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Kommission genehmigt 33 Mio. EUR an staatlicher Förderung für Stromtankstellen in den Niederlanden

Die Europäische Kommission hat von den Niederlanden geplante staatliche Beihilfen im Umfang von 33 Mio. EUR für die Installation und den Betrieb von Elektroauto-Ladestationen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der niederländischen Regelung soll die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur unterstützt werden, damit Elektroautos in den Niederlanden auch wirklich eine Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen werden können. Die Regelung trägt zur Förderung eines nachhaltigen Verkehrs und zur Verbesserung der Luftqualität bei, ohne dass dadurch der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt über Gebühr verzerrt wird.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Die Umweltentlastung, die wir durch Elektroautos erzielen können, spricht für sich: Der CO2-Ausstoß, die Umweltverschmutzung und der Verkehrslärm werden deutlich gesenkt. Die heute genehmigte staatliche Förderregelung, mit der die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur unterstützt werden soll, wird dazu beitragen, dass sich in den Niederlanden Elektroautos als sinnvolle Alternative durchsetzen können. Die Kosten dieser Maßnahmen werden im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften auf das erforderliche Minimum begrenzt sein.“

Nach dem niederländischen „Green-Deal“ für die staatliche Förderung öffentlich zugänglicher Stromtankstellen können lokale Behörden, die beschließen, diese Förderregelung in Anspruch zu nehmen, aus einer Reihe von Förderangeboten die für ihre örtliche Gemeinschaft am besten geeignete Infrastruktur auswählen. Die öffentliche Förderung für die Installation und den Betrieb der örtlichen Stromtankstellen kommt von der lokalen Behörde und kann durch Gelder der Zentralregierung ergänzt werden, wenn die lokalen Behörden nachweisen, dass sie auch Privatinvestoren für die Infrastruktur gefunden haben.

Die Betreiber der Stromtankstellen werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt. Die Laufzeit der Förderregelung beträgt 3 Jahre und endet am 1. Juli 2018.

Da die niederländische Maßnahme ein klares umweltpolitisches Ziel verfolgt und etwaige förderbedingte Wettbewerbsverzerrungen beschränkt bleiben, ist sie mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar. Die Ausschreibung wird dazu beitragen, dass die Beihilfe auf das erforderliche Minimum begrenzt bleibt. Die Regelung wird jährlich einer Überprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass die tatsächlichen Kosten für den Betrieb und die Installation der Stromtankstellen angemessen in der gewährten Beihilfe berücksichtigt wurden.

 

Hintergrund

Die EU erließt 2014 die „Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“. Hierbei geht es um Verkehrsinfrastrukturen, die auf Elektrizität und anderen Kraftstoffen als mögliche Alternativen zu fossilen Brennstoffen basieren. Mit dieser Richtlinie wurde ein gemeinsamer Rahmen für den Aufbau der erforderlichen Infrastrukturen geschaffen, der sich auf die einschlägigen nationalen Pläne und auf europäische Mindestanforderungen stützt. In der Richtlinie wird ausdrücklich anerkannt, dass die Errichtung solcher Infrastrukturen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen müssen.

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