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Kommission prüft Umstrukturierung der portugiesischen Bank Banif

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die staatliche Beihilfe Portugals zugunsten der Banco Internacional do Funchal S.A. (Banif) mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Insbesondere will die Kommission sicherstellen, dass der endgültige Umstrukturierungsplan für die Banif die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der Bank gewährleistet und dass die durch die staatliche Unterstützung verursachten Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich bleiben. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Beteiligten die Möglichkeit, zu der Maßnahme Stellung zu nehmen, und schafft größere Rechtssicherheit für den Beihilfeempfänger. Die Einleitung eines Prüfverfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Im Januar 2013 hatte die Kommission eine staatliche Unterstützung in Höhe von 1,1 Mrd. EUR zugunsten der Banif vorübergehend genehmigt, damit die Bank die von der portugiesischen Bankenaufsicht vorgeschriebene Eigenkapitalquote erfüllen konnte. Voraussetzung für einen abschließenden Beschluss über die Vereinbarkeit der Fördermaßnahme mit dem Binnenmarkt ist, dass die portugiesische Regierung geeignete Umstrukturierungsmaßnahmen für die Banif vorschlägt und die Kommission diese genehmigt.

Portugal hat einen Umstrukturierungsplan für die Banif übermittelt, der mehrmals – zuletzt im Oktober 2014 – geändert wurde. Die Kommission prüft die vorgeschlagenen Maßnahmen derzeit nach Maßgabe der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Banken während der Krise. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass die Maßnahmen, die auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der betreffenden Bank ausgerichtet sind und gewährleisten sollen, dass die zu diesem Zweck eingesetzten Steuergelder auf das erforderliche Minimum beschränkt werden, mit diesen Vorschriften vereinbar sind. Ferner ist in den Vorschriften festgelegt, dass sich die Bank und ihre Anteilseigner hinreichend an den Umstrukturierungskosten beteiligen und die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden müssen.

Die Kommission wird nun eingehend prüfen, ob ihre Bedenken gerechtfertigt sind und dabei die von Beteiligten übermittelten Stellungnahmen berücksichtigen. Ferner wird sie mit den portugiesischen Behörden zusammenarbeiten, um die Einhaltung der EU‑Beihilfevorschriften zu gewährleisten.

Hintergrund

Gemessen am Buchwert der Aktiva ist die Banif zurzeit die achtgrößte Geschäftsbank in Portugal. Regional ist sie am stärksten auf den Azoren und auf Madeira vertreten. Ende 2014 beliefen sich die Gesamtaktiva der an der Lissabonner Börse notierten Bank auf 13,1 Mrd. EUR.

Im Januar 2013 erhielt die Banif eine staatliche Kapitalzuführung in Höhe von 1,1 Mrd. EUR, damit sie die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllen konnte. Im Rahmen dieser Kapitalzuführung zeichnete der portugiesische Staat Banif-Aktien im Wert von 700 Mio. EUR und hybride Kapitalinstrumente im Wert von 400 Mio. EUR.

Siehe hierzu auch das Informationsblatt der Kommission Competition State aid brief „State aid to European banks: returning to viability“ über die Anwendung der EU‑Beihilfevorschriften im Bankensektor.

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