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Bericht der Kommission über Fortschritte der Türkei bei der Visaliberalisierung

Die Kommission hat gestern den zweiten Bericht über die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans für die Visaliberalisierung angenommen. In dem Bericht werden die großen Fortschritte hervorgehoben, die die Türkei seit dem letzten Bericht vom Oktober 2014 gemacht hat. Beim EU-Türkei-Gipfeltreffen vom 29. November 2015 verpflichtete sich die Türkei, die Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans zu beschleunigen, indem unter anderem sämtliche Bestimmungen des EU-Türkei-Rückübernahmeabkommens schon früher angewendet werden, um den Visaliberalisierungsprozess bis Oktober 2016 zu beenden, sofern zu diesem Zeitpunkt alle Vorgaben erfüllt sind. In dem gestern angenommenen Bericht werden die neue Entschlossenheit und das große Engagement der türkischen Behörden begrüßt.

Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, nahm zur Kenntnis, dass wichtige Maßnahmen ergriffen wurden, und rief mit folgenden Worten zu einer weiteren Beschleunigung des Reformprozesses auf: Ich möchte der Türkei als einem von der Syrienkrise unmittelbar betroffenen Land unsere Anerkennung für seine bisherigen Bemühungen aussprechen. Seit dem EU-Türkei-Gipfeltreffen treten die türkischen Behörden mit neuer Entschlossenheit und großem Engagement für den Dialog zur Visaliberalisierung ein. Ich vertraue darauf, dass die Türkei die prioritären Maßnahmen, die in dem heute angenommenen Bericht genannt werden, unverzüglich umsetzen wird, und wir gemeinsam auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Visaliberalisierung hin arbeiten können. Die Kommission wird die Türkei weiterhin bei der Umsetzung des Fahrplans unterstützen.“

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Türkei insbesondere nach dem EU-Türkei-Gipfeltreffen vom 29. November 2015 den Reformprozess, der zur Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans beitragen soll, beschleunigt. So ermöglicht die Türkei den mehr als 2,5 Millionen Flüchtlingen aus Syrien, die sie aufgenommen hat, seit kurzem, den Zugang zum Arbeitsmarkt – eine Maßnahme, die die soziale Eingliederung der Flüchtlinge erleichtern und ihre Eigenverantwortung stärken dürfte. Ferner hat die Türkei wichtige Maßnahmen ergriffen, um den Zugang der Flüchtlinge zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich zu Schulunterricht für Kinder, zu gewährleisten. Parallel dazu hat die Türkei begonnen, ihre Visa- und Zulassungsvorschriften für die Staatsangehörigen der Länder, die den Ausgangspunkt für die illegale Weiterwanderung von der Türkei in die EU bilden, zu verschärfen. Außerdem hat sie ihre Gesamtkapazität für die Grenzüberwachung und das Grenzmanagement weiter verstärkt.

In dem Bericht sind die Maßnahmen aufgelistet, die die Türkei ergreifen sollte, um alle Anforderungen des Fahrplans zu erfüllen. Unter anderem muss das Land anfangen, den EU-Standards entsprechende Pässe mit den Fingerabdrücken der Inhaber auszustellen. Die türkischen Behörden sehen sich enormen Schwierigkeiten gegenüber. Dennoch ist es dringend erforderlich, dass sie weitere Maßnahmen ergreifen, um die verschiedenen Aspekte des Problems der irregulären Migration umfassend anzugehen.

In dem Bericht wird die Türkei zudem aufgefordert, den Rückstand bei den Asylverfahren abzubauen, die Zusammenarbeit mit den an die Türkei angrenzenden Mitgliedstaaten, insbesondere bei der Rückübernahme und in polizeilichen und justiziellen Angelegenheiten, zu verstärken und Korruption und organisiertes Verbrechen schärfer zu bekämpfen. Weitere wichtige im Fahrplan vorgesehene Maßnahmen sind der Erlass von den EU-Standards entsprechenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, der Abschluss von Kooperationsabkommen mit Europol und Eurojust sowie die umfassende Förderung der sozialen Eingliederung von Roma. Des Weiteren wird betont, dass die Türkei ihre Rechtsvorschriften im Bereich der Terrorismusbekämpfung an die Standards der EU und des Europarats angleichen und mehrere internationale Übereinkommen verabschieden und umsetzen sollte.

Hintergrund

Parallel zur Unterzeichnung des EU-Türkei-Rückübernahmeabkommens eröffnete die Europäische Kommission am 16. Dezember 2013 einen Dialog mit der Türkei über die Visaliberalisierung. Grundlage dieses Dialogs ist der „Fahrplan in Richtung Visumfreiheit“, in dem die Anforderungen aufgeführt sind, die die Türkei erfüllen muss, damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorlegen kann. Diese Änderung würde es türkischen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, für kurzfristige Aufenthalte (d. h. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu geschäftlichen, touristischen oder familiären Zwecken) ohne Visum in den Schengen-Raum zu reisen.

Im Fahrplan sind 72 Voraussetzungen aufgelistet, die fünf thematischen Gruppen zugeordnet werden: Dokumentensicherheit; Migrationsmanagement; öffentliche Ordnung und Sicherheit; Grundrechte und Rückübernahme irregulärer Migranten.

Am 20. Oktober 2014 legte die Kommission einen ersten Bericht vor, indem sie die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung bewertete und für alle Bereiche weitere Empfehlungen aussprach.

Auf dem EU-Türkei-Gipfeltreffen vom 29. November 2015 begrüßte die EU die Zusage der Türkei, die Erfüllung der Zielvorgaben des Fahrplans gegenüber allen teilnehmenden Mitgliedstaaten zu beschleunigen. In der auf dem Gipfeltreffen vereinbarten gemeinsamen Erklärung wurde die Europäische Kommission aufgefordert, spätestens Anfang März einen zweiten Bericht über die Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des Fahrplans vorzulegen. Beide Seiten einigten sich darauf, dass das Abkommen ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein sollte, d. h. dass die Drittstaatsangehörige betreffenden Bestimmungen vorzeitig in Kraft gesetzt würden, damit die Kommission ihren dritten Fortschrittsbericht im Herbst 2016 vorlegen kann. Ziel ist es, den Visaliberalisierungsprozess, d. h. die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürgerinnen und Bürger im Schengen-Raum, bis Oktober 2016 zu vollenden, sofern die Anforderungen des Fahrplans bis dahin erfüllt sind.

Eine stärkere Mobilität der Bürger unter sicheren und sorgfältig gestalteten Rahmenbedingungen ist eines der Hauptziele der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu den Partnerländern. Sie verfolgt dieses Ziel, indem sie insbesondere mit Nachbar- und Bewerberländern Dialoge über die Liberalisierung der Visabestimmungen einleitet.

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Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

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Ein Kommentar

  1. @Il Reverendo ma cos’e’ sta leganerd, il nuovo movimnto fascista?

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