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Waffenkontrolle: Abgeordnete stellen Regeln für Erwerb und Sicherheit auf

EU-Länder müssen künftig strengere Kontrollen bei Schreckschusswaffen einführen, um zu verhindern, dass diese zu scharfen Waffen umgewandelt werden. So sehen es die Änderungen des zuständigen Ausschusses für den Binnenmarkt vor, der über den Berichtsentwurf am Mittwoch abgestimmt hat.

Jegliche Waffen, die zu Schreckschusswaffen umgewandelt wurden, sollen weiterhin der EU-Feuerwaffenrichtlinie unterliegen. Damit werden Gesetzeslücken geschlossen, die nach den Terroranschlägen in Paris letztes Jahr deutlich wurden.

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 1991, zuletzt 2008 novelliert, regelt die Bedingungen unter denen Privatpersonen legal Feuerwaffen erwerben, besitzen oder in ein anderes EU-Land überführen können.

“Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung der aktuellen Regelung hat öffentliche Bedenken hervorgerufen, dass auch gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger unter Beschuss kommen könnten. Der Binnenmarktausschuss des Parlaments hat versucht die vorgebrachten Bedenken der Bürger zu berücksichtigen, um sicherzugehen, dass Sportschützen, Jäger und Feldlager nicht unter die Räder kommen“, sagt die Berichterstatterin und Vorsitzende des Binnenmarktausschusses Vicky Ford (EKR, UK).

Kontrollen der Schreckschusswaffen
Die EU-Länder müssen stärkere Kontrollen der akustischen Schreckschusswaffen einführen, so die Europaabgeordneten. Durch die Änderungen des Ausschusses werden jegliche Waffen, die zu einer Schreckschusswaffe umgewandelt wurden, aufgrund der mit ihnen verbundenen Risiken weiterhin dem EU-Recht unterliegen.

Die Umwandlung dieser Waffen wird in vielen EU-Ländern als ein ernsthaftes Problem angesehen, laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments existieren zahlreiche dokumentierte Fälle. Bei dem Umgang mit diesen Waffen bestand eine Gesetzeslücke, die die Europaabgeordneten mit der Überarbeitung schließen wollen.

Unwiderrufliche Deaktivierung
Letzten November wurden europäische Standards eingeführt, die die endgültige Deaktivierung von Feuerwaffen regelt. Die technischen Details dieser Standards wurden vom Ausschusstext verdeutlicht.

Berücksichtigung der Bedenken gesetzestreuer Bürgerinnen und Bürger
Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, zu Waffen der „Kategorie A“ eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Der Text des Binnenmarktausschusses begrenzt Kategorie A auf Waffen mit besonderen Eigenschaften, wie semi-automatische Waffen, die ohne nachzuladen mehr als 21 Runden schießen können, Waffen mit einer eingebauten oder erweiterbaren Ladekapazität von über 20 Runden und bestimmte zusammenlegbare oder ausfahrbare Waffen.

“Sportschützen hatten Bedenken über den Entwurf der Kommission, so dass der Text des Parlaments den Mitgliedstaaten vorschlägt bei Sportschützen eine Ausnahme zu machen, die Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind, der an Wettbewerben teilnimmt“, erklärt Ford.

Waffen mit 22 Patronen, die oftmals zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, sind nicht betroffen (diese würden als genehmigungspflichtige Feuerwaffen in der „Kategorie B“ eingestuft werden).

Die Änderungen der Europaabgeordneten erlauben unter strengen Bedingungen auch Ausnahmen für Reservisten, Museen und Sammler.

Nationale Überwachungssysteme, Rückverfolgbarkeit und Informationsaustausch
Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines „Überwachungssystems“ zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Einigkeit gab es auch bei neuen Bestimmungen zu Online- und Fernverkäufen. Die im Ausschusstext festgelegte Höchstdauer von fünfjährigen Waffenzertifikaten wird dabei die Staaten mit einem „fortdauernden“ Überwachungssystem nicht betreffen.

Alle Informationen, die für eine Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen notwendig sind, werden auf unbestimmte Zeit erfasst und autorisierten Behörden zugänglich gemacht. Die Europaabgeordneten fügten auch Regeln ein, die einen effizienteren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten notwendig machen.

Nächste Schritte
Der Ausschuss bewilligte die Entschließung mit 27 zu 10 Stimmen, bei einer Enthaltung. Über das Mandat die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat zu eröffnen wird nach der Sommerpause abgestimmt. Die Verhandlungsführer, angeführt von der Abgeordneten Ford, werden dann die Diskussion mit der slowakischen Ratspräsidentschaft beginnen.

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