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Bessere Sozialstatistiken für ein soziales Europa

Die Europäische Kommission (24.8.2016) hat den Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der neue, integrierte Wege der Erhebung und der Verwendung von Daten aus sozialstatistischen Erhebungen beschritten werden. Damit sollen die politische Entscheidungsfindung allgemein und die Sozialpolitik im Besonderen besser untermauert werden.

Mit einer tragfähigeren Datengrundlage bei den sozialen Indikatoren sollen soziale Entwicklungen besser analysiert werden. Ferner soll zur Erreichung der Bestnote für den Sozialstatus Europas beigetragen werden.

Marianne Thyssen, die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität sowie europäische Statistiken (EUROSTAT) zuständige Kommissarin, äußerte sich hierzu wie folgt: „Wir nehmen heute die Modernisierung der Sozialstatistik in Angriff. Dabei stehen aber nicht die Zahlen im Mittelpunkt, sondern der Mensch. Gute Politik setzt gute Daten voraus. Was wir brauchen, sind die genauesten sozialstatistischen Daten. Wir brauchen aktuellere Daten und wir brauchen sie schneller, damit wir mit unseren sozialpolitischen Maßnahmen auf die tatsächlichen Bedürfnisse der europäischen Bürgerinnen und Bürger eingehen können. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag beweisen wir einmal mehr, dass die soziale Dimension für die Juncker-Kommission ein zentrales Anliegen ist.“

Mit der vorgeschlagenen Rahmenverordnung wird die Veröffentlichung von Daten beschleunigt, indem die Fristen für ihre Übermittlung in mehreren Bereichen verkürzt werden. Auch werden die EU-Sozialstatistiken vergleichbarer und kohärenter gestaltet, indem sieben bestehende Haushaltserhebungen zusammengeführt werden, die in der EU gegenwärtig durchgeführt werden, und indem Variablen harmonisiert werden, die in zwei oder mehr Erhebungen vorkommen. Dies erleichtert es ferner, soziale Phänomene – auf der Grundlage neuer Erhebungsmethoden – im Zusammenhang zu analysieren. Schließlich wird das verfügbare Datenspektrum erweitert und ergänzt, indem die nationalen statistischen Ämter innovative Ansätze und Methoden anwenden und Daten aus verschiedenen Quellen miteinander kombiniert werden.

Hintergrund
Die Initiative fügt sich in ein breit angelegtes Programm zur Modernisierung der Sozialstatistik ein, das in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Sie bietet Lösungen für die wachsenden Herausforderungen in diesem Bereich der Statistik, wie den raschen Wandel bei Methodik und IT-Einsatz, die Verfügbarkeit neuer Datenquellen, die Veränderungen der Bedürfnisse und Erwartungen der Datennutzer sowie den fortwährenden Druck auf die vorhandenen Mittel. Darüber hinaus wird mit der Initiative auch die geplante europäische Säule sozialer Rechte gestützt, die eine tragfähige Datengrundlage u. a. für die Themenbereiche Ungleichheiten, Qualifikationen, Zugang zu Beschäftigung für alle und Sozialschutzaufwendungen erfordert, die allesamt besser mithilfe stichhaltiger, aktueller Statistiken beschrieben werden sollten. Die Initiative ist auch ein Bestandteil des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung und soll die auf Stichprobenerhebungen beruhenden europäischen Sozialstatistiken straffen, den Vorgang der Datenerhebung effizienter gestalten und zu relevanteren statistischen Ergebnissen führen.

Vergleichbare Initiativen werden auch für andere Statistikbereiche, wie die Unternehmens- und die Agrarstatistik, aufgelegt.

Die Rahmenverordnung deckt folgende sieben Haushaltserhebungen ab: die Arbeitskräfteerhebung (AKE), die Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), die Erhebung über die Erwachsenenbildung (AES), die Europäische Gesundheitsumfrage (EHIS), die Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in Haushalten (IKT-HH), die Erhebung über die Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte und die Harmonisierte Europäische Zeitbudgeterhebung.

Infolge der Initiative werden sich die Kosten der Stichprobenerhebungen durch die Mitgliedstaaten ebenso verringern wie der Aufwand für die an der Erhebung teilnehmenden EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Die Kommission plant, die Rahmenverordnung ab 2019 stufenweise umzusetzen.

Der Vorschlag ist das Ergebnis einer umfangreichen Konsultation der interessierten Parteien, zu denen die Datenproduzenten, die Datenlieferanten und die Datennutzer gehören.

Das Europäische Statistische System (ESS) erstellt die statistischen Daten, mit denen im Rahmen des Europäischen Semesters die Leistungen der Mitgliedstaaten bewertet, die Hauptziele von Europa 2020 überwacht, zahlreiche Bewertungsrahmen der Kommission für die Beschäftigung und soziale Entwicklungen umgesetzt und die Voraussetzungen für eine künftige strategische Vision für Europa über Europa 2020 hinaus geschaffen werden. Die politischen Prioritäten der Union erfordern ein gutes Instrumentarium, mit dem sich Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, der digitale Binnenmarkt, eine vertiefte und gerechtere Europäische Währungsunion (EWU), Wanderungsbewegungen, der Binnenmarkt, die Energieunion und das Klima analysieren und überwachen lassen.

Im Laufe der Jahre hat das ESS ein fortschrittliches Instrumentarium geschaffen; damit werden für eine bessere politische Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten verbesserte und vergleichbare Statistiken bereitgestellt. Das ESS sieht sich jedoch zunehmend einer wachsenden Nachfrage nach statistischen Information für die Analyse, die Forschung und die Formulierung politischer Konzepte gegenüber. Darüber hinaus sollten statistische Daten auch weiterhin die hohen Qualitätsanforderungen an amtliche Statistiken, einschließlich der Aktualität, erfüllen.

Die Sozialstatistik deckt ein breites Themenspektrum ab (Demografie, Beschäftigung, Einkommen und Konsum, Wohlbefinden und Lebensqualität, Bildung, Gesundheit usw.), und die Daten stammen aus zahlreichen verschiedenen Quellen (Daten über Personen sowie Haushalte, die bei Stichproben von Einzelpersonen erhoben werden, Volkszählungen, aggregierte Verwaltungsdaten sowie Daten von Unternehmen). All diese Aspekte werden im Rahmen des Programms zur Modernisierung der Sozialstatistik auf kohärente Weise untersucht. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag für eine Rahmenverordnung bringt die Kommission die Modernisierung der Sozialstatistik ein gutes Stück voran, insbesondere im Bereich der sozialstatistischen Erhebungsdaten.

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