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Zulassung von Drittlandsbetreibern mit weniger Verwaltungsaufwand und erhöhter Flugsicherheit

Die Kommission und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) 22 Fluggesellschaften aus Drittländern die ersten zentralen Flugsicherheitsgenehmigungen erteilt. Diese Zulassungen sind in der gesamten EU gültig.

Ab 2016 müssen alle Fluggesellschaften aus Drittstaaten, die in die EU fliegen wollen, im Besitz einer solchen Genehmigung sein, die die Einhaltung der internationalen Sicherheitsnormen bestätigt. Die neue Regelung verfolgt zwei Ziele: Der Verwaltungsaufwand wird verringert, indem die vielen bislang noch erforderlich einzelstaatlichen Genehmigungen durch ein einziges Dokument ersetzt werden, und das hohe Niveau der Flugsicherheit in Europa wird aufrechterhalten. Die EASA ist die zentrale Anlaufstelle („One-Stop-Shop“), die den Fluggesellschaften die Genehmigung ausstellt.

Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte hierzu:Die neue Regelung für die Sicherheitsgenehmigung ist mit einem eindeutigen europäischen Mehrwert verbunden. Sie wird die Sicherheit der Europäer weiter erhöhen: Betreiber aus Drittländern, die in die EU fliegen, müssen die strengsten Sicherheitsnormen erfüllen, die mit den für europäische Fluggesellschaften in der EU geltenden Standards vergleichbar sind. Die zentrale Anlaufstelle bedeutet aut Bürokratieabbau und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Fluggesellschaften.“

Der Exekutivdirektor der EASA, Patrick Ky, fügte hinzu: „Ich freue mich, heute die ersten zentralen Sicherheitsgenehmigungen 22 Fluggesellschaften aus aller Welt und aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen erteilen zu können. Das neue System führt zu einer weiteren Erhöhung der Sicherheitsstandards, die Fluggäste erwarten können. Insgesamt haben bereits 700 ausländische Fluggesellschaften aus mehr als 100 Ländern einen Antrag auf Genehmigung für Flüge in die Europäische Union gestellt.“

Die ersten 22 Genehmigungen wurden heute von Herrn Patrick Ky bei einer Zeremonie am Flughafen Brüssel im Beisein von Kommissarin Violeta Bulc unterzeichnet. Ab November 2016 müssen alle Betreiber aus Drittländern, unabhängig davon, ob sie bereits in die EU fliegen, im Besitz einer solchen Genehmigung sein. Das neue System ergänzt die beiden bestehenden EU-weiten Instrumente, die verhindern, dass nicht sichere Fluggesellschaften in die EU fliegen: DieFlugsicherheitsliste, die am 25. Juni 2015 aktualisiert wurde, und die Regelung für Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen (SAFA – Safety Assessment of Foreign Aircraft).

Das neue Genehmigungssystem gilt nicht für EU-Fluggesellschaften, die weiterhin der Sicherheitsaufsicht und der Zulassung durch die nationalen Luftfahrtbehörden unterliegen.

Das weitere Vorgehen: Weitere Genehmigungen werden in den kommenden Monaten ausgestellt. Alle Genehmigungen werden auf der EASA-Website bekanntgegeben.

Hintergrund

Die Genehmigung von Betreibern aus Drittländern (TCO – Third Country Operator) wird von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erteilt und bestätigt die EU-weite Einhaltung internationaler Sicherheitsnormen. Die Genehmigung ist daher in der gesamten EU gültig.

TCO-Sicherheitsgenehmigungen werden von der EASA unter dem Mandat einer Verordnung der Europäischen Union erteilt, die als „Teil TCO“ bezeichnet wird und von der Kommission am 29. April 2014 verabschiedet wurde. Damit wurde ein förmliches, zentrales EU-weites Verfahren für die Sicherheitsbewertung ausländischer Fluggesellschaften geschaffen, die in die EU fliegen wollen. Die EASA führt das Bewertungsverfahren im Namen der Europäischen Kommission durch.

Der Erhalt einer solchen EU-weiten Sicherheitsgenehmigung wird eine Voraussetzung für den Erhalt einer Betriebsgenehmigung in den einzelnen Mitgliedstaaten sein. Die EASA ist bestens in der Lage, die erforderliche Sicherheitsbewertung und anschließende Überwachung von Drittlandsbetreibern durchzuführen.

„Teil TCO“ ergänzt die bestehende Verordnung über die EU-Flugsicherheitsliste ebenso wie das SAFA-Programm (Safety Assessment of Foreign Aircraft).

Für die in der EU eingetragenen Fluggesellschaften werden die Zulassung und die Sicherheitsaufsicht von den nationalen Luftfahrtbehörden auf der Grundlage von EASA-Standards wahrgenommen. Außerdem erfolgen EU-weite Sicherheitsinspektionen im Rahmen der Sicherheitsbewertung von EU-Luftfahrzeugen (SACA).

Liste der ausländischen Fluggesellschaften, denen TCO-Genehmigungen erteilt wurden:

1 AEROFLOT RUSSIAN AIRLINES JSC
2 AEROVIAS DE MEXICOS S.A.
3 AIR NEW ZEALAND Ltd.
4 ALL NIPPON AIRWAYS, LTD
5 DELTA AIRLINES, INC.
6 EL AL ISRAEL AIRLINES LTD
7 EMIRATES AIRLINE
8 ETIHAD AIRWAYS P.J.S.C
9 GUNES EKSPRES HAVACILIK (SUN EXPRESS)
10 JAPAN AIRLINES COMPANY, LTD.
11 KOREAN AIRLINES CO., LTD
12 MNG HAVAYOLLARI VE TASIMACILIK A.S.
13 NIPPON CARGO AIRLINES CO.,LTD
14 OMAN AIR (S.A.O.C.)
15 ORENBURG AIRLINES
16 PEGASUS HAVA TASIMACILIGI A.S.
17 QANTAS AIRWAYS LIMITED
18 QATAR AIRWAYS (Q.C.S.C.)
19 SINGAPORE AIRLINES LTD.
20 SOUTH AFRICAN AIRWAYS SOC LTD.
21 TAM LINHAS AEREAS S.A.
22 UNITED AIRLINES, INC.

 

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