglementierung erforderlich, doch müssen wir einen Mittelweg finden, der noch Raum für wirtschaftliche Innovationen lässt.“

Die Fachkommission ECON erörterte ebenfalls das TiSA -Abkommen, über das 52 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) – darunter auch die EU – seit Anfang 2013 verhandeln. Es geht dabei um eine Liberalisierung des Dienstleistungssektors, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Im Stellungnahmeentwurf von Helmuth Markov (DE/SPE), Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, wird darauf hingewiesen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jederzeit in der Lage sein müssen, Dienstleistungen von öffentlichem Interesse zu erbringen. Weiterhin spricht er sich für eine „Positivliste“ derjenigen Politikbereiche aus, die unter das Abkommen fallen sollen, anstelle einer „Negativliste“ ausgeklammerter Bereiche. Dadurch wäre wesentlich leichter erkennbar, welche Politikbereiche von dem Abkommen betroffen wären. „TiSA darf nicht die Souveränität der nationalen Regierungen und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Bereichen wie Bildung, Kultur oder Arbeits- und Umweltschutz kompromittieren“, unterstrich der Berichterstatter, der die Aufnahme eines Sozialkapitels forderte, in dem Standards für den Sozialschutz auf Grundlage maßgeblicher IAO-Übereinkommen festgehalten werden. Er forderte außerdem eine zweite öffentliche Anhörung und transparente Verhandlungen, auch bezüglich der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder.

Darüber hinaus stimmten die Mitglieder der Fachkommission ECON über den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema faire und effiziente Unternehmensbesteuerung ab, der von JeanLuc Vanraes (BE/ALDE), Mitglied des Gemeinderats von Uccle (Belgien), erarbeitet wurde. In der Stellungnahme wird die Komplexität der Systeme der Unternehmensbesteuerung in der EU moniert. Während kleine Unternehmen unter dem komplizierten System leiden, können dessen Schlupflöcher von Großunternehmen zur Steuervermeidung genutzt werden. Dadurch entgehen den Mitgliedstaaten sowie den Regionen und Kommunen Steuereinnahmen. Jean-Luc Vanraes meint, dass die Bekämpfung der Steuerhinterziehung die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Lage versetzen könnte, die Steuern für alle Bürger zu senken. Außerdem unterstützt er die Umsetzung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB): „Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage könnte helfen, Steuerbetrug, Steuerumgehung und schädlichen Steuerwettbewerb einzudämmen – bei gleichzeitiger Stärkung des Binnenmarkts und einer Verringerung von Verwaltungslasten für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Ein einheitlicher Rechtsrahmen – anstelle der 28 Regelwerke – würde sich daher positiv auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Steuergerechtigkeit und die öffentlichen Finanzen auswirken und so auch den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugutekommen“, betont Vanraes.

Die drei Stellungnahmen werden auf der AdR-Plenartagung am 3./4. Dezember 2015 zur Verabschiedung vorgelegt.

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